"Die Sollinghütten"

Wilhelm Becker (1925) │ Bearbeitung Klaus A.E. Weber

 

Wilhelm Becker: Die Fürstlich=Braunschweigischen Glashütten. Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte Braunschweigs von 1740—1840. Hamburger Dissertation vom Jahre 1925.

Karl Friedrich Wilhelm Becker: Die Fürstlich-Braunschweigischen Glashütten: Ein Beitr. z. Wirtschaftsgesch. Braunschweigs v. 1740 bis 1840. In: Niedersächsisches Jahrbuch 4 (1927), S. 1-92 (StadtA HOL, Archivbibliothek, 4/H/4120), S. 60-83.

 

Vorwort.

Die aus merkantilistischem Geiste hervorgegangenen industriellen Unternehmungen des Herzogs Karl I. von Braunschweig (1735—1780) haben bislang kaum eine eingehende Untersuchung erfahren.

Die vorliegende Arbeit soll diese Lücke in etwas ausfüllen.

Das Aktenmaterial entstammt dem braunschweigischen Landeshauptarchiv in Wolfenbüttel und dem Ministerium in Braunschweig.

Seiner Eigenart entsprechend, musste ich mich im wesentlichen aus die Darstellung der Entwicklung beschränken, wie sie sich aus der Natur der Gründung, der Besitzverhältnisse und der fürstlichen Verwaltung ergab.

Den Einfluss, den Wirtschaftspolitik und Staatsfinanzen aus die Geschichte der fürstlichen Unternehmungen gewannen, suchte ich dabei möglichst scharf herauszuarbeiten.

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III. Die Sollinghütten. 1)

1. Die Hohl= und Tafelglashütte zu Schorborn bis zum Jahre 1781.

Im Gegensatz zu der Spiegelhütte lässt sich über die Vorgängerin der durch Herzog Karl I. begründeten Hütten zu Schorborn nur wenig ermitteln.

1743 kaufte der Herzog die Gundelachsche Glashütte zu „Hellenthal am Steinbeck" für 1500 thl an, 2) ließ allem Anschein nach den Betrieb einstellen und die Neuanlage in Schorborn durch von Langen vornehmen.

Der Zeitpunkt der Anlage der Hellentaler Hütte kann kaum früher als ums Jahr 1724 liegen.

Für dieses Jahr geschieht nämlich in den Kirchenbüchern der Gemeinde Deensen zum ersten Male des Glasemeisters Jobst Heinrich Gundelach zu Hellental Erwähnung. 3)

Über die Produktion der Hütte konnte ich nichts feststellen.

Hassel und Bege bezeichnen sie als grüne Glashütte. 4)

Nach dem Übergang dieser Hütte in den fürstlichen Besitz und der Einstellung des Betriebes wurde 1745 die Glashütte zu Schorborn angelegt. 5)

Über die Anlage selbst und die Geschichte der ersten Jahre sind uns keine Nachrichten erhalten geblieben.

Sicherlich hat der Betrieb dieser Hütte bei weitem nicht in ähnlichem Maße wie der Betrieb der Spiegelhütte einen schriftlichen Verkehr mit der Kammer nötig gemacht.

Hier war, ebenso wie in der grünen Hütte zu Holtensen am roten Stein, e) eine durchaus herkömmliche Technik vorhanden, die in der Zeit des Bestehens der Hütte kaum eine wesentliche Veränderung erfuhr.

Nur zwei Fabrikanten aus Thüringen, ein Fertigmacher Wiegand und ein Vorbläser Pfaffe, waren bei der Anlage der Hütte herangezogen worden. 7)

 

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Die übrigen Fabrikanten waren also wohl von diesen angelernt worden oder hatten vorher in Hellental gearbeitet.

Ebenso wie durch die Technik war der Hütte von der Seite des Absatzes eine ruhigere Entwicklung gesichert.

Der Bedarf des Landes musste bei den fürstlichen Hütten gedeckt werden.

Durch landesherrliche Verordnung wurde die Einfuhr fremden Glases verboten 8) und nur „den von Serenissimus privilegierten Glashändlern“ trotz eines generellen Verbots des Hausierens gestattet, „ihre Waren zum Verkauf herumzutragen“. 9)

Es hat aber auch den Anschein, daß der Herzog jede Gelegenheit benutzte, die eine Erweiterung des Absatzes der fürstlichen Hütten im Gefolge haben musste.

So wurde in einem Schreiben vom 11. Dezember 1748 darüber Klage geführt, dass in Gasthöfen und bei Privaten seit einiger Zeit sehr kleine gläserne 3 Quart-Bouteillen im Gebrauch wären, so ,,daß sie wirklich wohl nur zwei Quart fassen mögen“. 10)

Schon drei Tage darauf, am 14. Dezember 1748, erschien eine landesherrliche Verordnung über die Einführung von "einerlei und gezeichnete Bouteillen", mit deren Herstellung die fürstlichen Hütten zu Schorborn und Holtensen beauftragt wurden. 11)

Da auch der Holzbedarf aus den Sollingforsten in ausreichendstem Maße gedeckt zu werden vermochte, so konnte sich die Schorborner Hütte unter der Direktion des Oberjägermeisters v. Langen in aller Stille entwickeln.

1756 wurde dann die Hütte mit den übrigen dem Kommissar Bütemeister verpachtet und bis 1768 von diesem bewirtschaftet. 12)

Auch aus dieser Zeit fehlen alle Nachrichten über den Betrieb der Hütte.

Die Übergabeprotokolle 13) allein sind die Zeugnisse der Rücknahme der Hütte in fürstliche Administration im Jahre 1768.

Aus ihnen läßt sich feststellen, daß in Schorborn weißes Hohlglas, böhmisches Tafel-, grünes Fenster- und Hohlglas hergestellt wurde.

 

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Ein Verzeichnis der Lagerbestände erwähnt u. a. folgende Erzeugnisse der Hütte: Geschliffene Pokale mit dem königlich preußischen Wappen und Namenszuge, solche mit Pelikan und Devise, mit und ohne Deckel, mit braunschweigischem Wappen, Deckelgläser, worauf eine Jagd geschnitten war, andere mit dem herzoglichen Wappen und Namen und andere mit Hirschköpfen.

Außerdem waren noch Blumentöpfe, große Tafelaufsätze mit dazu gehörigen ,,Plat de menage", Fruchtkörbe, Tafelleuchter mit und ohne Ketten, geschliffene Konfektschalen, wie auch Spitzgläser, Wein- und Biergläser vorhanden.

Neben dieser Aufzählung, die uns Aufschluss über den Stand der Technik gewährt, jedoch kein Urteil darüber gestattet, finden wir in den Protokollen noch einige Angaben über die Hütte.

Das Hüttengebäude 14) hatte eine Länge von 179 Fuß, eine Breite von 80 Fuß und eine Ständerhöhe von 30 Fuß.

Es war in zwei Hälften, die weiße und grüne Hütte, geteilt.

Außer den Stall- und Nebengebäuden gehörten zu der Hütte noch das Herrenhaus, 4 Laborantenhäuser, das Schulhaus, die Öl- und Mahlmühle und das Pochwerk oder die Tonmühle.

In der weißen Hütte befanden sich 1 Schmelzofen, 1 Tafelstreckofen, 1 Kühlofen für weißes Hohlglas und 4 Holztrockenöfen.

In der grünen Hütte waren folgende Öfen: 1 Holztrockenofen, 4 Kühlöfen, 4 Schiedeöfen, 1 Aschenofen und 1 Schmelzofen.

Die Aufzählung der Debitoren der Schorborner Hütte bietet uns einige, wenn auch dürftige Aufschlüsse über den Absatz der Hütte.

Das weiße Hohlglas wurde von der Hütte selbst vorzugsweise im Kleinhandel im Lande abgesetzt.

Die Beamten des Hofes stellten einen nicht unbedeutenden Teil der Käufer.

Neben diesen waren Glashändler aus Klausthal, Blumenau und Fuhrleute aus Benneckenstein und Nordhausen die Hauptabnehmer von weißem Hohlglas.

Der Absatz und also auch wohl die Fabrikation „geschnittener und verguldeter“ Gläser spielten nur eine untergeordnete Rolle.

Bedeutender als der des weißen Hohlglases war der Absatz von böhmischem Tafelglas, der u. a. nach Braunschweig, Göttingen, Paderborn, Hameln und Detmold ging.

