Backen und Wohnen unter einem Dach

Klaus A.E. Weber

 

Nach der herzoglichen Verordnung vom Juli 1744 sollten in "kleinen Orten" die Backhäuser "mit Häuslingen die auf das Backen Acht haben, besetzet werden, die darauf genaue Achtung gegeben werden, daß in keinem anderen als diesen Oefen gebacken werde".[32]

Es ist davon auszugehen, dass in dem später errichteten Hellentaler Gemeindebackhaus ein Gemeindebäcker mit eigener „Bäckerwohnung“ lebte, da den Gemeinden gestattet wurde, ihren Backofen zu verpachten und das "zu erhebende Pacht-Geld" der eigenen Gemeindekasse zuzuführen.

 

Das alte Hellentaler Gemeinde-Backhaus

genutzt als bewohntes Gemeindehaus um 1950

© Historisches Museum Hellental

 

„Backhaus inclusive Backofen“

1834 bis um 1900

Das "Brandversicherungs-Catastrum des Dorfes Hellenthal" von 1834 benennt unter der Ass.-№ 53 ein "Gemeinde Backhaus inclusive Backofen".

Mit der versicherten Grundfläche von "34 x 24 ½ Fuß" [33] war der damalige Fachwerkbau wesentlich flächenkleiner als das heutige Gebäude und mit einer Versicherungssumme in Höhe von 425 Reichstalern subscribirt.

Im "Brandversicherungs-Cataster des Dorfes Hellenthal" von 1851 sowie für die Jahre 1857, 1862 und 1868 finden sich unter der Ass.-№ 53 Eintragungen.

Danach erfolgte 1868 in dem Gemeindebackhaus eine "Änderung" mit einem "Anbau von 2 Etagen mit einer versicherten Summe" in Höhe von nunmehr 500 Reichstalern bei einer versicherten Grundfläche von "20 x 24 Fuß".

Da für Hellental in dem 1908 und 1909 von der Herzoglichen Kreisdirektion Holzminden geführten "Verzeichnis der Bäckereien im Kreise Holzminden"kein Eintrag besteht, kann davon ausgegangen werden, dass spätestens 1907 das Hellentaler Gemeindehaus seine ursprüngliche Funktion als zentrales Dorfbackhaus verloren hatte.

 

Gemeindehaus als Arrest für Übeltäter

um 1900

Nach mündlich überlieferten dörflichen Erzählungen soll das Gemeindehaus als kommunale Einrichtung auch als Gefängnis für (dörfliche) Übeltäter genutzt worden sein.

Diese sollen hier in den vorläufigen Arrest gekommen sein [34], bevor sie von Gendarmen dem zuständigen Amtsgericht Stadtoldendorf überstellt werden konnten.

 

Gemeindehaus

1928 bis 2006

Als gemeindliches Wohnhaus wurde das alte Gemeinde-Backhaus von etwa 1920 an bis Juni 2006 – also über acht Jahrzehnte hinweg - durch mehrere Generationen von Hellentaler Dorfbewohnern genutzt.

1928/1929 wird ein zweiteiliger, rund 100 m² Grundfläche umfassender Gebäudekomplex mit der Ass.-№ 53 nunmehr als „Gemeindehaus in Hellental“ bezeichnet und als solches genutzt.[35]

Ausschließlich als gemeindliches Wohnhaus (Mietshaus) wurde das alte Dorfbackhaus von Beginn des 20. Jahrhunderts an bis Juni 2006 von Hellentaler Dorfbewohnern genutzt.

