General-Landesvermessung │ 1746-1784

Klaus A.E. Weber

 

Braunschweigische General-Landesvermessung und ihre Feldrisse

Noch bevor Herzog Carl I. die Generallandesvermessung seines Fürstentums anordnete, entstanden immer wieder einzelne Karten oder Risse, die speziellen Aufgabenstellungen dienten.“⦋3⦌

Schließlich ließ Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel 1746 eine "Generallandesvermessungskommission" einrichten, die jahrzehntelang tätig war und 1784 aufgelöst wurde.

Nicht zuletzt für Steuer-, Verwaltungs- und Planungszwecke sollten hiermit nach einheitlichen kartografischen Aspekten sämtliche Siedlungen/Dörfer und Feldmarken mit Wegen und Gewässern des Fürstentums genau vermessen und in Feldrissen die Verteilung von Kulturland und (Laub-)Waldflächen aufgestellt werden, einschließlich von Dorf-, Feld- und Wiesenbeschreibungen.[1]

Aus der Durchführung dieser Generallandesvermessung als Grundlage für das Ergreifen politischer Maßnahmen spricht der Geist der Aufklärung.

Das auf der Grundlage der Braunschweigischen General-Landesvermessung von 1746-1783 erstellte Kartenwerk „Historische Karte des Landes Braunschweig im 18. Jahrhundert“ zeigt hierzu ein detailliertes Bild der Landschaft und des Gemeinwesens vor rund 250 Jahren.[1]

Um Feldmarken aller Braunschweiger Dörfer für Zwecke der Landeskultur, des Katasterwesens (genaue Festlegung der Abgaben an den Staat) und der Flurbereinigung zu erhalten, ließ Herzog Carl I. die allgemeine Landesvermessung für sein Fürstentum unter der Leitung der „Fürstlichen General-Landes-Vermessungs-Kommission“ durchführen.

Insgesamt werden über 800, ohne trigonometrisches Netz gezeichnete Feldrisse gefertigt, welche die landwirtschaftlichen Nutzflächen noch zu Zeiten der Dreifelderwirtschaft abbilden.

Deren Grenzpunkte werden mit Steinen vermarkt.

Für jede Feldmark war ein Lokalkommissar bestellt worden.[2]

Die Ergebnisse dieser ersten allgemeinen Landesvermessung zeigen Vermessungsrisse des Maßstabs 1 : 4 000, seltener in 1 : 2 000, mit Dorf-, Feld-(Acker-) und Wiesenbeschreibungen und bäuerlichen Besitzverhältnissen, auch für das südniedersächsische Berg- und Hügelland mit den hier betrachteten Dörfern Heinade und Merxhausen - damals aktuell für eine gerechte Besteuerung.

 

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[1] GÖHMANN 1991, S. 59.

[2] KLEINWÄCHTER 2004, S. 32 ff.

[3] GÖHMANN 1991, S. 38.