Der wichtigste Fabrikationsgegenstand war aber das grüne Glas, das, sofern es nicht auf Schiffen weserabwärts ging, entweder an Privatpersonen oder an Fuhrleute auch über die Grenzen Braunschweigs hinaus nach Göttingen, dem Südharz und Leipzig verkauft wurde.

 

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Die aus 37 Köpfen bestehende Arbeiterschaft setzte sich folgendermaßen zusammen: 15)

Bei der weißen Hütte:

2 Fertigmacher,

2 Einträger,

2 Vorbläser,

2 Schürer,

1 Ballotmacher,

1 Glasaufträgerin.

Bei der grünen Hütte:

2 Werfer (Fensterglasmacher),

2 Schürer,

2 Strecker,

2 Holzschieber,

2 Vorbläser,

1 Kistenmacher,

2 Anfänger,

1 Aschsichterin,

6 Hohlgläser,

1 Glaseinfasserin,

1 Lehrbursch,

3 Hüttenknechte,

2 Einträger.

Nach einer sechsjährigen Administration der Hütte durch den Verwalter Nagel und den Revisor Seebaß wurde diese am 5. April 1774 an den Amtmann Wackenhagen verpachtet. 16)

Wie die Bilanzen vom Jahre 1774, 17) die eine Jahresproduktion in Höhe von rund 10.000 thl ausweisen, 18) erkennen lassen, kann nicht mangelnde Rentabilität der Hütte die Ursache der Verpachtung gewesen sein.

Vielmehr darf hier mit Bestimmtheit behauptet werden, daß die von dem Erbprinzen Karl Wilhelm Ferdinand vertretenen wirtschaftspolitischen Ansichten die Veranlassung dazu gewesen sind.

Infolge der Baufälligkeit des 1745 errichteten Hüttengebäudes und des für Schorborn auftretenden Holzmangels wurde hier 1775 eine neue weiße Hütte und in dem etwa 3/4 Wegstunde entfernten Pilgrim eine Gabelhütte für grünes Glas angelegt. 19)

Nach fünfjähriger Pachtzeit kündigte aber Amtmann Wackenhagen schon wieder die Pacht.

Die Gründe sind unbekannt.

Ein Nachfolger war schwer zu finden.

 

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Verhandlungen mit dem Pächter Amelung in Grünenplan zerschlagen sich. 20)

Die Bremer Kaufleute Müller und Quentel, die geneigt waren, die Pacht zu übernehmen, konnten keinen geeigneten Gesellschafter in der Gegend auftreiben.

Daher blieb die Hütte bis Ostern 1781 noch in der Hand des Pächters Wackenhagen, aus der sie dann an den bisherigen Revisor Seebaß überging.

 

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1) Eine Untersuchung Über die Glasindustrie im Solling veröffentlichte Prof. Feise, Einbeck 1925 im Sprechsaal, Zeitschrift f. d. keramischen, Glas= und verwandten Industrien, Coburg.

2) L.H. — AHR. — ABHS. — Nr. 184. Geh. Ratsreg. Suppl. IV Nr. 280.

3) Kirchenbücher der Gemeinde Deensen. L.H. 21.

4) Geograph.=statist. Beschreibung d. Fürstentums Wolfenbüttel S. 162.

5) Hassel u. Bege nennen im Gegensatz dazu als Gründungsjahr 1747/48.

Meine Angabe stützt sich auf folgende Akten:

Übergabeprotokoll v. 1768. S.H. — AHK. — ABHS — Nr. 157. Bericht des Pächters Seebaß a. d. Kammer v. 21. 3. 1828. L. H. — AHK. — BHR. — Nr. 3.

6) Siehe Anmerkung Seite 14.

7) Seebaß an Kammerrat Hermann, 2. H. — AHK. — ABHS. —

Nr. 196. — Gesuch des ehemaligen Vorbläsers Pfaffe a. d. Kammer v. 29. 9. 1778. Ebenda Nr. 208.

8) Reskript a. b. Magistrat zu Blankenburg v. 8. 4. 1778. Siehe Fredersdorfs, Promtuarium b. fürstl.=braunschw.=wolfenbüttelschen Landesverordnungen, I. Teil, Seite 302.

9) L.H. — Landesherrliche Verordnung v. 18. 7. 1750.

10) L.H. — Geh. Rr. — Suppl. X 533.

11) Ebenda.

12) Siehe darüber unter Grünenplan Seite 22.

13) 8. H. — AHK. — ABHS. — Nr. 157.

14) Hier wird ausdrücklich erwähnt, daß es 1745 erbaut wurde.

15) Uber Namen und Lohnverhältnisse unterrichtet Anlage 12 meiner Dissertation.

16) L.H. — AHK. — ABHS. — Nr. 187. Übergabeprotokoll und Inventarium.

17) Wiedergegeben als Anlage 18 und 14 meiner Dissertation.

18) Im Vergleich damit betrug der ganze Wert der Erzeugung der fürstl. Porzellanfabrtk zu Fürstenberg im Jahre 1774 nur 7700 thl. Stegmann a. a. O.

19) Kammerbericht. 2.H. — AHK. — ABHS. — Nr. 207.

20) Amelung an die Kammer am 8. 9. 1780. Ebenda Nr. 189.

 

2. Die Sollinghütten bis zu ihrer Auflösung im Jahre 1842.

Der Pachtvertrag mit dem Revisor Georg Christoph Seebaß, der zunächst auf die Dauer von 6 Jahren abgeschlossen wurde, liegt leider nicht vor.

Aber aus der großen Zahl der erhaltenen Schriftstücke, die zwischen Seebaß, dem Oberforstmeister Grotrian und der Kammer über den Pachtabschluss gewechselt wurden, tritt die große Bedeutung, die der Versorgung der Hütten mit Brennholz schon damals zukam, klar hervor.

Bisher hatte man zu Schorborn aus dem weißen Glasofen sowohl Hohl- als auch Tafelglas gearbeitet, „mit einerlei Feuer die beiden besonderen Massen aus zweierlei Häfen geschmolzen“.

1775 hatte, wie erwähnt, Wackenhagen einen besonderen Tafelglasofen in der Schorborner Hütte angelegt.

War es ihm dadurch auch gelungen, qualitativ hochwertigeres Glas herzustellen, so konnte die Produktion bei einem Holzbedarf von 1800 Klaftern 2 1/2 füß. Scheit- und 600 Klaftern Schörholz 1) doch nicht ohne Schädigung der Hohlglasfabrikation fortgesetzt werden und war selbst dann nur mit einem unverhältnismäßig hohen Kostenaufwand an Fuhrlöhnen für das aus entfernteren Revieren stammende Holz durchzuführen.

Da an eine Verlegung der ganzen Hütte ans Rücksicht auf die vorhandenen Gebände nicht zu denken war, glaubte der Oberforstmeister durch eine Verlegung des Tafelglasofens in den Mühlenbergs-Grund, 2 Wegstunden von Schorborn entfernt, in die schlagreisen Holzreviere dem Holzmangel am besten abhelfen zu können. 2)

 

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Der Erbprinz Karl Wilhelm Ferdinand äußerte sich dazu folgendermaßen:

,,Wenn man, wie ich glaube, Ursache hat, die Glasfabrik mehr als einen Nahrungszweig für die Untertanen und ein Mittel, die Holzungen zu versilbern, anzusehen …“,so „bemerke noch, daß ich unsere Torheit nicht begreife, warum man hier zu Lande durchgehends kostbare stabile Hüttengebäude vorrichtet.

In Böhmen und Schlesien sind die Glashütten mobil … und folgen … dem Holze nach.

Da werden die Kosten der Gebäude und des Fuhrlohns erspar. 3)

Trotzdem erkannte er hier die Notwendigkeit der Errichtung der Hütte an.

Aber es vergingen doch drei Jahre, bevor im Jahre 1783 die Hütte in Mühlenberg angelegt werden konnte.

Der Grund der Hinauszögerung war wieder in der äußerst sparsamen Finanzwirtschaft des Fürsten zu suchen.

An Stelle eines von dem Oberforstmeister Grotrian und Seebaß am 10. November 1780 eingereichten Planes,4) der einen Kostenaufwand von 4.473 thl 6 g 6 (d) erforderlich gemacht haben würde, ließ der Herzog nach jahrelangen Verhandlungen eine Summe von 1431 thl 32 g 6 (d) für den Bau der Hütte anweisen.