Aus den im Auftrag der Gemeinde Hellental vom Maurermeister Karl Leue aus Merxhausen 1928 und 1929 erstellten Bauzeichnungen ergeben sich folgende Hinweise zur damaligen, einfachen Fachwerkarchitektur und zur sozialen Nutzung des Gemeindehauses im ersten Drittel des 20. Jahrhunderts [36]:

 

a) Grundfläche

Gebäudeteil I (teichseitig): 68 m²

Länge: 9,70 m; Breite: 7,00 m

Höhe Grundmauer-Giebel: 8,95 m

Gebäudeteil II: 31,5 m²

Länge: 4,50 m

Breite: 7,00 m

Höhe Grundmauer-Giebel: 8,95 m

 

b) Erdgeschoss

an beiden Seiten von außen begehbare „Diele“

linke Seite:

  • 1928: 1 „Stube“ (11,4 m²), unterkellert │ 1 Raum (11,6 m²), unterteilt in „Küche“ (mit Kamin) und „Speise-Kammer“
  • 1929: 1 „Stube“ │ 1 „Küche“

rechte Seite:

  • 1928: 1 Raum (12,8 m²) mit der Eintragung „Altes Backhaus“ │ 1 „Stube“ (10,6 m²)
  • 1929: 1 „Stube“ mit Kamin, Treppe zum Dachgeschoss, angrenzender Bereich als „unbenutzter Backofen“ bezeichnet (2,8 x 1,8 m) │ 1 „Küche“

 

c) Dachgeschoss

(Gebäudeteil I) │ Obergeschoss (Gebäudeteil II)

linke Seite:

  • 1928/29: 1 „Kammer“ (9,2 m²)

rechte Seite:

  • 1928: 1 „Bodenraum“
  • 1929: 1 „Bodenraum“ │ 2 „Kammern“ (17,6 m² / 11,3 m²)

 

Die skizzierten baulichen Veränderungen zeigen deutlich, dass die Gemeinde Hellental mit ihrem Gemeindevorsteher Otto Gehrmann das zweiteilige Gemeindehaus zwischen 1928 und 1929 mit der Zielsetzung baulich veränderte, für sozial bedürftige Familien einen „angemessenen“ Wohnraum zu schaffen.

Um 1920 bewohnten die beiden Waldarbeiter Karl II Eikenberg (1878-1959) und Heinrich Schoppe (1853-1935) mit ihren Familien das Gemeindehaus; im September 1929 eine weitere Familie.[37]

Auch der letzte Hellentaler Gemeindebäcker, der seit 1923 mit Johanna Minna Frieda (geb. Gehrmann) [38] verheiratete Heinrich August Theodor Kempe [39] (genannt „Albert“) bewohnte mit seiner Ehefrau das Gemeindebackhaus bis er sich im Dorf mit eigener Backstube selbständig machte.

Im Kellerraum des Backhauses hatte der Bäckermeister ein „Gänsehaus“ eingerichtet, im Hellentaler Volksmund gerne als „Kempes Gänsestall“ bezeichnet.

 

Errichtung zweier „Russischer Rohre“

um 1928/1929

In den 1920er Jahren wird durch die baurechtliche Abwicklung der folgenden, an sich einfachen Bauvorhaben in Hellental, das behördeninterne Zusammenspiel zwischen der Gemeinde Hellental und der Kreisdirektion Holzminden eindrucksvoll charakterisiert, was durchaus auch an heutige Verhältnisse in der Gemeinde Heinade zu erinnern vermag.

Bei den hierzu aktenkundig vorhandenen, baurechtlichen Unterlagen [40] fällt auf, dass die Korrespondenz seitens des Hellentaler Gemeindevorstehers Otto Gehrmann stets handschriftlich erfolgte, die der Kreisdirektion Holzminden hingegen aber mit Schreibmaschine geschrieben.

Demnach verfügte die Gemeindeverwaltung von Hellental um 1928/29 noch nicht über eine eigene Schreibmaschine.

