Die Paulskirchenverfassung
Klaus A.E. Weber
Paulskirche beschließt Grundrechte des deutschen Volkes
Ein historisches Highlight in der Dauerausstellung des LandMuseums:
∎ Verfassung des deutschen Reiches vom 28. März 1849
Reichs-Gesetz-Blatt vom 18. April 1849
[hmh Inv.-Nr. 3014
"Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen, und verkündigt als Reichsverfassung ..."
Die Paulskirchenverfassung war eine Verfassung, die ihrer Zeit weit voraus war (Bundestagspräsidentin Bärbel Bas 2023)
Der Text der „Verfassung des deutschen Reiches“ wurde von der verfassunggebenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche am 27. März 1849 beschlossen und verkündigt, die den Bürgern erstmalig in der deutschen Geschichte unveräußerliche Grundrechte garantierte.
Die Reichsverfassung trat mit der Verkündung in Kraft – ausgegeben im Reichs-Gesetz-Blatt am 28. April 1849.
Mit dieser modernen, demokratischen Verfassung eines deutschen Bundesstaates wird der Grundstein für die Demokratie gelegt, in der wir heute leben.
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Verfassung des deutschen Reiches,
ausgegeben Frankfurt a. M., den 28. April 1849
Reichs-Gesetz-Blatt
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Broschüre zur Geschichte der Verfassungsurkunde
Eine reich bebilderte Broschüre begibt sich auf Spurensuche nach der abenteuerlichen Geschichte der Verfassungsurkunde.
Die letzten 175 Jahre haben vielfältige Spuren hinterlassen und machen das Dokument auf oft überraschende Weise zum Spiegel des recht wechselhaften Umgangs der Deutschen mit der Revolution von 1848/1849.
"Odyssee einer Urkunde" - Ausstellung zur Paulskirchenverfassung von 1849
Eröffnung der Ausstellung durch die Bundestagspräsidentin Bärbel Bas (SPD) am 27. März 2023 in der Abgeordnetenlobby des Reichstagsgebäudes in Berlin.