Die Kosten der Anlage der Mühlenberger Hütte waren aber, da die Neueinrichtung und die Hüttengerätschaften in dem Kostenanschlage nicht berücksichtigt werden konnten, weit über den vom Herzog bewilligten Betrag hinausgegangen.

Die Übersiedelung von Fabrikanten nach Mühlenberg war nur dadurch zu erreichen gewesen, dass der Pächter den Bau der Fabrikantenwohnungen auf eigene Kosten ausführen ließ.

Die Gefahr der Auswanderung von Fabrikanten nach Amerika 6) und nach der im Corveyschen neuangelegten Tafel-, Hohl- und Medizinglashütte, die 4 Stunden von Mühlenberg entfernt war, konnte nur durch die Zahlung höherer Löhne abgewandt werden.

Der dadurch bewirkte gesteigerte Aufwand für die Anlage der Mühlenberger Hütte, der Seebaß zur Aufnahme einer Anleihe von 3000 thl gezwungen hatte, 6) und ein Brand der Pilgrimer Hütte hatten den Überschuss der ersten Pachtjahre völlig aufgezehrt.

Als nun der Pachtvertrag 1786 erneuert werden musste, kündigte der Gläubiger das Kapital von 6298 thl zum 1. April 1787.

 

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Da Seebaß' Bemühungen, dieses Geld auszubringen, vergeblich gewesen waren, musste er sich an den Herzog um Hilfe wenden, wenn dieser ,,ihn bei dem Werk erhalten wolle“.

Die daraufhin von der Kammer dem Kammerrat Heinemann übertragene „Untersuchung der Lage der Glashütten im Solling“ vom Jahre 1786 7) sollte die für die Aufnahme der Pachtverhandlungen und die Unterstützung des Pächters erforderlichen Unterlagen liefern.

Dem Untersuchungsbericht des Kammerrats sind die folgenden Aufschlüsse entnommen.

Die Zahl der durch die Hütten im Solling unterhaltenen Personen betrug 290.

Von diesen empfing der größte Teil, nämlich 218 Personen, seinen Unterhalt von den Hütten unmittelbar.

Die Arbeiterschaft umfasste insgesamt 67 männliche und 5 weibliche Personen.

Von diesen arbeiteten beim weißen Hohlglasofen zu Schorborn 17, beim grünen Ofen zu Pilgrim 27 und in der Mühlenberger Hütte 20 Arbeiter. 8)

Die jährliche Gesamtlohnsumme erreichte eine Höhe von 6.795 thl 12 gg.

Von den 38 verheirateten Arbeitskräften besaßen 30 Häuser mit Gärten.

Nach einem „Anschlag von einem einjährigen Betriebe der Sollinghütten“ 9) ergab sich bei einer Gesamtproduktion im Werte von jährlich 17.550 thl 10) ein Überschuss von 431 thl 5 g.

Den Aktiven in Höhe von rund 13.000 thl standen Passiven in Höhe von rund 10.400 thl gegenüber, so dass sich das Vermögen des Pächters auf rund 2.600 thl belief. 11)

Eine besondere Rolle spielte wieder die Frage der Brennholzversorgung.

Bislang hatte der Pächter für ein Klafter Scheitholz 10 gg Forstzins, aber mehr als das doppelte, nämlich 21 gg für Hauer- und Fuhrlohn bezahlt.

Der jährliche Holzkonsum der 3 Hütten machte einen Aufwand von 4.046 thl 6 g nötig, der sich folgendermaßen zusammensetzte:

Forstzins                   1.247 thl 22 gg

Hauerlohn                 1.055 thl 20 gg

Fuhrlohm                  1.742 thl 12 gg

4.046 thl 6 g g

 

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Da die Kosten des Brennholzes also fast ein Viertel der Gesamtproduktionskosten in Anspruch nahmen, 12) wurden die Vorteile der Pacht, die vor allem in der Befreiung von einem Pachtzins bestanden, unwirksam gemacht.

1745 waren nach der Forstbeschreibung 3.200 Malter für die Glashütte bestimmt.

Bei dem Schlagen dieses Holzes hatte man aber die zunächst gelegenen Heye besonders stark abgetrieben, so das eine Verlegung des Tafel- und Medizinglasofens nach Mühlenberg nötig gewesen war.

Jetzt litt unter der Schwierigkeit der Holzbeschaffung am meisten die grüne Hütte zu Pilgrim.

Obwohl ihr Betrieb als Hohlglashütte sich als völlig unrentabel erwies, konnte doch zur Deckung des Landesbedarfs nicht darauf verzichtet werden.

Nur eine Verkürzung der jährlichen Arbeitszeit auf 30 Wochen und die gleichzeitige Fabrikation von grünem Fensterglas (Kistenglas) vermochten Abhilfe zu schaffen.

Eine Einschränkung des Betriebes der beiden anderen Hütten konnte aber nicht in Frage kommen.

Während die Massenproduktion in der grünen Hütte eine Verkürzung der Arbeitszeit zuließ, war die Unterbrechung des kontinuierlichen Betriebes in der Schorborner und Mühlenberger Hütte nicht möglich.

Die Glasöfen mussten hier vielmehr solange im Feuer erhalten werden, bis der Neubau der Öfen erforderlich wurde.

Durch die vorzeitige Löschung derselben würde ein beträchtlicher Aufwand an Reparaturkosten notwendig geworden sein, der die Rentabilität der Hütten sehr stark herabgemindert haben würde.

In Schorborn wurde außerdem fast ausnahmslos auf Bestellung gearbeitet.

Eine Unterbrechung der Produktion hätte daher eine große Schädigung des Absatzes im Gefolge haben können.

Die Zahl und Verschiedenheit der Produkte machte die Bildung eines Lagervorrats unmöglich.

Eine Einstellung der Hütten konnte nicht in Frage kommen.

Unter den bestehenden Verhältnissen war eine rentablere Nutzung der Sollingforsten ausgeschlossen.

Ferner machte der Bedarf des Landes, der völlig durch die Hütten gedeckt wurde, ihre Erhaltung nötig.

Von dem Wert der jährlich verkauften Waren im Betrage von 18.000 thl gingen aber noch 2/3 ins Ausland, so dass 12.000 thl fremdes Geld hereinkam, während nur 1.500 thl für Materialien, besonders Salz- und Holzasche, aus dem Lande flossen.

 

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Der Gesamtbetrag der jährlich durch die Hütten gezahlten Fuhrlöhne erreichte eine Höhe von 4.010 thl.

Der Beweiskraft der Gründe, die nach dem Bericht des Kammerrats Heinemann eine Erhaltung der Sollinghütten erheischten, vermochten sich weder der Herzog noch die Kammer zu verschließen.

Durch die Übernahme von Kosten, die sich aus der Schwierigkeit der Brennholzversorgung ergaben, suchte die Kammer dem Pächter seine Lage zu erleichtern. 18)

Dagegen wurde die Hergabe einer Geldsumme zur Unterstützung des Pächters vom Herzog abgelehnt, weil "fein Fonds dafür da ist".

Die Verweigerung des zu Ostern 1787 gekündigten Kapitals durch die fürstliche Kammer am 9. März 1787, also unmittelbar vor dem Fälligkeitstermin, veranlasste Seebaß, der Kammer die Rückgabe der Pacht zu Pfingsten desselben Jahres anzubieten. 14)

Die Kammer war nun gezwungen, dem Fürsten die Hergabe des Geldes vorzuschlagen, da sie nicht in der Lage war, die Pacht zu übernehmen oder sie einem anderen Pächter zu übertragen.

Damit stieß sie aber bei dem Herzog auf den stärksten Widerspruch:

„Ich werde aus den mir zugehörenden Cassen nichts vorschießen, der Erfolg sei welcher er wolle … Jch muß mir ein vor alle Male dergleichen Ansinnen von Seiten des Kollegio sehr verbitten.“ 16)

Der Einsicht des Amtsrats Wackenhagen, der infolge der Unmöglichkeit, das gekündigte Kapital zurückzuerhalten, dieses dem Pächter auch weiterhin beließ, verdankte das Werk die ungehinderte Fortsetzung des Betriebes.

Nach dem nunmehr am 27. November 1787 abgeschlossenen Pachtvertrage 16) blieben die Hütten dem bisherigen Pächter auch weiterhin unentgeltlich 17) überlassen.