Den beiden folgenden Bauantragsverfahren der ehemals selbständigen Gemeinde Hellental lag die Errichtung von zwei "Russischen Rohren" im Gemeinde(back)haus 1928 und 1929 zugrunde, also die Erstellung zweier besonders langer Schornsteinrohre.[41]

 

1928

Am 16. August 1928 fertigte der Gemeindevorsteher Gehrmann einen an die Kreisdirektion in Holzminden gerichteten Bauantrag, da Gemeinde Hellental als Bauherr

 

hierselbst beabsichtigt, auf ihrem in der hiesigen Gemeinde belegenen Grundstück Nr. ass. 53 ein für den baufällig gewordenen steichbaren Schornstein, Russischrohr, sowie Beseitigung der Wand zwischen Küche und der daneben liegenden Kammer zu errichten. …

Gegen das Bauvorhaben sind seitens der Ortsbaukommission und seitens der Ortspolizeibehörde keine Einwendungen zu erheben …

Durch die Lage des beabsichtigten Baues, der sich innerhalb des Ortsbaugrundes befindet, wird gegen den genehmigten Ortsbauplan nicht verstoßen.

 

Erst etwa eine Woche später, am 24. August 1928, war dieser Bauantrag bei der Kreisdirektion Holzminden eingegangen.

Die mit der „gefälligen Prüfung“ des Bauantrags befasste Hochbauabteilung des Bauamtes Holzminden berichtete der Kreisdirektion bereits am 28. August 1928, dass dieser unter folgenden Bedingungen genehmigt werden könne:

 

1. Russ. Rohr und Feuerungsanlagen sind nach den Vorschriften des anliegenden Merkblattes unter III und IV auszuführen.

2. Bei Aufstellung des Küchenherdes muß das verputzte Holzwerk 45 cm entfernt bleiben.

Die Brandmauer ist entsprechend zu verlängern.

4. Das russ. Rohr ist an Fachwerkswänden mit 25 cm starkem Vollmauerwerk zu versehen. Die Hohlräume sind unzulässig.

 

Nur zwei Tage später, am 30. August 1928, wurde die Verfügung der Kreisdirektion erlassen, wonach der Gemeinde Hellental die Ausführung des Bauvorhabens unter den von den technischen Behörden empfohlenen Bedingungen gestattet wurde.

Der kostenpflichtige Baubescheid wurde für die Hellentaler Gemeinde ausgefertigt, ihr „durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde“ [42] zugestellt und ein Eintrag in das Bauregister vorgenommen.[43]

In den darauf folgenden Monaten September bis November war im Gemeindehaus offenbar das (erste) „russische Rohr“ fertig gestellt worden, denn am 07. Dezember 1928 stellte der Gemeindevorsteher Gehrmann bei der Kreisdirektion den folgenden Antrag:

 

Die Transformatorenstation der Gemeinde Hellental ist fertig gestellt und wird hiermit Antrag auf Abnahme derselben gestellt.

Desgleichen ist auch der Schornstein im Gemeinde-Bachhaus Nr. ass. 53 fertig gestellt, wofür ich hiermit gleichzeitig Antrag auf Abnahme desselben gestellt wird.

 

Im weiteren Verlauf gerieten der Abschluss des genehmigten Bauvorhabens und die Inbetriebnahme des neuen Schornsteins wegen bauaufsichtlich festgestellter Mängel in erheblichen Zeitverzug.

 

1929

Mit Schreiben vom 05. März 1929 ersuchte die Kreisdirektion den "Herrn Gemeindevorsteher in Hellental", mitzuteilen, ob die im Schreiben der Kreisdirektion vom 11. Januar 1929 "bezeichneten Mängel der beiden im Gemeindehaus neuerbauten Schornsteine restlos beseitigt sind".

Zuvor hatten sich "bei der Schlussabnahme von beiden im Gemeindehaus neugebauten Schornsteinen" am 08. Januar 1929 durch die Hochbauabteilung des Bauamtes Holzminden nämlich Mängel bzw. Beanstandungen ergeben:

1. Unter dem Küchenherd fehlt die feuersichere Unterlage.

2. Vor dem Stubenofen fehlt das Ofenblech.

Vermerkt ist auch, dass die restlichen Arbeiten baldigst auszuführen seien und nach Erledigung Mitteilung zu machen sei.

