Backen und Wohnen unter einem Dach
Klaus A.E. Weber

Dorfstraße in Hellental um 1950 mit ehemaligem Gemeinde-Backhaus,
genutzt als bewohntes Gemeindehaus (rechts im Bild)
© Foto: Historisches Museum Hellental
Nutzungsgeschichte
Die Baustruktur und Gebäudesubstanz des Gemeindebackhauses aus dem frühen 19. Jahrhundert konnte im Rahmen eines Qualifizierungs- und Beschäftigungsprojekts [1] von September 2007 bis August 2008 bauhistorisch grob untersucht und dokumentiert werden.[2]
Im Rahmen des Projektes wurden verschiedene Einzelmaßnahmen verwirklicht.
Neben der Sicherung der historischen Bausubstanz erfolgten ein nutzungsgerechter Umbau des Gesamtgebäudes sowie die Instandsetzung des stillgelegten Backofens zur Wiederinbetriebnahme.
Gemeinsam mit dem Backhaus bildete der zentrale Backofen den Kernbereich des neuen Gemeindebackhauses (Ass.-№ 53), das in Fachwerkarchitektur ausgestaltet wurde – mit Ausfachung – Massivbau – Wellerhölzern.
Das freistehende Dorfbackhaus bestand ursprünglich aus einem eingeschossigen Wohnhaus mit Dachgeschoss und hanglagiger Unterkellerung sowie aus einem dem Hang zugewandten Anbau.
Der Anbau des Erdgeschosses, der auch den Backofen beherbergte, war ebenfalls eingeschossig und um ein Geschoss zum Haupthaus versetzt.
Archivalische Quellen und bauhistorische Spuren weisen auf mehrfache Umbaumaßnahmen des zweiteiligen Baukomplexes hin, ehemals bestehend aus dem
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Haupthaus │ Wohnbereich: Fachwerkbau mit Erd- und Dachgeschoss, Diele, Kammern, Küche, Keller
- Anbau [3] │ Backofenbereich: Fachwerkbau mit Erd- und Dachgeschoss und innen befeuertem Backofen.
Der flachgewölbte, mit besonders feuerfesten Ziegelsteinen ausgekleidete Ofen wurde mit lokal verfügbarem Holz befeuert und nach dem Entfernen der Asche zum Backen von Roggenbrot mit Teigrohlingen belegt.
Das Haupthaus ist in Fachwerk aus Eichenholz ausgeführt und mit Lehmziegeln ausgefacht.
Der Keller besteht aus einem groben Bruchsteinmauerwerk.
Der solide mit Bruchsteinen gemauerte Raum im Anbau diente vermutlich als Stallraum mit Tierhaltung zur Selbstversorgung.
Die nördliche Giebelwand des Anbaus ist komplett in Massivbauweise aus Bruchsteinmauerwerk ausgeführt.
Nach der Verordnung vom 21. Dezember 1772 sollten in den großen Dörfern … die Backhäuser mit Bäckern, in den kleinen aber mit Häuslingen die auf das Backen Acht haben, besetzet werden.
Sowohl durch diese Bäcker und Häuslinge, als die Amts= Unter= und Revier-Forstbedienstete darauf genaue Achtung gegeben werden, daß in keinem anderen als diesen Oefen gebacken werde.[4]
Während die Backstube sich im unteren Raum befand, wohnte der Bäcker, dem der Betrieb des kommunalen Backhauses in Hellental oblag, mit seiner Familie in einer eigenen Bäckerwohnung im Fachwerkgebäude.
An der westlichen Gebäudeseite verläuft die ehemalige Dorfstraße (heute Hauptstraße), von der aus das Haus ursprünglich durch einen Querflur erschlossen wurde.
Auf der Ostseite des Querflures befand sich ebenfalls eine Tür, die noch heute die Eingangstür des Hauses ist.
Die Tür an der Westseite ist zwar nicht mehr vorhanden, aber deren ehemaliger Standort in der Fachwerkfassade noch deutlich erkennbar.
Von dem zentralen Querflur werden zu jeder Seite zwei nahezu gleichgroße quadratische Räume erschlossen.
