Pachtjahre der Familie Seebaß │ 1781-1806

Klaus A.E. Weber

 

"Obercommisarius" Georg Christoph Seebaß

Erster Pächter der Glashütte

Georg Christoph Seebaß (1734-1806) [5], der nicht aus einer der traditionellen Glasmachermacherfamilien stammte, wurde 1801 der Ehrentitel "Kommerzienrath" verliehen.

Seebaß war am 09. Februar 1734 als Sohn des Rathstuhlschreibers und Stadtlehrers Heinrich Adam Seebaß in Quedlinburg geboren worden.[9][15]

Am 15. August 1765 heiratete Georg Christoph Seebaß in Gronau Justine Margaretha Hagemann (20. Januar 1737 - 24. November 1808).[5][15]

Aus der Ehe gingen sechs Kinder hervor: 1 Kind zu Grünenplan/Hohenbüchen, 2 Kinder zu Fürstenberg, 3 Kinder zu Schorborn.[15]

Nachdem Georg Christoph Seebaß zunächst ab 1765 Herzoglich Braunschweigischer Revisor der Spiegelglashütte in Grünenplan war, nahm er 1767 seine Tätigkeit als Herzoglich Braunschweigischer Revisor der Porzellanmanufaktur zu Fürstenberg an der Weser auf.

In den Jahren 1768-1770 wohnte er auch in Fürstenberg.

Ab 1770 war Georg Christoph Seebaß Herzoglich Braunschweigischer Revisor der Glashütte zu Schorborn.

Allerdings wohnte er nicht in dem stattlichen Herrenhaus, sondern in der Glashüttensiedlung.

 

1795 bewohnt "Herr Revisor Seebaß" in der Glashüttensiedlung das Haus № 21.

Ausschnitt aus dem "Plan der Glashütte zu Schorborn 1795" [16]

 

Nach BLOSS [9] entwickelte Seebaß in seiner Fürstenberger Zeit freundschaftliche Beziehungen zum Forstrat Bernhard August Trabert und zum Forstsekretär Gebhard Christian Grotrian.

Nach einer sechsjährigen Administration der Schorborner Glasmanufaktur durch Joachim Carl Nagel als Verwalter und Georg Christoph Seebaß als Revisor wurde diese 1774 an den Amtmann in Allersheim Christian Friedrich Wackerhagen (1741-1790) verpachtet.

Seebaß stand nun als Herzoglich Braunschweigischer Revisor dem Amtmann Wackerhagen zur Seite.

 

Vertragsverhandlung

Als Georg Christoph Seebaß die Pacht für die Schorborner Glasmanufaktur angetragen wurde, unterbreitete er der Fürstlichen Kammer in Braunschweig Vorschläge, die die Kammer abwandelte und ergänzte.

Hierzu wird die umfassende und zugleich auch unter verschiedenen Aspekten veranschaulichende Textfassung von BLOSS [1][2] wörtlich zitiert:

1.

Er werde kein "Pachtlocarium" zahlen können da jetzt die Materialien "in äußerst höchsten Preisen stehen".

Die Kammer behielt sich vor, ein Locarium (Pachtgeld) zu fordern, wenn diese Preise wieder gefallen seien.

Seebaß hatte im Jahr zuvor berichtet, daß die in den ersten 3 Pachtjahren (unter Wackerhagen) jährlich etwa 1000 Taler Überschuß erbracht habe, in den letzten 3 Jahren aber wegen zu teurer Pottaschen- und Holzfuhrpreise nur etwa 500 Taler jährlich.

2.

Eine völlige Ausschlämmung des Schorbornteiches auf Kosten der Kammer sei nicht erforderlich.

Er war einverstanden, wenn dafür statt bisher 100 nur 50 Taler aufgewendet würden.

3.

Seebaß wollte das Holz nicht mehr auf eigene Kosten aus dem Walde holen sondern gegen Berechnung der Abfuhr von der Forstverwaltung aufgeklafter, an die Hütte geliefert bekommen.

Diesen Vorschlag hatte bereits Amelung bei seinen Pachtverhandlungen gemacht (im Hannoverschen sei man schon länger dazu übergegangen) und die Kammer hatte dazu vom Oberförster Grotrian ein Gutachten angefordert.

Nach dessen Ansicht werde dadurch zwar Mehrarbeit für die Forstverwaltung entstehen, "jedoch will ich mit Freuden die mir dadurch noch zufallenden Geschäfte übernehmen ...

