Gesundheitswesen

Klaus A.E. Weber

 

Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens

Mit dem „Gesetz zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ (GVG) vom 03. Juli 1934 und seiner drei Durchführungsverordnungen wurden unter dem NS-Regime das kommunale und staatliche Gesundheitswesen in der örtlichen Instanz der Gesundheitsämter zusammengeführt und damit die Kreisärzte zum 01. April 1935 durch staatliche Gesundheitsämter ersetzt.

 

Handbuch zur Anwendung des

„Gesetzes zur Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ (GVG)

vom 03. Juli 1934 1935

Aus der Bibliothek eines Holzmindener NS-Kreisarztes

© Historisches Museum Hellental

 

LABISCH/TENNSTEDT [1] zeichneten anlässlich der fünfzigjährigen Verabschiedung des GVG ausführlich sozialhistorisch die Entstehung des "Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens" vom 3. Juli 1934 nach wie auch Entwicklungslinien und-momente des staatlichen und kommunalen Gesundheitswesens in Deutschland vor 1933.

 

Indikation zur Unfruchtbarmachung

 

Holzmindener Verwaltungsschriftstück

"Indikation zur Unfruchtbarmachung" │ um 1936

© Historisches Museum Hellental

 

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[1] LABISCH/TENNSTEDT 1985a/b.