Der Forstzins für das ihm zugebilligte Holzquantum wurde folgendermaßen festgesetzt:

1 Klafter 6 füß. buchene Scheide a 216 cf. 18 mg.

1 Klafter 5 füß. buchene Scheide a 180 cf. 15 mg.

1 Klafter 6 füß birken Scheide a 216 cf. 12 mg.

 

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1 Klafter 5 füß. birken Scheide a 180 cf. 10 mg.

1 Klafter 3 füß. buchene Scheide a 108 cf. 9 mg.

1 Klafter 2 1/2 füß. Schörholz a 90 cf. 7 mg. 4 (d)

1 Klafter 2 1/2 füß. birken Scheide 90 cf. 5 mg.

1 Klafter 2 1/2 füß. eichen Scheide a 90 cf. 6 mg.

Damit war gegenüber dem bislang entrichteten Forstzins keine Änderung eingetreten.

Über die Fabrikation der Hütte bestimmte der § 10 folgendes: ,,Außer dem Spiegelglase, als welches lediglich auf der Grünenplaner Hütte zu fabrizieren ist, hat Conduktor nicht nur die Freiheit, alle und jede Glassorten nach seinem Gutfinden fertigen zu lassen, sondern sich an neben auch ausdrücklich verbinden, während der Pachtjahre das hiesige Land mit dem benötigten untadelhaften Tafelglase hinlänglich zu versehen, auch womöglich die einheimische Bedürfnis an Medizinglase in gehöriger Qualität von den hiesigen Hütten zu fournieren.“

Die Zollfreiheit für die Materialien und Glaswaren der Hütten blieb auch weiterhin bestehen.

Über die Fabrikanten erhielt der Vertrag die Bestimmung, dass ohne erhebliche Ursache keiner derselben ,,zu dirmittiren" sei und die „wirklich in Arbeit stehenden während der Pacht von aller Werbung befreit bleiben und mit neuen Auflagen und praestandis nicht beschwert werden sollen''.

Die Pachtdauer wurde aus 6 Jahre bemessen.

Die dadurch bereits 1793 notwendige Pachtverlängerung 18) wurde auf 12 Jahre bis Ostern 1805 ausgedehnt. 19)

In der weißen Hohlglashütte zu Schorborn wurden neben den damals üblichen Trinkgefäßen, die zum Teil Glasschnitt und Vergoldung erhielten, auch physikalische Apparate hergestellt.

So erwähnt das Jnventarium vom 14. Juni 1794 außer 14 metallenen Formen auch 4 Formen für die Herstellung von Elektristerkugeln.

Andere Angaben über die Erzeugnisse der Hütte waren in den Akten nicht aufzufinden.

Dagegen nennen Hassel und Bege 20) als Produkte der Schorborner Hütte „weißes Hohlglas, chemische und physikalische Jnstrumente (unter anderen auch die Parkersche Lebenslustmaschine) vergolder, bemalt, fein geschnitten und geschliffen".

 

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Und in dem Holzmindener Wochenblatt 1788 21) heißt es über die Produktion Schorborns: ,,Seit einiger Zeit bläst man auch Glas von blauer, rotmarmorierter, orange etc. Farbe zu Trinkgläser, Salzfässer, Aufsätzen, Urnen, Zucker- und Tabaksdosen, Stockknöpfen u. s. w.“

Als Absatzorte nennt ein Inventarium von 1794 22) außer den braunschweigischen Städten u. a. folgende Orte: Hannover, Hameln, Nordhausen, Göttingen, Benneckenstein, Elberfeld, Haag, Rostock, Rüdesheim, Münden, Pyrmont, Uslar, Malaga, Osnabrück, Halberstadt, Cassel und Lübeck.

Der Holzmangel bei der grünen Hütte zu Pilgrim hatte infolge der Entlegenheit der schlagreifen Holzreviere und der sich daraus ergebenden hohen Fuhrlöhne bereits 1786 die Rentabilität dieser Hütte stark beeinträchtigt.

Schon damals war man, um den Holzverbrauch auf das Äußerste einzuschränken, zu einer Verkürzung der Produktionszeit von 46 aus 32 Wochen jährlich übergegangen. 28)

Aber selbst dann war noch eine vermehrte Fabrikation des grünen Kistenglases notwendig gewesen, um den Betrieb aufrechterhalten zu können.

Dadurch machte sich aber sehr bald ein empfindlicher Mangel an Bouteillen im Lande bemerkbar, zumal durch den gestiegenen Luxus ein erhöhter Bedarf an Weinflaschen geschaffen war. 24)

Eine Verlängerung der jährlichen Arbeitszeit zur Befriedigung dieser Nachfrage, die wiederum einen größeren Holzkonsum bedingt hätte, war ausgeschlossen.

Daher war man bereits 1799 dazu übergegangen, Versuche über die Verwertbarkeit des Torfes zur Glasschmelze anzustellen, der sich in dem 1 1/2 Stunden von Pilgrim entfernten und wegen seiner Entlegenheit bisher unbenutzten Torfmoore auf dem Mecklenbruche in großer Menge vorfand.

Diese Versuche führten 1799 zur Anlage einer Probeglashütte auf dem Mecklenbruche. 25)

Bevor es aber zur völligen Ausnutzung des Torfmoores kam, vergingen noch einige Jahre.

Die Klagen der Glaser und Weinhändler über den Mangel an grünen Flaschen verstummten nicht,

 

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obwohl in Pilgrim die Fensterglasmacher zur Herstellung des grünen Hohlglases mit herangezogen wurden.

Zur Deckung des Landesbedarfs war man gezwungen, die Einfuhr aus dem Hildesheimischen zu gestatten.

Am 26. März 1803 genehmigte der Herzog 26) statt der provisorischen Anlage im Torfmoore:

  1. die Anlage einer Hütte auf dem Mecklenbruche gegen Bezahlung eines Kaufpreises von 15 thl für jeden Morgen Torf zu 120 Quadratruten,

  2. die Erbauung einer Hütte, eines Torfschuppens und einer Fabrikantenwohnung auf Kosten des Pächters und deren Übernahme auf die Kammer bei der Pachtabgabe,

  3. die Verlängerung der Pacht für die Hütte im Mecklenbruche auf 24 Jahre.

In den Pachtvertrag über die Torfhütte war 27) der älteste Sohn des Pächters, Friedrich Christoph Werner Seebaß, als Mitpächter aufgenommen worden.

Nach dem 1806 erfolgten Tode seines Vaters, des Revisors Seebaß, übernahm er nun die Leitung der „unter die vorzüglichsten Glashütten Deutschlands zu zählenden Sollinger Glashütten“. 28)

Die Errichtung des Königreichs Westfalen hatte für die Hütten eine starke Absatzstockung im Gefolge.

Die Ausfuhr über die Grenzen der neubegründeten Monarchie wurde verboten.

Dadurch wurde in besonderem Maße die Mühlenberger Hütte, deren Medizinglas-Produktion fast ganz aus den ausländischen Konsum angewiesen war, betroffen.

Auch der Absatz von weißem Tafelglas, der sehr stark von Baulust und Wohlstand abhängig war, geriet völlig ins Stocken.

Während in den Jahren 1802/04 der Bedarf an weißem Tafelglas in den braunschweigischen Städten so groß war, dass, obwohl alles Mühlenberger Glas dorthin versandt wurde, doch nur 2/3 der Bestellungen aus Braunschweig ausgeführt werden konnten, musste unter dem Einfluss der westfälischen Zeit der Betrieb auf 26 Wochen jährlich eingeschränkt werden.

Trotzdem wuchsen die Vorräte an und konnten nur mit Mühe und Schaden in kleineren Mengen abgesetzt werden.

 

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Mit der Wiederkehr der rechtmäßigen Regierung trat aber eine starke Belebung des Absatzes ein. 29)

Die Produktion erfuhr in allen Hütten eine außerordentliche Steigerung.

Bei vollem Betriebe, wenn der Glasofen zu Schorborn bei bloßem Holzfeuer und zu Mecklenbruch bei gemischtem Holz- und Torffeuer jährlich 44 Wochen im Feuer erhalten werden konnten und etwa 6-8 Wochen zur Verfertigung der nötigen Ofensteine, zum Bau und Wiederauswärmen des neuen Ofens verloren gingen, betrug die hergestellte Menge ordinären weißen Hohlglases 293.000 Hüttenstück.