Der Forst ist es auch würcklich zuträglicher auf solche Weise besser nach den Umständen des Forsthaushalts wirtschaften zu können".

(Die althessischen Hüttenmeister mußten sich das Holz selbst fällen in einem Bezirk, der ihnen nach Abreiten des Waldes durch die Forstbeamten angewiesen worden war.

Bedenkenlose Verschwendungen waren die Folge.)

Grotian, der hier in den Fußstapfen von Langens marschierte, begriff wohl, daß auch hinsichtlich der Holzbeschaffung die Zeit der alten Wander-Waldglashütten längst vorbei war.

In einem Kostenanschlag über die entstehenden Holzfuhrlöhne gab Grotrian, nach Entfernungen gestaffelt, an, woher das Holz für die Schorborner Hütte kam:

- zu der Schorborner weißen Hütte

a) aus dem Falle, Breitensalm, Finkenbruch, Dunkelholz-Hey, Baltram, Rohbruch, obere Sonnenköpfe

b) untere Sonnenköpfe, Hasseln, Wildstall, Halbe Steinlade

c) Ahrensberg, Hundebruch, Harriesfeld aus Holzmindener Forst

- zur Pilgrim grünen Hütte

a) von Pilgrimsköpfen und Höxschen Holze

b) von Buchholz, Steinlade, Rebhey und Heidelbrink

c) von Hellenthaler Wege, Hülsebruch und Kohlenbrink.

Die Kammer hörte aber nicht auf den tüchtigen Forstmann Grotrian.

Auch 1787 trug noch der Hüttenpächter Hauung und Abfuhr asselbst.

Wenn die nahen Heye aber abgetrieben seien, sollte er angesichts der hohen Anfuhrpreise aus sehr entfernten Heyen eine jährlich Entschädigung von 150 Talern erhalten.

Das Aufklaftern des Holzes geschah durch besondere Klaftermeister, die zu 2/3 von der Kammer, zu 1/3 vom Pächter bezahlt wurden.

Im Jahre 1782 sind 3 "beeydigte Holzklafterer bei den Glashütten angesetzt" und zwar Christian Gehrmann aus Hellenthal, Carl Schoppe und Heinrich Mund, Schießhaus.

Sie bekamen je Klafter Schnittholz 1 Rthlr. 4 Groschhen.

4.

Seebaß forderte für seinen Haushalt 80 Meter forstzinsfreies Brennholz und für die Fabrikanten das gewöhnliche Deputatholz gegen halben Forstzins, 60 Malter wurden bewilligt, - kleinliche Abstriche überall!

5.

Der Holzhof in Schorborn sollte auf Kosten der Kammer "eingefriedet" werden; Seebaß mußte es selbst übernehmen.

6.

Der Abfall an Braakenholz sollte ihm unentgeltlich zur Herstellung von Pottasche überlassen werden.

7.

Das Kistenholz zum Verpacken des Fensterglases sollte wie bisher kostenlos geliefert werden.

8.

Die Nebenzöllner zu Holtensen (Holzen/Ith) und Scharfoldendorf sollten die Schorborner Ein- und Ausfuhr zollfrei passieren lassen.

9.

Wenn der Herzog nicht die Pacht dem bisherigen Pächter, dem Amtmann Wackerhagen zu Allersheim, weiter übertrage, bat Seebaß um Vorschlag eines Justitiarius für das Hüttengericht.

Die Kammer schlug den Gerichtsverwalter Walter vor.

Das Hüttengericht Schorborn, anfänglich mit der unteren Gerichtsbarkeit in allen Hüttenorten der Umgebung betraut, bestand bis zur Franzosenzeit (1806) für Schorborn und seine Tochtergründungen.

Das Gefängnis unter der Treppe des Herrenhauses und ein mündlich überlieferter "Schannepahl" (Schandpfahl, Pranger) in der Nähe des Kriegerdenkmals erinnern an diese Einrichtung.

Das Hüttengericht sollte "so viel die Civil Jurisdiction betrifft, die vorfallenden Unternehmungen und Klagen ohne Zuziehung des fürstlichen Amtes" selbst besorgen und die "hierbey aufkommenden Strafgelder zum Besten der Witwen Casse so wie bisher gesehehen ... verwenden".

Wir haben diese Kasse als soziale Einrichtung bereits kenen gelernt; auch die neuen Anbauer wurden anfangs aus ihren Mitteln bevorschußt.