Am 14. März 1929 antwortete der Gemeindevorsteher Gehrmann handschriftlich auf dem Eingangsschreiben der Kreisdirektion:

 

Zurück mit dem Bemerken, daß ich sofort nach erhaltener Verfügung Herrn Dörries Schmiedemeister in Merxhausen in dieser Sache beauftragt habe und nehme ich an, daß die Verzögerung auf Krankheit zurückzuführen [ist].

Ich werde erneut Auftrag erteilen und sobald die Mängel beseitigt sind, der Kreisdirektion berichten.

 

Schließlich verfügte die Kreisdirektion am 25. April 1929 die

 

Anfrage bei Ortsvorsteher in Hellental, ob die Mängel im Gemeindehaus nun beseitigt sind.

Eine weitere Verzögerung ist nicht zulässig.

 

Zwölf Tage später, am 06. Mai 1929, berichtete der Gemeindevorsteher Gehrmann der Kreisdirektion "zur Nachricht, daß die im Gemeindehause durch den Neubau des Schornsteins vorhandenen Mängel nunmehr beseitigt sind."

Die Kreisdirektion verfügte schließlich erst am 31. Juli 1929 eine Abnahmebescheinigung für die Gemeinde Hellental als Bauherrn und "zur Nachricht" eine Abschrift der Bescheinigung an die Landesbrandversicherungsanstalt in Braunschweig - fast ein Jahr nach Stellung des Bauantrages der Hellentaler Gemeinde und rund 11 Monate nach der Genehmigung des Bauantrages durch die Kreisdirektion Holzminden.

Etwa ein Jahr nach Beantragung eines ersten Schornsteinneubaus im Gemeindehaus fertigte am 22. August 1929 der Gemeindevorsteher Gehrmann einen weiteren, an die Kreisdirektion Holzminden gerichteten Bauantrag, da die Gemeinde Hellental "hierselbst beabsichtigt, auf ihrem in der hiesigen Gemeinde belegenen Grundstück Nr. ass. 53 einen Schornstein (Russischesrohr) zu errichten".

Erneut wurden gegen das Bauvorhaben seitens der Ortsbaukommission und der Ortspolizeibehörde keine Einwendungen erhoben.

Nunmehr ging bereits einen Tag später der Bauantrag bei der Kreisdirektion Holzminden ein.

Die Hochbauabteilung des Bauamtes Holzminden prüfte erneut das Bauvorhaben und berichtete der Kreisdirektion am 26. August 1929, dass dieser unter folgenden Bedingungen genehmigt werden könne:

 

1. Das russ. Rohr und die Feuerungsanlage sind nach Maßgabe des Merkblattes unter III und IV auszuführen.

2. Die Wangen a und b des russ. Rohres sind auf den Fundamenten mit 25 cm Stärke zu beginnen und bis zur Dachbalkenlage auszuführen.

3. Der Küchenherd kann nur aufgestellt werden, wenn die Scheidewand massiv ist,

4. Der Ofen in der Kammer über dem Backofen muß an der mit x bezeichneten Stelle stehen.

 

Der kostenpflichtige Baubescheid der Kreisdirektion erging an die Gemeinde Hellental postwendend am 30. August 1929 und wurde ihr erneut „durch Vermittlung der Ortspolizeibehörde“ zugestellt.

Es erfolgte ein Eintrag in das Bauregister.[44]

Am 19. September 1929 berichtete der Hellentaler Gemeindevorsteher Gehrmann der Kreisdirektion (Bauamt):

 

Der Rohbau des Schornsteines im Gemeindebackhaus ist fertig gestellt und bitten um deren Abnahme.

Ich bemerke dabei, dass die Arbeiten ordnungsgemäß und mit vorschriftsmäßigem Material ausgeführt sind.

Da die Familie noch in der Wohnung wohnt und wohnen muss, kann vielleicht diese Vorabnahme gleichzeitig mit der Schlußabnahme erfolgen.