In der grünen Hütte wurden bei vollem Betriebe jährlich zwei neue Öfen, jeder in etwa 20 Wochen, ausgearbeitet.

Die Produktionsmenge betrug in dieser Zeit 400 Hüttentausend grünes Hohl- und 350 bis 380 Kisten grünes Fensterglas.

Die Mühlenberger Tafel- und Medizinglashütte arbeitete bei vollem Betriebe jährlich 44-46 Wochen.

Die Fabrikationsmenge betrug 3.500 Bund Tafelglas und 352 Hüttentausend Medizinglas.

Während die Produktion an Flaschen und weißem Tafelglas ausreichte, den Bedarf des Landes zu decken, ein geringer Teil der Erzeugnisse der weißen Hütte ausgeführt zu werden vermochte, blieb die Mühlenberger Hütte besonders hinsichtlich des Medizinglases für 4/5 ihrer Produktionsmenge auf das Ausland angewiesen.

Die Preise beliefen sich für ein Hüttenhundert oder 100 Hüttenstück weißes Hohlglas einschließlich des Einfasselohnes aauf 4 thl 6 gg, für ein Hüttentausend grünes Hohlglas auf 12 thl.

Eine Kiste Fensterglas kostete 11 thl.

Ein Bund weißes Tafelglas 2 ½ thl und 1 Hüttentausend Medizinglas 10 thl.

Über die Preisberechnung erhalten wir folgenden Aufschluss:

Für jedes von weißer Glasmasse hergestellte Glasgefäß wurde nach der dazu benötigten Glasmasse und dem größeren oder geringeren Aufwand an Geschicklichkeit und Herstellungsdauer eine höhere oder geringere Hüttenstückzahl berechnet.

Danach wurden die Arbeiter gelohnt.

Nach dieser Hüttenstückzahl wurde aber auch gleichzeitig der Preis des Glases festgesetzt, für dessen Berechnung der Preis von 100 Hüttenstück maßgebend war, der den Kosten einer gewissen Menge Glasmaterialien entsprach.

Ein Glas, welches ein Hüttenstück zählte, kostete also, da 100 Stück mit 4 1/4 thl berechnet wurden, 1 gg 6/25 (d).

 

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Ähnlich verhielt es sich mit der Berechnung der Preise für grünes Hohlglas.

Bei diesem wurden, je nach dem Aufwand von Material, Arbeitszeit und Geschicklichkeit mehr oder weniger einzelne Stücke auf ein Hüttenhundert oder Hüttentausend gerechnet.

Eine Kiste grünes Fensterglas enthielt 120 Scheiben, deren jede in der Regel 21 Zoll hoch und 18 Zoll breit war.

Das weiße Tafelglas wurde bundweise verkauft, und je nach der Verschiedenheit der Größe wurden mehrere oder weniger Scheiben auf ein Bund gegeben.

Ein Hüttentausend Medizinglas enthielt 260 Stroh, ein Hüttenhundert 26 Stroh, ein Stroh wieder mehrere oder weniger einzelne Gläser nach der Verschiedenheit ihrer Größe.

Diese bewegte sich zwischen 1/8 und 48 Lot Inhalt. 30)

Waren die Sollinghütten auch in der Lage, bei vollem Betriebe den Bedarf des Landes zu decken, so machte doch der Mangel an Brennmaterial nicht selten eine völlige Ausnutzung ihrer Anlagen und der Arbeitskraft ihrer Fabrikanten unmöglich und trug somit in nicht geringem Maße zur Verminderung der Rentabilität des Unternehmens bei.

Über den Umfang des Holzbedarfs liegen folgende Zahlen vor: 31)

Die Schorborner Hütte gebrauchte bei bloßem Holzfeuer

150 Klafter 5 füß. buchenes Scheitholz,

250 Klafter 3 füß. buchenes Scheitholz,

240 Klafter Schörholz.

Für die Torfhütte waren bei gemischtem Holz- und Torffeuer in 20 Wochen erforderlich

60 Klafter 5 füß. Scheitholz,

100 Klafter 3 füß. Scheitholz,

100 Klafter Schörholz.

Die Pilgrimer Hütte verbrauchte in 40 Wochen vollen Betriebes

360 Klafter 5 füß. buchenes Scheitholz,

600 Klafter 3 füß. buchenes Scheitholz,

720 Klafter Schörholz.

Und in Mühlenberg belief sich der Holzbedarf auf

270 Klafter 5 füß. buchenes Scheitholz,

660 Klaster 3 füß. buchenes Scheitholz,

550 Klaster Schörholz.

 

— 74 —

Diesem Holzbedarf, der sich also insgesamt auf

840 Klafter 5 füß. Scheitholz,

1610 Klafter 3 füß. Scheitholz,

1610 Klafter Schörholz belief, stand die dem Pächter kontraktmäßig zu liefernde Holzmenge in Höhe von

700 Klafter 5 füß. Scheitholz,

1073 Klaster 3 füß. Scheitholz,

840 Klaster 2 1/2 Schörholz als viel zu gering gegenüber.

Daher konnten die Arbeiter nicht während des ganzen Jahres beschäftigt werden.

Sie waren zuweilen 25—30 Wochen ohne Verdienst, 32) zur Untätigkeit gezwungen oder auf Nebenerwerb angewiesen, der, ihre trostlose Lage nur um weniges zu beheben vermochte.

Viele gerieten in Schulden und mussten nicht selten ihre verschuldeten Grundstücke verkaufen, die dann ein Eigentum von Tagelöhnern, Steinbrechern oder Handwerkern wurden.

Angesichts dieser Lage war es nicht immer zu verhindern, dass gerade geschickte Arbeiter die Hütte verließen, um eine auskömmlichere Arbeit zu suchen.

Eine Steigerung der Löhne war daher die unausbleibliche Folge. 33)

Die dadurch bewirkte Erhöhung der Produktionskosten konnte aber nicht durch Preissteigerungen ausgeglichen werden.

Vielmehr war der Pächter gezwungen, sich in dieser Beziehung nach den Preisen der Glashütten im Hannoverschen und Hildesheimischen zu richten, deren Konkurrenz infolge der für den Landesbedarf nicht mehr ausreichenden Produktionsmenge der Sollinghütten für diese immer stärker geworden war. 34)

Die Steigerung der Produktivität und Rentabilität der Unternehmens glaubte der Pächter bei dem geringen Gewinn, den die Hütten abwerfen, nur durch eine Vermehrung der Brennholzmenge erreichen zu können.

Die Benutzung der Torfes als Holzersatz hatte die gehegten Hoffnungen nicht erfüllt. 35)

Der Holzbedarf der Hütten überstieg aber nach der Ansicht der Forstverwaltung die Leistungsfähigkeit der Forsten. 36)

Der Forstmeister von Löhneysen zweifelte sogar daran, dass die vertraglich übernommene Lieferung der Holzes bis zum Ablauf der Pachtvertrages im Jahre 1829 möglich sein würde.

 

— 75 —

Die Kammer erwog daher zunächst den Plan, "ob es tunlich sei, die Einfuhr fremden Glases zu verbieten“. 37)

Aber eine wirksame Besserung konnte, darüber war man sich in Braunschweig klar, unter den bestehenden Verhältnissen davon nicht erwartet werden.

Diese war nach der Ansicht der Kammer nur durch technische Verbesserungen, insbesondere durch die Anlage von Wasserschleifen, zu erreichen.

Der Herzog Friedrich Wilhelm, dem der letztere Vorschlag seine Entstehung verdankte, 38) suchte durch Bestellungen diese Sache zu fördern.

Das Schornborner Glas, von dem der Oberbergrat Stünkel sagte, 89) dass es „schön weiß, sehr gut geschnitten und geschliffen" wäre und dem englischen nur im Klange etwas nachstünde, wurde noch immer auf Handschleifen bearbeitet und konnte wegen seines höheren Preises mit dem auf Wasserschleifen veredelten böhmischen Glase nicht konkurrieren.

Bezeichnenderweise war es aber hier der Pächter, der sich der Ausführung dieser Vorschläge entgegenstellte. 40)

Der Wassermangel, unter dem Schornborn während des Sommers zu leiden hatte, das Fehlen des Anlagekapitals, die Brennholzknappheit und der Mangel an geschickten Arbeitern waren seine hauptsächlichsten Gründe.

Zwar gab er die Möglichkeit zu, Arbeiter aus Böhmen heranziehen zu können.