Die geizende Kammer brachte es 1780 fertig, eine Verwendung der Strafgelder für "Beßerung der Wege und Stege" vorzuschlagen, gab aber schließlich den dagegen von Seebaß vorgebrachten Vernunftgründen Raum.

Dagegen mußte Seebaß künftig die Holzwege auf eigene Kosten erhalten.

"Im übrigen aber" bestimmte der Vertragsentwurf, "wenn Delicta von größerem Belange ... vorfallen, bleiben die Hüttenleute der Amts Jurisdiction worunter die Hütten belegen, ferner unterworfen ..."

Schorborn ghörte zu Amte Allersheim.

10.

Infolge der starken hannoverschen Konkurrenz möchte Seebaß "Handel mit allerley Waren" treiben, damit er den Handel mit Bremen, Hamburg und Holland erhalten könne.

Den hiesigen (Schorborner) Handlungskomissionern müsse daher "der eintzelne Handel untersagt" werden.

Er wolle mit seinem Handel lediglich die "dasigen Fabrikantnen mit benötigten Lebens Mitteln und Victualien versehen".

Da aber der "Concessionist Runge seine Handlung zu weit extendiere. so wünsche er, das solcher darunter eingeschränket würde; zudem er in Absicht des zu befördernden Absatzes an Glase dermalen ganz entbehrlich wäre" (Der Glashändler Christioph Christian Runge wurde zuerst 1770 im Schorborner Seelenregister erwähnt).

11.

Seebaß möchte in Pilgrim und in Schorborn je einen Nebenkrug anlegen "weil beide Wirtschaften jetzt in so schlechtem Zustande sind, das Fremde und Handelsleute nicht anständig logieren können und daher dem Pächter gar sehr zur Last fallen und Unkosten verursachen".

Von der Anlage eines Nebenkruges zu Pilgrimsteich sah er später ab, "nur müsse er sich die Befugnis reservieren, wenn der Krügerr Zeitz ... seine Gastwirtschaft nicht besser einrichten sollte, einem anderen die Krügerey nebenher, übertragen zu dürfen".

Wann dieser zweite Krug, das "Hackelhaus", angelegt wurde, war nicht zu ermitteln.

12.

Wegen möglicher Schleuderpreise durch die auswärtigen Konkurrenzunternehmen forderte Seebaß erneute Einfuhrverbote und die Erlaubnis, "an geeigneten Orten und besonders an den Grenzen Magazine anlegen zu laßen, denen erlaubt seyn müsse, alles fremde Glasß zu confisciren".

13.

Er bittet um freie Ueberlassung des Lenner Sandes.

14.

Er möchte beim Einkauf der "Salzasche" in Salzgitter den Vorzug vor den anderen haben.

15.

Das sogenannte Büchsen Pfennig Geld (Kranken- und Unfallkasse) müsse "zur freien Verfügung der Fabricanten und zur Cur der Kranken oder Beschädigten verwendet" werden "weil selbige hierauf sehr dringen und in dessen Entstehung (Voerenthaltung) verdrieslich gemacht werden oder andere Hütten suchen mögten".

Das Geld war zum Teil von der Kammer "zu Pensionen anderer, die gar keinen Beitrag geleistet haben", verwendet worden.

16.

Die Fabrikanten sollten wie bisher von der Werbung (Kriegsdienste) und von allen oneribus publicis ("gemeinen Lasten") befreit bleiben.

Diese in jedem der verschiedenen Pachtverträge und -entwürfe verankerte Vorrecht der Glasmacher in Schorborn wirkte später in einer nicht vorhersehbaren Richtung.

Im Jahre 1794 reichte Seebaß eine Beschwerdeschrift ein, daß seit einigen Jahren allerlei minderwertige Menschen nach Schorborn kommen und sich da einmieten, obschon die Wohnungen der Hüttenleute sehr eng seien.

Diese Leute kämen, weil sie in Schorborn keine Kontribution, Herrendienst und Schutzgeld zu bezahlen brauchten.

Auf Anordnung der Kammer mußten dann diese Leute "welche nicht mit zur Hütte gehören", in Zukunft Abgaben zahlen wie alle anderen.

17.

Der Pächter übernahm alle Baureparaturen unter 10 Taler.

18.

Er bezahlte das vorhandene Hütteninventar und die Glasvorräte an den vorherigen Pächter.

19.

