Für „Back-Gäste“ günstige Lage inmitten des Dorfes
Klaus A.E. Weber
In dem Grundriß des Dorfes Hellenthal nebst den dazugehörigen Grundstücken im fürstlichen Amte Allersheim im Sollinge belegen sind 1792 in der Dorfmitte die beiden unbebauten Liegenschaften № 53 und № 54 verzeichnet.[1]
Für die dörflichen Back-Gäste lagegünstig, wurde das Gemeinde-Backhaus auf der Liegenschaft № 53 nach den damals geltenden „allgemeinen Regeln der Technik“ errichtet.
Wegen der Feuergefahr wurde das das Gemeinde-Backhaus als Solitärgebäude mit sicherem Abstand zu benachbarten Fachwerkgebäuden zwischen der als Brunnen gefassten Bergquelle mit damals noch offenem Bachlauf und dem aufgestauten, etwa 270 m² großen Mühlenteich angelegt.
Durch den zentralen Backofen bestand für die Hellentaler Familien gemeinschaftlich die Möglichkeit, in ihm Brot und andere Backwaren auf dem durch „Schüren” erhitzten Steinboden backen zu lassen.
Zeit und Brennmaterial konnten insofern eingespart werden, als die einmal im Ofen erzeugte Speicherwärme für viele nachfolgende Backvorgänge effektiv und effizient zugleich genutzt werden konnte.
Hierzu war es erforderlich, den eigenen Brotteig zum Backhaus zu bringen und die fertigen Backwaren von dort nach Hause zurück zu transportieren.
Die frisch gebackenen Brote wurden in kühlen Vorratsräumen der Fachwerkhäuser auf einem hängenden Holzbrett zum Schutz vor Mäusen aufbewahrt.
Der Nutzung des Gemeinde-Backhauses kam zudem eine wichtige soziale Dimension im dörflichen Gemeinschaftsleben zu.
Den ökologischen und ökonomischen Vorteilen stand aber auch eine Reihe von Nutzungsnachteilen gegenüber.
Das gilt beispielsweise für die Vorgabe, dass die Familien nur zu vorher genau vorgegebenen Zeiten zum Backen kommen durften, wodurch die Back-Gäste in ihrem Backverhalten von dem anderer Familien im Dorf abhängig waren und wechselseitig Rücksicht nehmen mussten.
Das Gemeinde-Backhaus von 1828
Zum Bau eines neuen Gemeindebackhauses unter dem Hellentaler Ortsvorsteher Carl Schütte wurde in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Kosten sparend noch brauchbares Abrissmaterial des dazu angekauften alten Schulhauses verwendet.
Die gemeindliche Baufinanzierung erfolgte durch ein Anlehn in Höhe von insgesamt 280 Talern von dem Herzoglichen Leihhaus in Holzminden, per Verordnung 1754 als Leihhauskasse von Herzog Carl I. gegründet.
Bekannt ist, dass sich Superintendent Rögener in Bevern Anfang November 1824 an das Fürstlich Braunschweigisch-Lüneburgische Consistorium in Wolfenbüttel wegen der zwischenzeitlich eingetretenen, großen Baufälligkeit des Kapellen- und Schulgebäudes in Hellental gewandt hatte.
Daraufhin erging postwendend ein Antwortschreiben des Konsistoriums an den Superintendenten.
Danach dürfte frühestens im Sommer 1825 der Abriss des alten Schul- und Kapellengebäudes erfolgt sein.
Am 20. September 1828 wurde der Bau des neuen Gemeindebackhauses durch den Ortsvorsteher Carl Schütte und die Ortsgeschworenen Carl Engelbrecht und Conrad Meyer in einem Actum des Herzoglichen Kreisamtes Stadtoldendorf im Rahmen einer Schuld- und Hypothek-Verschreibung zur gerichtlichen Bestätigung erwähnt.
A c t u m. [2]
Stadtoldendorf, im Herzoglichen Kreisamte, den 20sten September 1828
Es erschienen der Ortsvorsteher Carl Schütte und die Ortsgeschworenen Carl Engelbrecht und Conrad Meyer aus Hellenthal, welche nachstehende Schuld- und Hypothek-Verschreibung zur gerichtlichen Bestätigung vortrugen.
Die Gemeinde Hellenthal habe zum Bau eines neuen Gemeindebackhauses und zu Bezahlung des dazu angekauften alten Schulhauses, bereits ein Anlehn von 200 Thalern vom Herzoglichen Leihhause bekommen.
Da solche aber zu Berichtigung sämtlicher Baukosten noch eines Anlehns von 80 Thalern bedurft, und sie diese Summe von dem Herzoglichen Leihhause in Holzminden vorgeliehen und bereits bar ausgezahlt erhalten hätten, so quittierten sie hiermit über den richtigen Empfang dieses Capitals von 80 Thalern, schreibe achtzig Thaler in grober Conventionsmünze, unter Entsagung der Einrede des nicht empfangenen, oder in der Gemeinde besten Nutzen nicht verwendeten Geldes, und versprachen, solches Capital nach einer, beiden Theilen freistehenden, halbjährigen Loskündigung in ungetrennter Summe und in empfangener Münzsorte wieder zu bezahlen; bis dahin aber jährlich mit Vier Pro Cent capitalmäßig zu verzinsen.
Zur Sicherheit wegen dieses Capitals sammt Zinsen und etwaigen Kosten, setzten sämmtliche Gemeindemitglieder der solidarisch ihr gesammtes gegenwärtiges und zukünftiges, bewegliches und unbewegiches Vermögen ohne irgend eine Ausnahme, sowohl zur General, als Spezialhypothek.
Nach geschehener Wiedervorlesung und Genehmigung haben Comparenten unterzeichnet:
Schütte, Engelbrecht, Conrad Meyer
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[1] NLA WO, K 3344.
[2] aus der ehemaligen Sammlung von Willi Lessmann, Hellental.