Teilweise zeigen Ständer und Riegel des Fachwerks Beschlagspuren durch den Einsatz des Zimmermannsbeils, die dazu dienten, die Haltbarkeit des Putzes auf dem Holz zu vergrößern.
Wiederverwendete Eichenbalken weisen Zapfenlöcher und Abbundzeichen (römische Ziffern) von Zimmerleuten auf sowie Zusatzstriche und diverse Hölzer mit sichtbaren Zapfenlöchern („Nagellöcher").
Die Abbundstellen sind nicht entsprechend ihrer ursprünglichen Fachwerkverbindung verzimmert worden, weshalb es sich hier um zweitverwendete Hölzer handelt.
Diese sind auf das von der Gemeinde 1828 angekaufte Abrissmaterial des alten Schulhauses zurückzuführen.
Die Eindeckung des Dachtragewerkes des Gemeinde-Backhauses erfolgte ursprünglich mit witterungsbeständigen Buntsandstein-Dachplatten, verpflichtend aus Gründen von "Feuer=Gefährlichkeiten".

"Brandversicherungs-Catastrum des Dorfes Hellenthal"
des 19. Jahrhunderts benennt unter der Ass.-№ 53
© Historisches Museum Hellental
1834 bis 1907 │ Gemeindebackhaus inklusive Backofen
Die 1753 von Herzog Carl I. gegründete Braunschweigische Brandkasse benennt in dem Brandversicherungs-Catastrum des Dorfes Hellenthal aus den Jahren 1834 [5] und 1851 [6] unter der Ass.-№ 53 ein Gemeinde Backhaus incl. des Backofens.
Neben dem Backhaus ist unter der gleichen Ass.-№ ein Wohngebäude verzeichnet.
Die späteren Brandversicherungsverzeichnisse der Jahre 1877 und 1895 weisen hierzu allerdings keine entsprechenden Einträge mehr auf.
Dem von 1908 bis 1909 von der Herzoglichen Kreisdirektion Holzminden geführten Verzeichnis der Bäckereien im Kreise Holzminden (Acta, die Einrichtung und den Betrieb der Bäckerei … betreffend) ist für Hellental kein Eintrag zu entnehmen.[7]
Demgegenüber unterhielten im Jahr 1908 die benachbarten Gemeinden Heinade und Merxhausen jeweils eine gemeindeeigene, verpachtete Bäckerei.[8]
Es ist daher davon auszugehen, dass spätestens 1907 das Hellentaler Gemeinde-Backhaus seine ursprüngliche Funktion und Bedeutung als zentrale Dorfbäckerei verloren hatte.
Die Hintergründe hierfür sind unbekannt.
Bereits seit der Verordnung von Herzog Carl I. vom 04. Juli 1744 war es aus Landes=Väterlicher Gesinnung den Gemeinden gestattet, ihre Backöfen zu verpachten und das zu erhebende Pacht-Geld der eigenen Gemeindekasse zuzuführen.
Das für das Gemeindebackhaus eingehende Pacht=Geld soll in früheren Rechnungen der Gemeinde Hellental nicht mit aufgeführt sein.
Es ist zu vermuten, dass entweder der Ortsvorsteher Carl Schütte mit seinen Ortsgeschworenen Carl Engelbrecht und Conrad Meyer die Rechnungslegung im Gemeindehaushalt deshalb nicht für nötig erachteten, da sie die fälligen Pachtgelder zu Reparaturen und sonstigen erforderlichen Gemeindeausgaben verwendeten, oder aber die drei Gemeinderäte waren im gemeindlichen Rechnungswesen so unerfahren, dass sie die an sich pflichtige Verbuchung der Pachteinnahmen für nicht erforderlich hielten.

Das als Gemeindehaus vermietete Dorfbackhaus in den 1920er Jahren
mit „Kempes Gänsestall“
© [hmh, Foto: Historisches Museum Hellental
Um 1907 bis 2006 │ Das Backhausensemble wird zum „Gemeindehaus“
Das aus Haupthaus und Anbau bestehende kommunale Backhausensemble wird nach der Stilllegung des Backofens im Zeitraum um 1907 bis Juni 2006 ausschließlich als gemeindliches Wohnhaus genutzt, von der Gemeinde vermietet an mehrere Generationen von Familien oder Einzelpersonen des Dorfes.