Zur Sicherung "machte Pächter sich verbindlich, alle Vierteljahre den Werth des erhaltenen Holtzes incl. Hauer- und Fuhrlöhne von der Braunschweigischen Glaß Niederlage zu bezahlen und abzuführen, auch ehe über dieses Geld nicht zu disponiren bis das Holtz bezahlet ist".

 

1781 - Erster Pachtvertrag

Georg Christoph Seebaß wird erster Pächter der Glashütte Schorborn

Am 01. November 1773 hatte Anton Christian Friedrich Amelung (1735-1798) die Pacht der Spiegelhütte in Grünenplan für eine Reihe von 18 Jahren angetreten.

In der Absicht auch die Schorborner Glasmanufaktur als Pächter zu übernehmen, schrieb Amelung am 08. September 1780 der Fürstlichen Kammer:[9]

"Der Revisor Seebaß soll Hochfürstl. Cammer annoch 5-600 Rthlr. alte Gelder nachzuweisen schuldig seyn, der Mann hat wann er solche bezahlen sollte dieses Capital gar nicht, er hat bisher das Brod von Wackerhagen gehabt, und mehr Kann ich ihm auch nicht geben; ehe und bevor ich also diesen Mann encagiren Kann, muß er von dieser Schuld loß seyn, sonst nehme ich ihm gar nicht, weil er sonsten wann er bezahlen müste sich aus Noth an denn Meinigen vergreiffen Könte, da er auf Keine Erbschaften p. p. rechnen Kan, auch starcke Familie hat; ich bitte dahero, daß da es ein geschickter Mann ist, da er betheuert, daß er dieses Geld qu. nicht in seinen Nutzen verwandt, ihm solches unter der Bedingung daß er durch Beweisung Treue und Fleißes in Besorgung des Braunschw. Glaß-Handels gnädigst zu erlassen; da seine Administration auch denn Schorborn sehr vortheilhaft gewesen, ich will gerne nach verfloßenen Pacht Jahren wann ich gefunden, daß dieser Mann mir gute Dienste geleistet und ich beym Schorborn guten Verdienst gehabt, diesen Verlust theils zu ersetzen, hiemit versprechen."

Als in Verhandlungen die Fürstliche Kammer nicht überzeugt werden konnte, den Tafelglasofen von Schorborn nach Grünenplan zu überführen, gab Amelung seine Schorborner Pachtinteressen schließlich ganz auf.[10]

Die Bremer Kaufleute Müller und Quentel waren geneigt, die Pacht zu übernehmen, fanden aber keinen geeigneten Gesellschafter in der Region.

Daher blieb die Glashütte bis Ostern 1781 noch in der Hand des Allersheimer Pächters Wackenhagen, aus der sie dann an den bisherigen Herzoglich Braunschweigischen Revisor Seebaß überging.

Schließlich konnte nach den Verhandlungen der Pachtvertrag am 12. Mai 1781 zwischen dem 47jährigen Georg Christoph Seebaß als Pächter und der Fürstlichen Kammer für die Dauer von sechs Jahren abgeschlossen werden.

Leider liegt dieser Pachtvertrag nicht vor.[10]

Wie BECKER [10] darlegt, trete "aus der großen Zahl der erhaltenen Schriftstücke, die zwischen Seebaß, dem Oberforstmeister Grotrian und der Kammer über den Pachtabschluss gewechselt wurden", "die große Bedeutung, die der Versorgung der Hütten mit Brennholz schon damals zukam, klar hervor".

Die Schorborner Hüttenleute gelobten am 12. Mai 1781 "ihrem künftigen Hüttenhern ... vermittels eines Handschlags ihre Treue und Gehorsm".[1]

Zugleich erfolgt 1781 der "Verkauf des Kronschen Hauses in Schorborn an den Revisor Seebaß im Rahmen der Zwangsversteigerung".[7]

Schwierigkeiten sollten den Weg der ersten sechs Pachtjahre pflastern - sowohl in Schorborn selbst als auch in den Filialhütten Pilgrim und Mühlenberg.

So waren die Preise für die Pottasche und die Holzfuhren noch wirtschaftlich viel zu hoch.

Das bei der Pachtübernahme 1781 zur Begleichung der Kosten für das vorhandene Hütteninventar (Geräte und Materialien) und die Glasvorräte erforderliche Kapital in Höhe von 3.000 Talern konnte der künftige Hüttenherr Seebaß nicht aufbringen.