Da er ihnen aber weder Wohnungen noch infolge der Brennholzknappheit ununterbrochene Beschäftigung zuzusichern in der Lage sein würde, konnte die Anlage einer Wasserschleife nach seiner Ansicht für Scharborn nicht in Frage kommen.

Die Benutzung der Wassergefälle, die zwei Stunden von der Hütte entfernt, oberhalb Holzmindens und Beverns für eine derartige Verwertung geeignet erscheinen mussten, war ihm ebenso wenig ratsam wie die Anlage einer Schleiferei bei dem Pilgrimer Teiche, weil dadurch die Schleifer der Aufsicht entzogen und mancher "nicht zu kontrollierende Betrug und Unterschleif“' zum Schaden des Werkes möglich werden würde.

Infolge der Ablehnung der Anlage durch den Pächter unterblieb diese, da die Kammer nicht geneigt war, wie es Seebaß vorgeschlagen hatte, sie auf ihre eigenen Kosten ausführen zu lasden.

 

— 76 —

Die Schwierigkeiten, die sich aus der Brennholzversorgung ergaben, blieben daher unvermindert weiter bestehen.

Gegen Ablauf des Pachtvertrages 1829 erklärte sich die Kammer außerstande, in die Verlängerung des alten Vertrages einwilligen zu können 41) und machte die erneute Verpachtung von dem Ausfall einer Untersuchung der Hütten abhängig, mit deren Ausführung der Kammerrat von Eschwege, der Kammerbaumeister Libau, der Baukondukteur Haarmann und der Hüttenschreiber Koch aus Grünenplan beauftragt wurden.

Nach dem Bericht dieser Kommission 42) war die Ursache des großen Holzbedarfs vor allem in dem veralteten Trockenverfahren zu suchen, das in den Sollinghütten noch immer angewandt wurde.

Um das Holz zur Schmelze vollkommen auszutrocknen, bediente man sich sogenannter Trockenöfen, die so eingerichtet waren, dass 80 Malter Schörholz erforderlich waren, um damit 100 Malter Scheitholz zu trocknen.

Ob der Grund zur Beibehaltung dieses höchst unrationellen Verfahrens, wie es der Berichterstatter behauptete, allein in den Pachtverhältnissen, besonders aber in den äußerst günstigen Holzpreisen zu suchen war, muss angesichts der Feststellungen, die ich zu machen in der Lage war, bezweifelt werden.

Tatsächlich war man wie in Böhmen, so auch in der Spiegelhütte schon seit langem dazu übergegangen, aus einem über dem Schmelzofen angebrachten Gerüst, der Harst, das Holz zu trocknen.

Auf der Schmelzharst konnten auf diese Weise nicht weniger als 35 Malter zu je 80 cf. gelagert werden.

Da aber wöchentlich 10 Malter buchenes Scheitholz zur Schmelze und 10 Malter zur Arbeit gebraucht wurden, konnte das Holz zur Schmelze ohne Verwendung des kostspieligen Trockenverfahrens allein 3-4 Wochen auf der Schmelzharst und 6-7 Wochen auf der Nebenharst trocknen.

Außer diesem Mangel erwiesen sich aber auch die benutzten Öfen als äußerst verschwenderisch im Holzverbrauch.

Dem Bericht des Kammerrats von Eschwege, 48) der die Notwendigkeit der Erhaltung der Glashütten betonte, entnehme ich die folgende Tabelle, die einen vorzüglichen Überblick über den Wert der Produktion für einen längeren Zeitabschnitt gewährt:

 

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An Glaswaren find produziert (in thl):

Jahr                Schorborn     Pilgrim           Mühlenberg

1818               6.224              8.224              7.142

1819               6.524              7.512              8.524

1820               4.340              6.557              8.106

1821               6.960              7.921              7.694

1822               6.720              5.599              7.128

1823               5.640              4.666              6.287

1824               5.612              3.779              5.108

1825               5572               4314               7017

1826               5.896              4.408              6.172

1827               5.705              5.662              8.685

10 Iahre         59.193            58.642            71.863

Summa: 189.698 thl.

Am 27. Oktober 1828 schloss die herzogliche Kammer mit dem bisherigen Pächter einen neuen "Entreprise-Kontrakt" für die Dauer von 24 Jahren bis Ostern 1853. 44)

Danach war die Schorborner Hütte mit 4 Häfen 7-8 Monate, Pilgrim mit 4 Häfen 26 Wochen und die Mühlenberger Hütte mit 1 kleinem und 4 großen Häfen 9 Monate iährlich zu betreiben.

Ein Pachtzins wurde nicht erhoben.

Hinsichtlich des Holzquantums war die für die Pilgrimer Hütte bislang gelieferte Menge von 1.300 Malter Scheitholz auf 900 und von 585 Malter Schörholz auf 290 Malter herabgesetzt worden.

Eine weitere Verringerung der Brennholzmenge hatte nicht stattgefunden.

Dagegen war im Gegensatz zu früher auch der Verbrauch weicher Holzsorten notwendig geworden.

Der Preis des Holzes betrug für:

1 Malter Eichenholz 5 gg,

1 Malter Buchenholz 7 gg,

1 Malter Birkenholz 5 gg 6 (d),

1 Malter Ellernholz 5 gg 6 (d)

1 Malter Eichenstacken 1 gg,

1 Malter Buchenstacken 1 gg.

 

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Der Unternehmer musste sich aber verpflichten, binnen 5 Jahren eine Reihe von Verbesserungen, besonders die Beschaffung holzsparender Vorrichtungen, durchzuführen. 45)

Diese im Interesse der Erhaltung der Sollinghütten dem Pächter auserlegten Verpachtungen stellten sich infolge der Verschleierung der Absatzverhältnisse sehr bald als eine sehr starke Belastung der Werke heraus.

Am 12. August 1833 erklärte Seebaß, dass er sich, da statt der längst erhofften Erleichterungen die Bedrückung des Handels mit jedem Jahre größer werde, außerstande sehe, ohne höhere Unterstützung das Geschäft als redlicher Mann weiter fortzusetzen.

Der preußische Zollabschluss hatte in den benachbarten preußischen Provinzen eine Reihe von Neugründungen hervorgerufen.

Bereits bestehende preußische Hütten hatten ihre Betriebe erweitert.

Die Steinkohlenglashütten traten mit einem starken Angebot auf.

Durch die Bildung des preußisch-hessischen Zollvereins war auch Hessen den Sollinghütten als Absatzgebiet zum großen Teil verloren gegangen.

In besonderem Maße war der Kleinhandel der Mühlenberger Hütte durch die Handelssperre in Mitleidenschaft gezogen worden. 46)

Aber neben dieser Beeinträchtigung des ausländischen Absatzes machte sich die Konkurrenz der nicht braunschweigischen Hütten im Lande selbst immer stärker bemerkbar.

Große Mengen auswärtigen Glases fanden in das von Mautlinien umgebene und durchschnittene Herzogtum Eingang, obwohl sein Bedarf durch die eigenen Hütten voll gedeckt zu werden vermochte.

Die in dem „Avertissement des Fürstl. General-Zoll und Accise Direktoriums vom 22. November 1781" 47) festgesetzten Zollsätze erwiesen sich als viel zu gering.

 

— 79 —

Während z. B. in Preußen für die Einfuhr einer Kiste Fensterglas im Gewicht von 100 Pfund ein Taler Zoll zu zahlen war, vermochte man in Braunschweig für derselben Zollsatz 2 1/2 Ztr. einzuführen.

Bei dem Mangel an gewissenhaften Beamten fehlte es aber selbst an einer korrekten Durchführung dieser niedrigen Sätze.

Die aus Preußen stammenden Kisten grünes Fensterglas, die in der Regel ein Gewicht von 3-4 Ztr. hatten, wurden daher ebenfalls zu dem niedrigen Satze von 1 thl eingeführt.

Medizinglas, dessen Einfuhr mit 100 % Steuer belegt wer, gelangte lange Zeit unversteuert aus Thüringen nach Blankenburg. 48)

Bemerkenswerterweise deckte aber auch der herzogliche Hof seinen Bedarf an Glaswaren bei auswärtigen Hütten. 49)

Überdies war die Verringerung des inländischen Absatzes durch die beiden großen Messen in Braunschweig nicht unbedeutend.

Ferner wirkte sich die Zollgesetzgebung in einer Verteuerung der notwendigen Materialien aus.

