Verkauf des Gundelach’schen Meisterhauses
Klaus A.E. Weber
Blieben die Häuser des Glashüttenbetriebes am gleichen Platz ihrer Errichtung stehen und konnten von anderen hüttenfernen Personen erworben werden, wie beispielsweise durch Jäger, so wurden sie weiterhin für Wohnzwecke genutzt und den Kern einer Siedlung bilden.
Vor diesem Hintergrund kann interpretiert werden, dass die Liegenschaften Ass.-№ 3 mit dem vornehmen Gundelach’schen Meisterhaus samt Garten, an den Jäger Meyer und seine Erben verkauft wurde, später dokumentiert um 1792 an die Hellentaler Verwalterwitwe A. F. Meyer.[1]
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[1] NLA WO, 4 Alt 4 Nr. 214.