"Bemarkung" mit Garantiecharakter
Klaus A.E. Weber
Grüne Plattflasche mit Glasmarke Schorborn, │ um 1750
Städtisches Museum Braunschweig
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Braunschweigische Bouteille │ 2. Drittel 18. Jahrhundert
Flaschensiegel mit Doppelmonogramm
Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel auf der Flaschenwandung
Glashütte Schorborn oder Holzen
Sammlung Albert Schwiezer │ Museum Bad Münder
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Etwa seit dem 18. Jahrhundert tragen zahlreiche Glasflaschen Glasmarken (Glas- oder Flaschensiegel) mit Buchstaben, Symbolen oder Ornamenten als Stempelungen.
Im 18. Jahrhundert wurden Flaschensiegel "als Signum des Landesherren als Garant für die Maßhaltigkeit" [4] herzoglich angeordnet (landesherrliche Symbole und/oder Hüttenzeichen).
Braunschweigische Bouteille │ Mitte 18. Jahrhundert
Flaschensiegel nicht identifizierbar
Doppelmonogramm Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel
Glashütte Schorborn oder Holzen
Sammlung Albert Schwiezer │ Museum Bad Münder
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Das Anbringen von Glassiegeln auf den Flaschen (Bouteillen) erfolgte mittels vorgewärmter Petschaften aus Keramik oder Metall.
Nur wenige Jahre nach der Stilllegung der Hellentaler Glashütte war 1748 im Herzogtum Braunschweig die landesherrliche Verordnung über die Einführung von "einerlei und gezeichneten" Bouteillen erlassen und die fürstlichen Glasmanufakturen in Schorborn und Holzen beauftragt worden.[2]
Nach KOCH [10] sind gläserne Flaschensiegel variante Markierungen (Garantiemarken) von gläsernen Flaschen in Form einer oder mehrerer aufgesetzten Glasmarken mit Symbolik, z.B. Herrschermonogramme durch hoheitliche Kennzeichnung (Herkunft, Qualität, ordnungsgemäße Fertigung, Maßhaltigkeit).
Hierdurch wurde erkennbar angezeigt, dass das Füllvolumen von (Schank-)Flaschen den landesherrlichen Maßgaben entsprach - "das richtige Maaß haltend".[2][4]
Später wurden Glassiegel aufgebracht zum Verweis auf den
- Hersteller
- Händler
- Auftraggeber
Einführung des Pferdes als kurhannoversche Bouteillenmarke 1718 [1]
Kurhannoversches Flaschensiegel mit steigendem „Welfenross“
Bruchglasimport aus landesfremder Hütte
Hervorzuheben ist ein kurhannoversches Flaschensiegel aus Grünglas (Ø 36 mm) mit steigendem „Welfenross“, ohne Umschrift.
Der hüttennahe Bodenfund ist ein für die frühe Ortsgeschichte Hellentals bedeutsamer Einzelfund [8], für den sich nach einer eingeholten Expertise folgende Deutung als Glassiegel ergibt:[9]
Als Markierung einer gläsernen (Schank-)Flasche weist das Glassiegel auf seiner Vorderseite (ohne Um-/Aufschrift bzw. landesherrliches Monogramm oder Jahreszahl) die Darstellung eines steigenden Pferdes auf, das „Welfenross“.
Es steht mit beiden Hinterläufen über einer „Landmasse“ mit Bergen.
Glassiegel mit steigendem Welfenross auf stilisierter Landmasse
Sammlung Albert Schwiezer │ Museum Bad Münder
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Das Glassiegel mit seinerzeit amtlichem Charakter gehörte ehemals zu einer hoheitlich gesiegelten welfischen Weinflasche (Bouteille) für den offiziellen Weinhandel im Land Hannover.
Nach KOCH [9] kann das Glassiegel, dadurch, dass es auf dem ehemaligen Areal der Glashütte Steinbeke gefunden wurde, für den Zeitraum zwischen 1718-1741 datiert werden.