Um 1920 bewohnten beispielsweise die Waldarbeiter Karl II Eikenberg (1878-1959) und Heinrich Schoppe (1853-1935) mit ihren Familien das Gemeindeaus.
Auch der letzte Hellentaler Gemeindebäcker, der 1896 geborene Heinrich August Theodor Kempe wohnte mit seiner Ehefrau Johanna Minna Frieda in dem „Gemeindehaus“ bis er sich im Dorf mit einer eigenen Bäckerei (№ass. 67) selbständig machte.
Im Kellerraum des „Gemeindehauses“ hatte der Bäckermeister ein „Gänsehaus“ eingerichtet, im Hellentaler Volksmund gerne als „Kempes Gänsestall“ bezeichnet.
Nach mündlich überlieferten Erzählungen sei das „Gemeindehaus“ in den Jahren um 1900 als kommunale Einrichtung auch als Gefängnis für dörfliche Übeltäter genutzt worden, wofür wohl der massiv gemauerte Kellerraum des Haupthauses infrage kam.
Die Gefangenen sollen hier in den vorläufigen Arrest gekommen worden sein, bevor sie den Gendarmen vom zuständigen Amtsgericht Stadtoldendorf überstellt werden konnten.
In den Jahren 1928 und 1929 wird der zweiteilige Gebäudekomplex mit der Ass.-№ 53 als Gemeindehaus in Hellental bezeichnet.
Errichtung zweier „Russischer Rohre“ 1928/1929
In den 1920er Jahren wird durch die baurechtliche Abwicklung der folgenden, an sich einfachen Bauvorhaben in Hellental, das behördeninterne Zusammenspiel zwischen der Gemeinde Hellental und der Kreisdirektion Holzminden eindrucksvoll charakterisiert, was durchaus auch an heutige Verhältnisse in der Gemeinde Heinade zu erinnern vermag.
Bei den hierzu aktenkundig vorhandenen, baurechtlichen Unterlagen [40] fällt auf, dass die Korrespondenz seitens des Hellentaler Gemeindevorstehers Otto Gehrmann stets handschriftlich erfolgte, die der Kreisdirektion Holzminden hingegen aber mit Schreibmaschine geschrieben.
Demnach verfügte die Gemeindeverwaltung von Hellental um 1928/29 noch nicht über eine eigene Schreibmaschine.
Den beiden folgenden Bauantragsverfahren der ehemals selbständigen Gemeinde Hellental lag die Errichtung von zwei "Russischen Rohren" im Gemeinde(back)haus 1928 und 1929 zugrunde, also die Erstellung zweier besonders langer Schornsteinrohre.[41]

Ausschnitt aus der Bauzeichnung zum Gemeindehaus von 1929 [9]
1928
Am 16. August 1928 fertigte der Gemeindevorsteher Gehrmann einen an die Kreisdirektion in Holzminden gerichteten Bauantrag, da Gemeinde Hellental als Bauherr "hierselbst beabsichtigt, auf ihrem in der hiesigen Gemeinde belegenen Grundstück Nr. ass. 53 ein für den baufällig gewordenen steichbaren Schornstein, Russischrohr, sowie Beseitigung der Wand zwischen Küche und der daneben liegenden Kammer zu errichten. …
Gegen das Bauvorhaben sind seitens der Ortsbaukommission und seitens der Ortspolizeibehörde keine Einwendungen zu erheben …
Durch die Lage des beabsichtigten Baues, der sich innerhalb des Ortsbaugrundes befindet, wird gegen den genehmigten Ortsbauplan nicht verstoßen."
Erst etwa eine Woche später, am 24. August 1928, war dieser Bauantrag bei der Kreisdirektion Holzminden eingegangen.
Die mit der „gefälligen Prüfung“ des Bauantrags befasste Hochbauabteilung des Bauamtes Holzminden berichtete der Kreisdirektion bereits am 28. August 1928, dass dieser unter folgenden Bedingungen genehmigt werden könne:
"1. Russ. Rohr und Feuerungsanlagen sind nach den Vorschriften des anliegenden Merkblattes unter III und IV auszuführen.
