Neuer Anbau auf dem Lande
Klaus A.E. Weber
Um den Entstehungs- und Besiedlungsprozess des Dorfes Hellental in seinem historischen Kontext zu Beginn der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nachzuvollziehen, bedarf es einer kursorischen Betrachtung der damaligen aufgeklärten-merkantilistischen Wirtschafts- und Bevölkerungspolitik (Wirtschaftsförderung nach heutigen Maßstäben) am Hofe von Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel, zu Beginn seiner absolutistischen Regierungszeit (reg. 1735–1780).
Herzog Carl I. ermunterte bereits 1747 in einem Gnadenbrief protestantisch-reformierte Familien, sich in Braunschweig anzusiedeln.
Die ersten Familien aus der Pfalz trafen im Herzogtum Braunschweig um 1749/1750 ein.
Nach der Verordnung zum Neuen Anbau auf dem Lande vom 19. März 1753 sollten „Anbauerzusiedler“ für das Braunschweiger Land als Hilfskräfte für die Landwirtschaft und das Leinengewerbe zur „Beförderung des commerce“ angeworben werden.
Offenbar hatte sich in der Zeit vor 1753 ein Anbaubedürfnis im Herzogtum aufgestaut, dem Herzog Carl I. mit seiner wegweisenden Verordnung begegnete.
Der landesherrlichen Verordnung ist zu entnehmen, dass zunächst eine Vielzahl großzügiger staatlicher Maßnahmen vorgesehen war.
Der aufgeklärte Herzog Carl I. hatte erkannt, „daß sich in vielen Ämtern bisher wenig oder gar keine neuen Anbauer besetzet hätten und daß diejenigen, welche Lust bezeiget, auf vorhin unbebaute Plätze anzubauen, durch den Widerspruch der Gemeinen, durch Besichtigungs- und andere Kosten, oder durch andere Beschwerlichkeiten abgeschreckt und genötigt worden, in anderen Landen Gelegenheit zum Anbau zu suchen.“
Der Herzog sei „diesem allem zuzusehen nicht länger gemeinet, damit nicht künftig Uns die Landfolge und Unseren Untertanen die Bequemlichkeit, Gesinde und Handarbeiter zu haben, entzogen“ werde.
Seinen Amtmännern befahl Herzog Carl I. daher, „bei jedem Dorfe des ihnen anvertrauten Amtes nach Proportionen der Größe des Dorfes, auch seiner Hude und Weide, 2, 3 bis 4 konvenable Stellen für neue Anbauer ausfindig zu machen, welche Stellen mit den übrigen Häusern des Dorfes in ziemlicher Ordnung liegen und so groß sein sollten, daß der Anbauer einen kleinen Garten am Hause haben könne“.
Als weitergehenden Anreiz zum neuen Anbau verfügte Herzog Carl I. sogar, dass den sich hierfür Meldenden möglichst der von ihnen bevorzugte Platz zugewiesen werden sollte und ihnen dabei „angedeutet werden solle, daß sie zeitlebens von allen oneribus publicis (Anm.: öffentliche Lasten/Steuern) frei sein und sich auch einiger Bau-Douceurs, wo Unsere Forsten in der Nähe liegen, am Eichenholze, sonst aber an barem Gelde, welches auf 20 Reichstaler bestimmt wurde, zu erfreuen haben“ sollten.[1]
Neuen Anbauern sollte zudem ½ - 1 Morgen Wiese aus der staatlichen Forst zugewiesen werden.
Hauptziele der allgemeinen wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Reglementierungen des absolutistischen Braunschweiger-Wolfenbütteler Hofes waren auf die „Landfolge“ im Herzogtum und auf das Gewerbe, insbesondere auf das Leinengewerbe ausgerichtet, wofür auch auswärtige Handwerker („Handarbeiter“) herangeführt sollten.
Die von staatlicher Seite so in Aussicht gestellte „freie Entfaltung der Anbauerzusiedlung“ wurde im Einzelfall allerdings immer wieder mit dem Widerstand örtlicher Kommunen konfrontiert, denkbar auch bei der Dorfentstehung von Hellental durch die Schaffung von Neuanbauerstellen zum „Nachteile“ der Merxhäuser Forst
„Befoerderung des commerce“
Wirtschafts- und sozialpolitische Maßnahmen von Herzog Carl I.
Während der Regierungszeit von Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel (1713-1780) entstanden im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel zahlreiche Manufakturen (u. a. Glasmanufakturen), Leihäuser (u.a. in Holzminden) und (Brand-)Versicherungsanstalten etablierten sich.
In jener Epoche galt als übergeordnetes obrigkeitliches Ziel im Herzogtum Braunschweig-Wolfenbüttel die „Verbesserung“ der wirtschaftlichen Situation, wie im "Weserdistrik".
Ökonomische Initiativen seitens des Braunschweiger Hofes erlangten im Kontext der Staatswissenschaften bzw. des Kameralismus ihre spezifische Ausformung mit dem in der historischen Literatur als mustergültig angesehenen Landesausbau - dem "Neuen Anbau auf dem Lande" zur „Befoerderung des commerce“.
Als exemplarisch für den "Weserdistrikt" kann hier in der Dorfregion der systematische und zielgerichtete "Anbau zu Hellenthale" im Solling angesehen werden.
Um den Entstehungs- und Besiedlungsprozess des Dorfes Hellental in seinem historischen Kontext zu Beginn der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts nachvollziehen zu können, bedarf es zunächst einer kursorischen Betrachtung der damaligen aufgeklärten, merkantilistischen Wirtschafts- und Bevölkerungspolitik [4] am Hofe des Herzogs Carl I. zu Beginn seiner absolutistischen Regierungszeit (reg. 1735–1780).