Am ehesten dürfte es sich um ein kurhannoversches Siegel aus einem Bruchglasbestand handeln, der möglicherweise durch den Ankauf fremden Glasbruchs aus dem „Ausland“ zur Gundelach’schen Glashütte im braunschweigischen Hellental gelangte.
Ohnehin stellen Glasscherben als Importe - auch aus landesfremden Glashütten - ein wichtiges Handelsojekt dar.
Am ehesten dürfte es sich um ein kurhannoversches Siegel aus einem Bruchglasbestand handeln, der möglicherweise durch den Ankauf fremden Glasbruchs aus dem „Ausland“ zur Gundelach’schen Glashütte im braunschweigischen Hellental gelangte.
Glassiegel mit steigendem Welfenross auf stilisierter Landmasse
ohne Umschrift │ Grünglas │ 1718-1741
Bodenfund (Ø 36 mm) Hellental [12]
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
© Zeichnung: Sandra Gregor │ August 2004
Archäologische Denkmalpflege Landkreis Holzminden
Das Glassiegel mit seinerzeit amtlichem Charakter gehörte ehemals zu einer hoheitlich gesiegelten welfischen Weinflasche (Bouteille) für den offiziellen Weinhandel im Land Hannover.
Flaschen wurden auch im Herzogtum Braunschweig mit einem Glassiegel versehen, um für jedermann erkenntlich anzuzeigen, dass das Füllvolumen der Glasflasche den landeshoheitlichen Maßvorgaben entsprach.[2]
Nach KOCH [9] lässt die Glassiegelung auf eine Metallpetschaft (Stempelung), vermutlich aus Messing, schließen.
Dadurch, dass das Glassiegel, auf dem ehemaligen Glashüttenstandort Steinbeke gefunden wurde, kann es für den Zeitraum zwischen 1718-1741 datiert werden.
Am ehesten dürfte es sich um ein kurhannoversches Siegel aus einem Bruchglasbestand handeln, der möglicherweise durch den Ankauf fremden Glasbruchs aus dem „Ausland“ zur Gundelach’schen Glashütte im braunschweigischen Hellental gelangte.
Das Siegel könnte als relativ schwerer Bestandteil beim Stampfen eines Glasbruches durch Entmischung in den Silos in den Boden gelangt sein.
Es bestehen jedoch eine Reihe historisch spannender Fragen, so, ob es sich bei dem Glassiegel um einen Konsumenten- oder Produktionsfund handelt, insbesondere aber, ob es in unmittelbarem Zusammenhang mit Betrieb der ehemaligen Grünglashütte Steinbeke bzw. gar als Glassiegel der Hütte selbst angesehen werden kann.
Ob des braunschweigischen Hüttenstandortes wäre zunächst zu erwarten gewesen, dass für den herzoglichen Binnenmarkt ein Glassiegel mit (bekröntem) „C“ für Herzog Carl I. von Braunschweig-Wolfenbüttel (Regierungszeit: 1735-1780) verwandt worden wäre.
Die Darstellung des springenden Pferdes (Welfenross) ist dem hingegen aber als kurhannoversche Marke zu werten, verbunden mit der Frage, ob es sich dabei um
-
ein Produkt einer hannoverschen Glashütte handelte
- die geduldete Praxis einer Auftragssiegelung einer Bouteille.
Es kann bislang nicht zweifelsfrei davon ausgegangen werden, dass in der Glashütte Steinbeke auch gesiegelte Flaschen produziert wurden, z.B. mit Informationen zum Glashüttenort und zum Hohlmaß.
Auf Grund der hannoverschen Verordnung von 1718 wurde das Pferd für Flaschen als Glaswaren vorgeschrieben, um Maßhaltigkeit zu garantieren.