Die Finanzmittel musste er sich bei seinem Vorgänger dem Amtmann in Allersheim Christian Friedrich Wackerhagen (1741-1790) als Kredit gewähren lassen, da er 1783 bescheiden einwandte "weiter kein Vermögen als seine Thätigkeit" habe.

Darüber hinaus soll die Auswanderung "einiger Fabrikanten nach Amerika" Unruhe unter den Hüttenarbeitern verursacht haben, denn in jener Zeit wanderte der Bruder des Pächters Amelung aus Grünenplan mit einigen Arbeitern nach Amerika aus.[1]

In dem Pachtvertrag von 1781 verpflichtete sich Seebaß auch, "die Reste der Hauskaufgelder denen Debetenten noch ferner lohntäglich abzuziehen und Fürstlicher Kammer berechnen".[8]

 

1787 - Zweiter Pachtvertrag

Als vereinbarungsgemäß der Pachtvertrag 1786 erneuert werden musste, kündigte der Amtmann Wckerhagen als Gläubiger das Kapital von 6.298 thl zum 01. April 1787.

Da die Bemühungen von Seebaß, dieses Geld aufzubringen, vergeblich gewesen waren, wandte er sich hilfesuchend an den Herzog Carl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig-Wolfenbüttel (reg. 1780-1806), wenn dieser ,,ihn bei dem Werk erhalten wolle“.

Die daraufhin von der Fürstlichen Kammer dem Kammerrat Heinemann übertragene „Untersuchung der Lage der Glashütten im Solling“ vom Jahre 1786 sollte die für die Aufnahme der Pachtverhandlungen und die Unterstützung des Pächters erforderlichen Unterlagen liefern.

Nach seinem Besuch der Schorborner Glashütte hielt der Kammerrat von Heinemann in dem Untersuchungsbericht vom 30. Oktober 1786 fest:

"In der Frage, ob es rathsamer sei, die Pacht fortzusetzen oder eine Administration (staatliche Verwaltung) anzuordnen, geht seine Meinung dahin, daß bei der Eigenart solcher Betriebe eine Admionistration nicht angeraten sei ... der zeitige Pächter Sebaß, der doch nach Kenntnis und Fleiß das beste Subjekt dazu seyn möchte, sich zu keiner Administratioon verstehen, sondern lieber abtreten und eine auswärtige Glashütte zu pachten suchen will ..."[3]

Dem Revisor Seebaß wurde attestiert, dass er seine Bücher "sauber und ordentlich eingerichtet" und "eine gute Wirtschaft" geführt habe.

Auch sei für einen "so fleißigen und attenten Mann als Seebaß ist" der geringe Erwerb von etwa 430 Rthlr. so unbeträchtlich, dass keine Pachtzahlungen von ihm verlangt werden können.

"Nicht besser als durch Glashütten genutzet werden" könnten die weitläufigen Merxhäuser und Holzmindener Sollingforsten.

Zudem müsse man Seebaß das Holz so billig ablassen, "daß er bey seiner Pacht bestehen könne"; ihm müsse benötigtes Geld vorgeschossen werden.

"Was übrigens die Continuation (Dauer) der Pacht auf 6 oder 12 Jahre anlanget: so wird zwar allemal ein Pächter sich die Verbeßerung seines Werkes mehr angelegen seyn lassen, wenn er solches auf lange als auf kurze Zeit in Pacht hat.

Da ich jedoch von dem Fleiß und der Rechenschaft des Revisors Seebaß überzeugt bin, ... so dürfte wenigstens zu versuchen seyn, ob derselbe diesmal noch eine 6 jährige Pacht werde gefallen laßen".[3]

Herzog Carl Wilhelm Ferdinand führte hierzu jedoch aus:

"Ich werde aus den mir zugehörenden Cassen nichts vorschießen, der Erfolg sei welcher er wolle.

Wenn Seebaß unfähig ist, die Pacht fortzusetzen, so kan die Kammer sich nur bemühen, die Pacht an den Pächter der Amelite (Spiegelglashütte Amelith im hannoverschen Solling) an zu bieten ... daß die Kammer ... bey alle Gelegneheiten große Geld Summen fordert, dazu habe ich keine Fonds".[3]

Als sich Seebaß trotz aller Bemühungen außerstande sah, die Kreditsumme aufzubringen, bot er der herzoglichen Kammer zu Pfingsten 1787 an, die Pacht zurückzugeben.