Verordnung zum "Neuen Anbau auf dem Lande"
vom 19. März 1753
Nach der herzoglichen Verordnung zum "Neuen Anbau auf dem Lande" vom 19. März 1753 sollten Zusiedler für das Braunschweiger Land als Hilfskräfte für die Landwirtschaft und das Leinengewerbe zur „Beförderung des commerce“ angeworben werden.[4]
Offenbar hatte sich in der Zeit vor 1753 ein "Anbaubedürfnis" im Herzogtum aufgestaut, dem nunmehr Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel (1713-1780) mit allgemeinen wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Absichten und Zielen in seiner wegweisenden Verordnung von 1753 begegnete.
Im Jahre 1753 verlegte Herzog Carl I. zudem seine Residenz vom Schloss Wolfenbüttel nach Braunschweig in das Braunschweiger Schloss.
Der landesherrlichen Verordnung ist zu entnehmen, dass zunächst eine Vielzahl großzügiger staatlicher Maßnahmen vorgesehen war.
Herzog Carl I. hatte vernommen [1],
- "daß sich in vielen Ämtern bisher wenig oder gar keine neuen Anbauer besetzet hätten und daß diejenigen, welche Lust bezeiget, auf vorhin unbebaute Plätze anzubauen, durch den Widerspruch der Gemeinen, durch Besichtigungs- und andere Kosten, oder durch andere Beschwerlichkeiten abgeschreckt und genötigt worden, in anderen Landen Gelegenheit zum Anbau zu suchen."
Der Herzog sei "diesem allem zuzusehen nicht länger gemeinet", damit nicht künftig "Uns die Landfolge und Unseren Untertanen die Bequemlichkeit, Gesinde und Handarbeiter zu haben, entzogen" werde.
Seinen Amtmännern befahl Herzog Carl I. daher,
- "bei jedem Dorfe des ihnen anvertrauten Amtes nach Proportionen der Größe des Dorfes, auch seiner Hude und Weide, 2, 3 bis 4 konvenable Stellen für neue Anbauer ausfindig zu machen, welche Stellen mit den übrigen Häusern des Dorfes in ziemlicher Ordnung liegen und so groß sein sollten, daß der Anbauer einen kleinen Garten am Hause haben könne".
Als weitergehenden Anreiz zum neuen Anbau verfügte Herzog Carl I. sogar, dass den sich hierfür Meldenden möglichst der von ihnen bevorzugte Platz zugewiesen werden sollte und ihnen dabei
- "angedeutet werden solle, daß sie zeitlebens von allen oneribus publicis [Anm.: öffentliche Lasten/Steuern] frei sein und sich auch einiger Bau-Douceurs, wo Unsere Forsten in der Nähe liegen, am Eichenholze, sonst aber an barem Gelde, welches auf 20 Reichstaler bestimmt wurde, zu erfreuen haben" sollten.[1]
Neuen Anbauern sollte zudem ½ - 1 Morgen Wiese aus der staatlichen Forst zugewiesen werden.
Hauptziele der allgemeinen wirtschafts- und bevölkerungspolitischen Reglementierungen des absolutistischen Braunschweiger-Wolfenbütteler Hofes waren auf die „Landfolge“ im Herzogtum und auf das Gewerbe, insbesondere auf das Leinengewerbe ausgerichtet, wofür auch auswärtige Handwerker („Handarbeiter“) herangeführt sollten.
Die von staatlicher Seite so in Aussicht gestellte „freie Entfaltung der Anbauerzusiedlung“ wurde im Einzelfall allerdings immer wieder mit dem Widerstand örtlicher Kommunen konfrontiert, denkbar auch bei der Dorfentstehung von Hellental durch die Schaffung von Neuanbauerstellen zum „Nachteile“ der Merxhäuser Forst.
Spätere ergänzende Verordnungen beinhalteten schließlich eine "immer deutlichere Ausrichtung auf das Gewerbe, insbesondere das Leinengewerbe", weshalb besondere Vergünstigungen dann gewährt wurden, "wenn die Anbauer in ihrer Küche einen "gehörigen Raum" für den Webstuhl vorsahen und wenn sie nachweisen konnten, daß sie ihr Handwerk verstanden".[1]
Danach bestand die Auflage, dass bei Neubauten eines der Zimmer so groß sein musste, um einen Webstuhl darin plazieren zu können.
Die staatlich geförderte, anfangs auch erfolgreiche Anbauerzusiedlung - wie in Hellental - bricht gegen Ende der 1760er Jahre fast unvermittelt ab.
Als ein wesentlicher Grund hierfür gelten die „schwierigen Finanzverhältnisse, in die das Land Braunschweig mit fortschreitender Regierungszeit Herzogs Carl I. geriet".[2]
Bereits mit seiner Verordnung vom 24. Januar 1755 verfügte Carl I., dass die vormals gewährten Freijahre von Lebenszeit nunmehr auf 14 bzw. 22 Jahre zu vermindern und darüber hinaus die Anbauer anzuweisen seien, "die Praestanda (= Abgaben) der Brinksitzer zu entrichten und in den Lagerbüchern als solche zu gelten hätten".[2]
Zudem wurde die zuvor großzügige Gewährung von freiem Bauholz völlig aufgehoben und zudem staatlich verboten sowie später "auch die Geldunterstützungen immer weniger freigebig gewährt".[2]
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[1] zit. in TACKE 1943, S. 129 f.; BLOSS 1950.
[2] TACKE 1943, S. 131.
[4] TACKE 1951; 1943, S. 138.
[5] zit. in TACKE 1943, S. 138.