2. Bei Aufstellung des Küchenherdes muß das verputzte Holzwerk 45 cm entfernt bleiben.
Die Brandmauer ist entsprechend zu verlängern.
4. Das russ. Rohr ist an Fachwerkswänden mit 25 cm starkem Vollmauerwerk zu versehen. Die Hohlräume sind unzulässig."
Nur zwei Tage später, am 30. August 1928, wurde die Verfügung der Kreisdirektion erlassen, wonach der Gemeinde Hellental die Ausführung des Bauvorhabens unter den von den technischen Behörden empfohlenen Bedingungen gestattet wurde.
Der kostenpflichtige Baubescheid wurde für die Hellentaler Gemeinde ausgefertigt, ihr „durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde“ [42] zugestellt und ein Eintrag in das Bauregister vorgenommen.[43]
In den darauf folgenden Monaten September bis November war im Gemeindehaus offenbar das (erste) „russische Rohr“ fertig gestellt worden, denn am 07. Dezember 1928 stellte der Gemeindevorsteher Gehrmann bei der Kreisdirektion den folgenden Antrag:
"Die Transformatorenstation der Gemeinde Hellental ist fertig gestellt und wird hiermit Antrag auf Abnahme derselben gestellt.
Desgleichen ist auch der Schornstein im Gemeinde-Bachhaus Nr. ass. 53 fertig gestellt, wofür ich hiermit gleichzeitig Antrag auf Abnahme desselben gestellt wird."
Im weiteren Verlauf gerieten der Abschluss des genehmigten Bauvorhabens und die Inbetriebnahme des neuen Schornsteins wegen bauaufsichtlich festgestellter Mängel in erheblichen Zeitverzug.
1929
Mit Schreiben vom 05. März 1929 ersuchte die Kreisdirektion den "Herrn Gemeindevorsteher in Hellental", mitzuteilen, ob die im Schreiben der Kreisdirektion vom 11. Januar 1929 "bezeichneten Mängel der beiden im Gemeindehaus neuerbauten Schornsteine restlos beseitigt sind".
Zuvor hatten sich "bei der Schlussabnahme von beiden im Gemeindehaus neugebauten Schornsteinen" am 08. Januar 1929 durch die Hochbauabteilung des Bauamtes Holzminden nämlich Mängel bzw. Beanstandungen ergeben:
"1. Unter dem Küchenherd fehlt die feuersichere Unterlage.
2. Vor dem Stubenofen fehlt das Ofenblech."
Vermerkt ist auch, dass die restlichen Arbeiten baldigst auszuführen seien und nach Erledigung Mitteilung zu machen sei.
Am 14. März 1929 antwortete der Gemeindevorsteher Gehrmann handschriftlich auf dem Eingangsschreiben der Kreisdirektion:
"Zurück mit dem Bemerken, daß ich sofort nach erhaltener Verfügung Herrn Dörries Schmiedemeister in Merxhausen in dieser Sache beauftragt habe und nehme ich an, daß die Verzögerung auf Krankheit zurückzuführen [ist].
Ich werde erneut Auftrag erteilen und sobald die Mängel beseitigt sind, der Kreisdirektion berichten."
Schließlich verfügte die Kreisdirektion am 25. April 1929 die "Anfrage bei Ortsvorsteher in Hellental, ob die Mängel im Gemeindehaus nun beseitigt sind.
Eine weitere Verzögerung ist nicht zulässig."
Zwölf Tage später, am 06. Mai 1929, berichtete der Gemeindevorsteher Gehrmann der Kreisdirektion "zur Nachricht, daß die im Gemeindehause durch den Neubau des Schornsteins vorhandenen Mängel nunmehr beseitigt sind."
Die Kreisdirektion verfügte schließlich erst am 31. Juli 1929 eine Abnahmebescheinigung für die Gemeinde Hellental als Bauherrn und "zur Nachricht" eine Abschrift der Bescheinigung an die Landesbrandversicherungsanstalt in Braunschweig - fast ein Jahr nach Stellung des Bauantrages der Hellentaler Gemeinde und rund 11 Monate nach der Genehmigung des Bauantrages durch die Kreisdirektion Holzminden.