Hier kam besonders die Pottasche in Frage.

Durch hohe Ausfuhrzölle hatten die Nachbarstaaten ihrer Industrie den Bedarf an Pottasche sichergestellt.

Im Weserdistrikt machte sich neben dem starken Bedarf der Sollinghütten und der großen Nachfrage Grünenplans der Bedarf der zahlreichen Leinenweber und Bleicher in erhöhtem Maße bemerkbar. 50)

Die der Stadt Braunschweig näher gelegenen preußischen Hütten zu Gifhorn, Lamspringe, Winzenburg und Schildhorst vermochten durch ihre starke Nachfrage die Glasscherben den Landeshütten nicht unbeträchtlich zu verteuern, zumal diesen aus dem Transport infolge der größeren Entfernung die doppelten Kosten erwuchsen.

Unter diesen Verhältnissen war an eine Erhaltung der Sollinghütten bei den Schwierigkeiten, die sich aus der Verfolgung mit Brennmaterial ergaben, nicht zu denken, wenn die Regierung nicht durch Verfolgung einer anderen Zollpolitik eine wesentliche Änderung der Lage der Hütten herbeiführte.

 

— 80 —

Der am 1. Mai 1834 erfolgte Abschluss des Steuervereins hatte nun zwar eine nicht unwesentliche Belebung des Absatzes von Tafelglas im Gefolge.

Andererseits wurde aber durch die jetzt besonders stark auftretende Konkurrenz der hannoverschen Grünhohlglashütten, deren Preisen sich die Pilgrimer Hütte nicht anzupassen vermochte, das Schicksal dieses seit Jahren unrentabel arbeitenden Betriebes besiegelt.

Seine Einstellung musste umso notwendiger erscheinen, als eine Erhöhung der Brennholzmenge nicht zu erreichen war.

Vorläufig erblickte der Pächter zwar noch in einer ausreichenderen Holzbelieferung das einzige Mittel zur Besserung der Lage.

Die zahlreichen Schriftstücke, die uns aus den Jahren 1833/36 erhalten sind, 51) lassen dies klar erkennen.

Zur restlosen Ausführung der vertraglich übernommenen Verbesserungen war es 1836 noch nicht gekommen.

In diesem Jahre wurde die Frist zu ihrer Fertigstellung um weitere 2 Jahre verlängert. 52)

Der Pächter konnte den Forstzins nicht bezahlen und musste die Kammer bitten, früher ausgeführte Bauten an Zahlungsstatt zu übernehmen.

Im Jahre 1841 entschloss sich der Unternehmer endlich, den Betrieb in Pilgrim einzustellen. 53)

Die dadurch für Schorborn beträchtlich erhöhte Brennholzmenge konnte auf die Rentabilität des Unternehmens nicht ohne Einfluss bleiben.

Die nunmehr beendigte Ausführung der holzsparenden Vorrichtungen, der Bau besserer Öfen, die Einführung einer neuen Streckmethode des Tafelglases begannen sich in einer Leistungssteigerung der Werke auszuwirken.

Eine hinreichende Zahl von Bestellungen, der bevorstehende Anschluss an den preußisch-deutschen Zollverein ließ bessere Zeiten erhoffen.

Da wurden am 19. Juni 1841 das Mühlenberger Haupthüttengebände mit allen darin vorhandenen Öfen, Glaswaren, Materialien, Holz und Geräten und die Streckhütte ein Raub der Flammen. 64)

Beim Schüren während der Schmelze gerieten die über dem Schmelzofen auf der Harst lagernden 180 Malter Holz in Brand, dem binnen kurzer Zeit die ganze Hütte zum Opfer fiel.

 

— 81 —

Sollte der Brand außer der Schädigung, die der Unternehmer durch den Verlust unversicherter Vorräte, Materialien und Gerätschaften in Höhe von 5119 thl erlitt, 58) nicht noch beträchtliche Schäden für die Arbeiter, die nach einer viermonatlichen Ruhezeit gerade im Begriff waren, die Arbeit wieder aufzunehmen, und den Handel nach sich ziehen, so musste sofort an einen Wiederaufbau der Mühlenberger Hütte herangegangen werden.

Diesbezügliche Vorbereitungen waren im Gange, Kostenanschläge eingerichtet, als die Kammerdirektion am 6. Juli den Kammerrat Uhde mit einer Untersuchung der Sollingforsten beauftragte. 56)

Da diese Untersuchung die Notwendigkeit der Einstellung der Hütten infolge Holzmangels in nicht ferner Zeit in Aussicht stellte, bot nach Ansicht der Kammerdirektion die gegenwärtige Lage die günstigste Gelegenheit, diese einschneidende Maßnahme schon jetzt durchführen zu können. 57)

Auch die Möglichkeit der anderweitigen Unterbringung der Arbeiter ließ den jetzigen Zeitpunkt als besonders geeignet erscheinen.

Bei den Eisenbahnbauten herrschte Arbeitermangel.

Jn den Forstkulturen, beim Torfstich, bei den Wegebauten und in den Steinbrüchen glaubte man den erwerbslos gewordenen Mühlenberger Glasarbeitern ausreichende Verdienstmöglichkeiten schaffen zu können.

Der Unternehmer der Braunlager Hütte, die hier zum ersten Male erwähnt wird, war kontraktlich verpflichtet worden, vorzugsweise inländische Glasarbeiter zu beschäftigen. 68)

Außerdem erklärte sich die Kammer dem bisherigen Unternehmer Seebaß gegenüber bereit, die Anlage einer Steinkohlenhütte an der Weser zu übernehmen, die ebenfalls die Weiterbeschäftigung von Arbeitern nötig gemacht haben würde.

Die Auswanderung von Arbeitern war man gewillt durch die Übernahme ihrer Häuser zu erleichtern. 59)

Der Kommerzienrat Seebaß lehnte aber den Vorschlag, eine Steinkohlenhütte anzulegen, ab, weil es ihm einesteils am erforderlichen Betriebskapital, anderenteils an dem Glauben an die Konkurrenzfähigkeit dieser Hütten fehlte.

Dagegen war er bereit, "höheren staatswirtschaftlichen Rücksichten* zu weichen. 60)

 

— 82 —

Diesen mussten sich daher auch die Arbeiter fügen.

In Schorborn wurden von der Einstellung der Hütte von 361 Einwohnern 88, in Mühlenderg dagegen 117 Köpfe betroffen.

Bereits am 23. Juli 1841 fand in Holzminden zwischen dem Pächter und den Beauftragten der Kammer eine Vereinbarung 61) statt.

Danach sollten zu Michaelis 1842 sämtliche Solling-Glashütten eingestellt werden.

Die Kammer erklärte sich bereit, den sich aus der Taxation der Hütten ergebenden Mehrbetrag an den Pächter auszuzahlen.

Durch ihre Vermittlung sollte er die Versicherungssumme der Mühlenberger Hütte erhalten.

Statt des zu liefernden Holzes wurde dem Unternehmer oder dessen Erben bis zum Jahre 1853, in dem der Pachtvertrag ablief, als Entschädigung jährlich ein Betrag von 1500 thl in vierteljährlichen Raten, im letzten Jahre jedoch nur 500 thl zugesichert.

Als Kaufpreis für eine Reihe von Grundstücken, für das zum Wiederaufbau der Mühlenberger Hütte bereits angeschaffte Bauholz und zur Schadloshaltung für die Verluste und Einbußen, die dem Unternehmer infolge der Auflösung des Glashüttenbetriebes erwuchsen, wurde ihm die Zahlung von 5.500 thl zu Michaelis 1842 in Aussicht gestellt.

Für die Schorborner Hütte wurde bis dahin ein letztes Holzquantum von 1.600 Maltern bewilligt.

Dem Unternehmer sollte der Verkauf des noch in Mühlenberg lagernden Holzes freigegeben werden.

Gegen die Zahlung der Versicherungssumme und der Reparaturkosten sollten ihm oder seinen Erben bis zum Jahre 1853 das Herrenhaus in Schorborn mit den dazu gehörenden Ländereien überlassen bleiben.

Ebenso wollte man ihm die Glasvorräte, Instrumente, Hüttengerätschaften und Materialien als sein Eigentum belassen.

Dagegen erklärte sich der Kommerzienrat Seebaß bereit, auf alle ihm aus dem Pachtvertrage von 1829 zustehenden Rechte und Ansprüche verzichten und die Glashütten Michaelis 1842 an die Kammer zurückgeben zu wollen.