 

Das Hochbauamt teilte am 28. Oktober 1929 der Kreisdirektion mit, dass die Gebrauchsabnahme als "Schlußabnahme zu Beanstandungen keinen Anlass" gegeben habe, woraufhin die Kreisdirektion am 07. November 1929 eine Abnahmebescheinigung für die Gemeinde Hellental und "zur Nachricht" eine Abschrift der Bescheinigung an die Landesbrandversicherungsanstalt in Braunschweig verfügte.

Die aktenkundigen Kostenrechnungen der Kreisdirektion Holzminden an die Gemeinde Hellental als Bauherrn weisen insgesamt einen Gebührenumfang von 61 Reichsmark und 35 Reichspfennigen für die Errichtung der beiden Schornsteine im Gemeindehaus aus.[45]

 

__________________________________________________________

[32] NLA WO, 40 Slg 11472 Bl. 3.

[33] umgerechnet ca. 9,7 x 7,0 m.

[34] wahrscheinlich in einem der beiden gemauerten Kellerräume.

[35] Kreis A HOL 3 - Bauakte 440/29 und 507/28

[36] Kreis A HOL 3 - Bauakte AZ 440/29 und AZ 507/28; Braunschweigische Anzeigen Nr. 104 vom 04. Mai 1878 und Nr. 214 vom 22. September 1878 (Fotokopien aus der ehemaligen Privatsammlung von Willi Leßmann, Hellental).

[37] KAH 3; WEBER, 2005, S. 255 ff.

[38] 1898 in Hellental geboren, Schwester von Otto Gehrmann, dem „letzten Mollenhauer des Sollings“.

[39] 1896 in Hellental geboren.

[40] Kreis A HOL 3 - Bauakte 440/29 und 507/28.

[41] Bei den „Russischen Rohren“, auch „Russische Röhren“ genannt, handelt es sich um eine neue Bauform von Schornsteinen, die seit Ende des 19. Jahrhunderts in Deutschland üblich wurden, möglicherweise nach russischem Vorbild. Diese neuartige, nicht begehbare Schornsteinkonstruktion von > 250 cm² Querschnitt ist durch einen engen Querschnitt und den hieraus resultierenden kräftigen Luftzug gekennzeichnet (Rohre für Kochherde und Kamine wiesen einen Querschnitt von > 624 cm² auf). Dadurch konnten erstmals weiter entfernt stehende Öfen mit langen Ofenrohren angeschlossen werden. Mit dem kräftigeren Rauchabzug stieg zugleich aber auch die Gefahr des Funkenfluges über das Dach. Somit konnten „Russische Rohre“ erst eingeführt werden, nach dem sich harte, eher feuerbeständige Dachdeckungen mit Ziegel oder (Buntsand-)Stein durchsetzten.

[42] Ortsbaukommission von Hellental: Karl Brackmann, Heinrich Seitz, Georg Sturm. Diese vermerkten am 15. August 1928 und am 22. August 1929 handschriftlich, dass „kein Hindernis“ entgegenstehe. Orts-Polizeibehörde: Otto Gehrmann I, zugleich Gemeindevorsteher von Hellental.

[43] Kreis A HOL 4 - Bau-Reg. Nr. 508/28.

[44] Kreis A HOL 5 - Bau-Reg. Nr. 440/29.

[45] Kreis A HOL 3 - Bauakte 440/29 und 507/28. - In der archivierten Bauakte sind auch zwei farbige Zeichnungen „zum Neubau“ (August 1928) und „über die Herstellung“ (August 1929) „eines russischen Rohres für das Gemeindehaus in Hellental № aß. 53“ enthalten, die beide von Karl Leue, einem im Mai 1907 in Merxhausen geborenem Maurermeister, für die Gemeinde Hellental zu den jeweiligen Bauanträgen gefertigt worden waren. Die Bauzeichnungen vermitteln einen recht guten Überblick über die Nutzung und Umgestaltung des Erd- und des Dach- bzw. Obergeschosses um 1928/29 und insbesondere die Lage und Größe des ehemaligen Backofens.