Etwa ein Jahr nach Beantragung eines ersten Schornsteinneubaus im Gemeindehaus fertigte am 22. August 1929 der Gemeindevorsteher Gehrmann einen weiteren, an die Kreisdirektion Holzminden gerichteten Bauantrag, da die Gemeinde Hellental "hierselbst beabsichtigt, auf ihrem in der hiesigen Gemeinde belegenen Grundstück Nr. ass. 53 einen Schornstein (Russischesrohr) zu errichten".
Erneut wurden gegen das Bauvorhaben seitens der Ortsbaukommission und der Ortspolizeibehörde keine Einwendungen erhoben.
Nunmehr ging bereits einen Tag später der Bauantrag bei der Kreisdirektion Holzminden ein.
Die Hochbauabteilung des Bauamtes Holzminden prüfte erneut das Bauvorhaben und berichtete der Kreisdirektion am 26. August 1929, dass dieser unter folgenden Bedingungen genehmigt werden könne:
"1. Das russ. Rohr und die Feuerungsanlage sind nach Maßgabe des Merkblattes unter III und IV auszuführen.
2. Die Wangen a und b des russ. Rohres sind auf den Fundamenten mit 25 cm Stärke zu beginnen und bis zur Dachbalkenlage auszuführen.
3. Der Küchenherd kann nur aufgestellt werden, wenn die Scheidewand massiv ist,
4. Der Ofen in der Kammer über dem Backofen muß an der mit x bezeichneten Stelle stehen."
Der kostenpflichtige Baubescheid der Kreisdirektion erging an die Gemeinde Hellental postwendend am 30. August 1929 und wurde ihr erneut „durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde“ zugestellt.
Es erfolgte ein Eintrag in das Bauregister.[44]
Am 19. September 1929 berichtete der Hellentaler Gemeindevorsteher Gehrmann der Kreisdirektion (Bauamt):
"Der Rohbau des Schornsteines im Gemeindebackhaus ist fertig gestellt und bitten um deren Abnahme.
Ich bemerke dabei, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und mit vorschriftsmäßigem Material ausgeführt sind.
Da die Familie noch in der Wohnung wohnt und wohnen muss, kann vielleicht diese Vorabnahme gleichzeitig mit der Schlußabnahme erfolgen."
Das Hochbauamt teilte am 28. Oktober 1929 der Kreisdirektion mit, dass die Gebrauchsabnahme als "Schlußabnahme zu Beanstandungen keinen Anlass" gegeben habe, woraufhin die Kreisdirektion am 07. November 1929 eine Abnahmebescheinigung für die Gemeinde Hellental und "zur Nachricht" eine Abschrift der Bescheinigung an die Landesbrandversicherungsanstalt in Braunschweig verfügte.
Die aktenkundigen Kostenrechnungen der Kreisdirektion Holzminden an die Gemeinde Hellental als Bauherrn weisen insgesamt einen Gebührenumfang von 61 Reichsmark und 35 Reichspfennigen für die Errichtung der beiden Schornsteine im Gemeindehaus aus.[45]

Ausschnitt aus der Bauzeichnung zum Gemeindehaus von 1928 [10]
„Altes Backhaus“

Ausschnitt aus der Bauzeichnung zum Gemeindehaus von 1929 [11]
„unbenutzter Backofen“
Im Auftrag der Gemeinde Hellental erstellte der Maurermeister Karl Leue (* 1907) aus Merxhausen 1928 und 1929 Bauzeichnungen zur Errichtung eines Hausschornsteins im Gemeindehaus (Ass.-№ 53).