Am 28. August 1841 wurde die Kammerdirektion ermächtigt, zu den eben dargelegten Bedingungen mit Seebaß abzuschließen.

Damit war das Schicksal der Sollinghütten besiegelt.

 

— 83 —

Alle Bemühungen, die Kammer wenigstens zum Wiederausbau und zur Fortsetzung des Betriebes der am günstigsten gelegenen Mühlenberger Hütte zu bewegen, waren erfolglos. 62)

Michaelis 1842 hatten die Fürstlich-Braunschweigischen Glashütten im Solling nach fast 100 jährigem Bestehen ihr Ende erreicht.

 

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1) Das war gegenüber den Thüringischen Hütten eine außerordentlich große Menge Brennmaterial. Stieda erwähnt, dass 1744 für die Glas=hütte am Fehrenback die Holzmenge auf 300 Klafter im Jahr beschränkt wurde, womit die Glasmacher etwa 24 Wochen auskamen. Stieda, Thüringische Glashütten, S. 40.

2) Grotrian an die Kammer a. 15. 5. 1779. L.H. — AHK — ABHS. — Nr. 189.

3) Handschreiben vom 16. 11. 1779. Ebenda.

4) Ebenda Nr. 178.

5) In dieser Zeit wanderte der Bruder des Pächters Amelung aus Grünenplan mit einigen Arbeitern nach Amerika aus.

6) Seebaß a. d. Kammer am 24. 6. 178& L.H. — AHK. —ABHS. — Nr. 185.

7) Ebenda.

8) Über die Lohnverhältnisse stehe Anlage 15 meiner Dissertation.

9) Anlage 16 meiner Dissertation.

10) Die Produktion der Karlsthaler Hütte in Schlesien wird für 1785 auf 4.000 thl angegeben. Lange, Glasindustrie im Hirschberger Thale S. 14.

11) Anlage 17 meiner Dissertation.

12) In Grünenplan betrug der Kostenwert des Brennholzes nur rund 1/13 der Gesamtproduktionskosten.

13) Siehe Seite 114 meiner Dissertation. Kammerbericht v. 22. 1.1787. L.H. — AHK. — ABHS. Nr. 185.

14) Seebaß an die Kammer am 20. 3. 1787. Ebenda.

15) Handschreiben des Herzogs v. 6. 4. 1787. Ebenda.

16) L.H. — AHK. — ABHS. — Nr. 186.

17) Nur bei starkem Sinken des Pottaschenpreises unter 7 thl. für den Ztr. sollte ein Lokarium vereinbart werden. Für Pottasche wurden wöchentlich 60-80 thl ausgegeben.

18) Pachtvertrag v. 3. 1703. L.H. — AHK. — ABHS. — Nr. 196.

19) Eine Bilanz v. 1794 und die Produktionsmenge eines halben Jahres an Medizinglas findet sich aut S. 117 meiner Dissertation.

20) Hassel und Bege, Seite 162, Bd. I.

21) Zitiert in Bau- und Kunstdenkmäler d. Herzogtums Braunschweig 4. S. 198.

22) L. H. — AHK. — ABHS. — Nr. 205.

23) Bericht des Kammerrats Heinemann 1786. Ebenda Nr. 185.

24} Bergrat Volkmar a. d. Kammer am 2. 3. 1803. Ebenda Nr. 206.

25) Bericht des Fordtschreibers Haarmann a. d. Kammer v. 23. 8.1799. — Seebai an die Kammer am 11. 8. 1799. Ebenda.

26) L.H. — AHK. — ABHS. — Nr. 206.

27) Ebenda.

28) Bergrat Volkmar an den Herzog am 17. 2. 1806. Ebenda.

29) Bericht des Pächters Seebaß v. 20. 8. 1814 a. b. Kammer. L.H. — AHK. — ABHS. — Nr. 1.

30) Seebaß an die Kammer am 20. 8. 1814. L.H. — AHK. — BHN. - Nr. 1.

31) Seebaß an den Oberbergrat Stünkel am 10.9.1814. Ebenda.

32) Seebaß an die Kammer am 14. 9. 1814. L.H. — AHK. — BHN. — Nr. 1.

33) Seebaß an die Kammer am 28. 10. 1817. Ebenda. Nr. 3.

34) Seebaß an die Kammer am 14. 9. 1814. L. H. — AHK. — BHN. — Nr. 1.

35) Seebaß an Oberbergrat Stünkel am 4. 11. 1814. Ebenda.

36) Von Löhneysen an die Kammer am 10. 10. 1814. Ebenda.

37) Die Kammer an v. Löhneysen am 16.9.1814. Ebenda.

38) Stünkel an die Kammer am 22.2.1815. Ebenda. Nr. 3.

39) Bericht an die Kammer, ebenda.

40) Seebaß an Oberbergrat Stünkel am 10. 9. 1814. L.H. — AHK. — BHR. - - Nr. 3. Bericht v. 2a 11.1817 an die Kammer. Ebenda.

41) Die Kammer an Seebaß am 21. 1. 1828. Ebenda.

42) Kammerbaumeister Libau am 21.4.1828 an die Kammer. Ebenda.

43) Untersuchungsbericht v. Eschweges v. & 5. 182». L. H. — AHK. — BHR. — Nr. 3.

44) Entreprisekontrakt vom 17. 10. 182a L. H. — AH». — »HR.— Nr. 4. — Die Änderung in der Benennung des Vertrages war nach der Ansicht der Kammer nötig, um hervorzuheben, dass kein Pachtzins erhoben wurde.

45) Die Kosten derselben waren ausschließlich des Forstzinses auf 2.648 thl veranschlagt worden. Siehe Seite 128 meiner Dissertation.

46) Die Landleute aus den lippischen, waldeckschen und preußischen Grenzdörfern an der Weser hatten ihren Bedarf an kleinen Scheiben, die bei dem Schneiden der großen abfielen, bislang direkt bei der braunschweigischen Hütte gedeckt. Da es in Waldeck, Lippe und Bückeburg keine Tafelglashütten gab. waren die Einnahmen aus diesem Detailhandel so bedeutend gewesen, dass daraus der Bedarf an Bargeld für die täglichen Ausgaben einging. Die preußischen Tafelglashütten hatten nun aber Niederlagen ihrer Fabrikate an den Grenzen angelegt. Die Mühlenberger Scheiben häuften sich an und waren selbst zur Hälfte des Preises nicht abzusetzen. Fortgedetzter Mangel an Bargeld war daher die Folge für die Mühlenberger Hütte.

47) Wiedergegeben als Anlage 18 meiner Dissertation. — L.H.=Verordnungen.

48) Seebaß an die Kammer am 12. 8. 1833. — L. H. — AHK. — BHN. — Nr. 6.

49) Die Lampenzylinder und Illuminationslampen für das Hoftheater lieferten hannoversche Hütten. Die herzogliche Küche bezog böhmisches Glas, und für die Neueinrichtung des Schlosses hatten die Sollinghütten ebenfalls keine Bestellung erhalten.

50) Die Pottasche stand daher nicht selten 2 thl für den Ztr. Höher im Preise als im benachbarten Preußen.

51) L. H. — AHK. — »HR. — Nr. 6.

52) Promemoria vom 23.4.1836. Ebenda.

53) Bericht an die Kammer v. 23.1.1841. Ebenda Nr. 4.

54) Seebaß an die Kammer am 20.6.1841. Ebenda Nr. 5 I.

55) Promemoria v. 9.7.1841. L. H. — AHK. — BHR. — Nr. 5 I.

56) Ebenda.

57) Die Kammerdirektion a. d. Kammerrat Uhde a. 6. 7. 1841, ebenda.

58) Verhandlungsprotokoll v. 24.6.1841. Ebenda.

59) Das Ministerium an die Kreisdirektion in Holzminden am 16. 11.1841. L.H. — AHK. — BHR. — Nr. 51.

60) Seebaß am 31. 7.1841 an die Kammer. B.H. — AHK. — BHR.— Nr. 51.

61) Ebenda.

62) Besonders versuchte der Sohn des Pächters, Ernst Seebaß, diese Erlaubnis zu erlangen. Siehe seine Gesuche v. 1842/43. Auch die Glasmacher wandten sich um die Erlaubnis des Wiederausbaus an die Regierung. 2. H. — &HK. — BHR. — Rr. 10.