Im 18. Jahrhundert waren offizielle und allgemeinverständliche Flaschenmarkierungen („Zeichen eines Pferdes“) mit Garantiecharakter herzoglich angeordnet worden, so beispielsweise durch das
"Ausschreiben der Königl. Regierung, daß auf denen einländische Glasehütten keine Wein- oder grüne Quartiers-Bouteillen gemacht werden sollen, welche nicht ein volles Maas eines Quartiers hatlen, von 3. Febr. 1718 ... Königl. Groß-Britannische zur Churfürstl. Braunschw. Lüneb. Regierung verordnete Geheimte-Räthe".[3]
1748 war eine weitere landesherrliche Verordnung über die Einführung von "einerlei und gezeichneten" Bouteillen erlassen worden, die auftragsgemäß in den Glashütten von Holtensen und Schorborn hergestellt werden sollten.[2]
Brandenburgisches Glas
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[1] KOCH 1995, S. 25.
[2] LEIBER 2005, S. 89 f.
[3] zit. in KOCH 1995.
[4] DOBUSCH 2020, S. 8-10.
[8] Im November 2003 erwarb die AG Hellental des Heimat- und Geschichtsvereins für Heinade-Hellental-Merxhausen ein Rundsiegel aus Grünglas (Ø 36 mm). Das Glassiegel war bereits etwa drei Jahre zuvor bei Erdarbeiten in der Gasse zwischen den „Sollinghäusern“ Hauptstraße 18/20 (Ass.-№ 9/10) im Hellentaler Oberdorf als Bodenfund (im Oberboden) entdeckt worden.
[9] Nach Jens Koch (Dezember 2003) lässt die Glassiegelung auf ein Metallpetschaft (Stempelung), vermutlich aus Messing, schließen. Das Siegel könnte als relativ schwerer Bestandteil beim Stampfen eines Glasbruches durch Entmischung in den Silos in den Boden gelangt sein. Auf Grund einer hannoverschen Verordnung von 1718 wurde das Pferd für Flaschen als Glaswaren vorgeschrieben, um Maßhaltigkeit zu garantieren. Im 18. Jahrhundert waren offizielle, allgemeinverständliche Flaschenmarkierungen (Zeichen eines Pferdes) mit Garantiecharakter ohnehin herzoglich angeordnet worden, so beispielsweise auch durch das Ausschreiben der Königl. Regierung, dass auf denen einländische Glasehütten keine Wein- oder grüne Quartiers-Bouteillen gemacht werden sollen, welche nicht ein volles Maas eines Quartiers hatlen, von 3. Febr. 1718 ... Königl. Groß-Britannische zur Churfürstl. Braunschw. Lüneb. Regierung verordnete Geheimte-Räthe [Nachweis bei KOCH 1995]. Es bestehen jedoch eine Reihe historisch spannender Fragen, so, ob es sich bei dem Glassiegel um einen Konsumenten- oder Produktionsfund handelt, insbesondere aber, ob es in unmittelbarem Zusammenhang mit Betrieb der ehemaligen Glashütte bzw. gar als Glassiegel der Hütte selbst angesehen werden kann. Ob des Braunschweiger Hüttenstandortes wäre zunächst zu erwarten gewesen, dass für den herzoglichen Binnenmarkt ein Glassiegel mit (bekröntem) „C“ für Herzog Carl I. verwandt worden wäre. Die Darstellung des steigenden Pferdes („Welfenross“) ist dem hingegen aber als kurhannoversche Marke zu werten, verbunden mit der Frage, ob es sich dabei um ein Produkt einer hannoverschen Glashütte (Silberborn?) handelte oder vielmehr um die geduldete Praxis einer Auftragssiegelung einer Bouteille.
[10] KOCH 1995.
[12] Die bei dem Glassiegelforscher Jens Koch eingeholte Expertise (12/2003) ergab: Als Markierung einer gläsernen Flasche weist das Glassiegel auf seiner Vorderseite (ohne Aufschrift bzw. landesherrliches Monogramm oder Jahreszahl) die Darstellung eines steigenden Pferdes auf, das „Welfenross“. Es steht mit beiden Hinterläufen über einer „Landmasse“ mit Bergen. Nach Koch kann das Glassiegel, dadurch, dass es auf dem ehemaligen Glashüttenstandort gefunden wurde, für den Zeitraum 1718-1741 datiert werden.