Aus den Bauzeichnungen [10][11] ergeben sich folgende Hinweise zur damaligen Fachwerkarchitektur und zur sozialen Nutzung des „Gemeindehauses“ im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts:
a) Grundfläche von rund 100 m²
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Gebäudeteil I (teichseitig): 68 m² │ Länge: 9,70 m; Breite: 7,00 m │ Höhe Grundmauer-Giebel: 8,95 m
- Gebäudeteil II: 31,5 m² │ Länge: 4,50 m │ Breite: 7,00 m │ Höhe Grundmauer-Giebel: 8,95 m
b) Erdgeschoss mit an beiden Seiten von außen begehbarer „Diele“
linke Seite:
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1928: 1 „Stube“ (11,4 m²), unterkellert; 1 Raum (11,6 m²), unterteilt in „Küche“ (mit Kamin) und „Speise-Kammer“
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1929: 1 „Stube“; 1 „Küche“
rechte Seite:
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1928: 1 Raum (12,8 m²) mit der Eintragung „Altes Backhaus“; 1 „Stube“ (10,6 m²)
- 1929: 1 „Stube“ mit Kamin, Treppe zum Dachgeschoss, angrenzender Bereich als „unbenutzter Backofen“ bezeichnet (2,8 x 1,8 m); 1 „Küche“
c) Dachgeschoss (Gebäudeteil I) / Obergeschoss (Gebäudeteil II):
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linke Seite 1928/1929: 1 „Kammer“ (9,2 m²)
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rechte Seite: 1928: 1 „Bodenraum“ │ 1929: 1 „Bodenraum“, 2 „Kammern“ (17,6 m² / 11,3 m²)
Die fast 13 m² große und 2,16 m hohe Backstube [14] beherbergte im Erdgeschoss des Haupthauses 1928 das Alte Backhaus bzw. 1929 den als unbenutzt bezeichneten Backofen [15].
Zusammengefasst, zeigen die Beschreibungen, dass die Gemeinde Hellental das zweiteilige „Gemeindehaus“ in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts baulich veränderte, um einerseits einen für sozial benachteiligte Personen einen „angemessenen“ Wohnraum zu schaffen und andererseits auch kontinuierlich Einnahmen für die Kommune durch die Vermietung zu erzielen.[16]
1875-1984 │ Angebautes Spritzenhaus
Der Leitgedanke unter Herzog Carl I., im braunschweigischen Weserdistriktdie dörfliche Feuersicherheit zu fördern, kann anhand des 1875 errichteten, zentral gelegenen Spritzenhauses der Freiwilligen Feuerwehr Hellental nachvollzogen werden.
In Erfüllung des „Gesetzes über das Feuerhütewesen“ war im letzten Drittel des Jahres 1875 die „Freiwillige Feuerwehr Hellenthal” gegründet worden.[17]
Deren Feuerwehrgerätehaus (№ass 59) wurde dem Anbau des Gemeinde-Backhauses nördlich angegliedert, wie es der Giebelstein mit der Inschrift »1875« über dem zweiflügeligen Holztor ausweist.
Das bis 1984 genutzte Spritzenhaus ist schmaler als der Anbau des ehemaligen Gemeinde-Backhauses und besteht aus nur einem Raum, der aus massivem Bruchsteinmauerwerk gemauert ist.
Hierdurch entstand ein dreigliedriger Gebäudekomplex.
Die Platzierung des Spritzenhauses am Berghang des alten Dorfzentrums war insofern strategisch günstig, als zum einen die nur wenige Meter oberhalb legende, ganzjährig kräftig schüttende Bergquelle eine ständige Löschwasserzufuhr garantierte, zum anderen der nahe gelegene Mühlenteich auch als Brandweiher dienen konnte.

Quellfassung und Spritzenhaus der Freiwilligen Feuerwehr Hellental
1875 an das Gemeinde-Backhaus angebaut
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Eine vergleichbare bauliche Kombination von Gemeinde-Backhaus und Feuerwehrhaus bestand ehemals auch im benachbarten spätmittelalterlichen Bauerndorf Merxhausen.
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[1] Die Kreisvolkshochschule Holzminden als Träger von Qualifizierung- und Beschäftigungsprojekten für arbeitslose Jugendliche und Erwachsene verwirklichte von September 2007 bis August 2008 das Qualifizierungsprojekt „Umbau und Sanierung des ehemaligen Backhauses in Hellental“. Das Projekt wurde aus Mitteln der Europäischen Union, des Landkreises Holzminden, der Gemeinde Heinade, der Agentur für Arbeit und der Arbeitsgemeinschaft zur Arbeitsvermittlung Holzminden finanziert, von der Arbeitsgruppe Hellental des Heimat- und Geschichtsvereins Heinade-Hellental-Merxhausen e.V. unterstützt und vom Hellentaler Ortsheimatpfleger Dr. Klaus A.E. Weber fachlich beratend begleitet.
[2] Die baulichen Beschreibungen sind dem Anleiter Ingo Brinkmann zu verdanken, erstellt im Rahmen des Qualifizierungsprojektes der Kreisvolkshochschule Holzminden.
[3] mittleres Gebäude des heute dreiteiligen Fachwerkensembles.
[4] NLA WO, 40 Slg 11472 Bl. 3.
[5] Archiv des Historischen Museums Hellental: Brandversicherungs-Catastrum des Dorfs Hellenthal / Herzogliches Amt Stadtoldendorf vom Jahr 1834.
[6] Archiv des Historischen Museums Hellental: Brandversicherungs-Catastrum des Dorfs Hellenthal / Herzogliches Amt Stadtoldendorf vom Jahr 1851.
[7] NLA WO, 130 Neu, 3 Nr. 1411.
[8] nach NLA WO, 130 Neu, 3 Nr. 1411: in Heinade: Wolf Rithmeyer; in Merxhausen: Fritz Lohmann.
[9] KreisA HOL 3 - Bauakte AZ 440/29.
[10] KreisA HOL 3 - Bauakte AZ 507/28.
[11] KreisA HOL 3 - Bauakte AZ 440/29.
[14] vergl. DIDEROT/D’ALEMBERT 1751.
[15] KreisA HOL 3 - Bauakte 440/29 und 507/28.
[16] KreisA HOL 3 - Bauakte AZ 440/29 und AZ 507/28; Braunschweigische Anzeigen Nr. 104 vom 04. Mai 1878 und Nr. 214 vom 22. September 1878 (Fotokopien aus der ehemaligen Privatsammlung von Willi Leßmann, Hellental).
[17] KA HOL 1056.
[40] Kreis A HOL 3 - Bauakte 440/29 und 507/28.
[41] Bei den „Russischen Rohren“, auch „Russische Röhren“ genannt, handelt es sich um eine neue Bauform von Schornsteinen, die seit Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland üblich wurden, möglicherweise nach russischem Vorbild. Diese neuartige, nicht begehbare Schornsteinkonstruktion von > 250 cm² Querschnitt ist durch einen engen Querschnitt und den hieraus resultierenden kräftigen Luftzug gekennzeichnet (Rohre für Kochherde und Kamine wiesen einen Querschnitt von > 624 cm² auf). Dadurch konnten erstmals weiter entfernt stehende Öfen mit langen Ofenrohren angeschlossen werden. Mit dem kräftigeren Rauchabzug stieg zugleich aber auch die Gefahr des Funkenfluges über das Dach. Somit konnten „Russische Rohre“ erst eingeführt werden, nach dem sich harte, eher feuerbeständige Dachdeckungen mit Ziegel oder (Buntsand-)Stein durchsetzten.
[42] Ortsbaukommission von Hellental: Karl Brackmann, Heinrich Seitz, Georg Sturm. Diese vermerkten am 15. August 1928 und am 22. August 1929 handschriftlich, dass „kein Hindernis“ entgegenstehe. Orts-Polizeibehörde: Otto Gehrmann I, zugleich Gemeindevorsteher von Hellental.
[43] Kreis A HOL 4 - Bau-Reg. Nr. 508/28.
[44] Kreis A HOL 5 - Bau-Reg. Nr. 440/29.
[45] Kreis A HOL 3 - Bauakte 440/29 und 507/28. - In der archivierten Bauakte sind auch zwei farbige Zeichnungen „zum Neubau“ (August 1928) und „über die Herstellung“ (August 1929) „eines russischen Rohres für das Gemeindehaus in Hellental № aß. 53“ enthalten, die beide von Karl Leue, einem im Mai 1907 in Merxhausen geborenem Maurermeister, für die Gemeinde Hellental zu den jeweiligen Bauanträgen gefertigt worden waren. Die Bauzeichnungen vermitteln einen recht guten Überblick über die Nutzung und Umgestaltung des Erd- und des Dach- bzw. Obergeschosses um 1928/29 und insbesondere die Lage und Größe des ehemaligen Backofens.