Am 24. April 1787 nahm die Fürstliche Kammer in einem Bericht mit bislang ungewohnter wirtschafts- und sozialpolitischer Einsicht Stellung zur Bedeutung der Sollinghütte in Schorborn mit ihren Filialhütten in Pilgrim und Mühlenberg:

"Wenn die Glas Hütte still gelegt würde, würden 30 Häuser, wo bloß Fabricanten wohnen, ledig weren, 290 Menschen. die sich lediglich von der Glashütte ernähren, aus Mangel an einem anderen Gewerbe emigrieren ..., 8 bis 10 Dorfschaften an Verdienst von den Glashütten 6.813 thl, und die gantze umliegende Gegend außerdem noch 6.795 thl an Geld, welches die Glashüten in Circulation bringen, einbüßen.

An fremden Geld 10.200 Taler weniger ins Land kommen und dagegen für Glaswaaren, die das Land consumieret, 5.850 Taler aus dem Lande gehen, der Herzog aber jährlich 1.000 Taler an Forstzins verlieren ..., die durch einen etwaigen Verkauf des überflüssigen Holzes nicht zur Hlfte eingebracht würden."[3]

Auch lag die Befürchtung nahe, dass die Bevölkerung des Sollings nach dem Wegfallen des Verdienstes durch die Schorborner Glashütten nur noch auf die Nahrung des kargen Sollingbodens angewiesen sei.

Auch sei sie dann nicht mehr in der Lage, die üblichen Abgaben aufzubringen.

"Durch diese wichtigen Betrachtungen hat Fürschtliche Kammer sich pflichtmäßig bewogen gesehen, dem Grundsatz nachzugehen: daß man äußersten Fleißes sich bemühen müsse, den Betrieb der Glashütten aufrecht zu halten".[3]

"Da also Fürstliche Kammer alle Hoffnung aufgeben mußte, einen  anderen Pächter als Seebaß zu erhalten ... so glaubte dieselbe, ... daß die einzige und beste Auskunft in dieser angelegenen Sache darauf beruhe, wenn ... Wackerhagen vermogt sein könnte, dem Revisori Seebaß das demselben aufgekündigte Capital noch fernerhin zu lassen".[3]

Der Allersheimer Amtmann Wackerhagen folgte der Kammer, wodurch die Schorborner Glashütte auf Jahrzehnte hinaus wirtschaftlich gerettet war.

Wackerhagen war davon überzeugt, dass es auch weiterhin erforderlich ist, Seebaß als Hüttenpächter das Darlehen zu gewähren.

So wurde am 27. November 1787 der Pachtvertrag der Fürstlichen Kammer mit Georg Christoph Seebaß um weitere sechs Jahre verlängert - bei weiterhin unentgeltlich überlassenen Hüttenanlagen.

Festgesetzt wurde dabei der gegenüber der bisherigen Vereinbarung unveränderte Forstzins für die zugebilligte Holzmenge.

Eine weitere Vereinbarung bestand darin:

"Außer dem Spiegelglase, als welches lediglich auf der Grünenplaner Hütte zu fabriciren ist, hat Conduktor nicht nur die Freiheit, alle und jede Glassorten nach seinem Gutfinden fertigen zu lassen, sondern sich an neben auch ausdrücklich verbinden, während der Pachtjahre das hiesige Land mit dem benötigten untadelhaften Tafelglase hinlänglich zu versehen, auch womöglich das einheimische Bedürfnis an Medizinglase in gehöriger Qualität von den Hütten zu fournieren".[4]

Der Pachtvertrag enthielt über die Fabrikanten die Bestimmung, dass ohne ein schwerwiegendes Motiv keiner derselben "zu dimittiren" sei und die "wirklich in Arbeit steheden während der Pacht von aller Werbung befreit bleiben und mit neuen Auflagen und praestandis nicht beschwert werden sollen".[4]

Nach der zusammenfassenden wirtschaftlichen Betrachtung von BECKER [11] sind dem der Kammer vorgelegten Untersuchungsbericht folgende Aufschlüsse zu entnehmen:

  • Die Zahl der durch die Sollinghütten unterhaltenen Personen betrug 290.

  • Von diesen empfingen 218 Personen ihren Unterhalt von den Hütten unmittelbar.

  • Die Arbeiterschaft bestand aus insgesamt 67 männlichen und 5 weiblichen Personen.

  • Von diesen arbeiteten beim "weißen Hohlglasofen" zu Schorborn 17, beim "grünen Ofen" zu Pilgrim 27 und in der Mühlenberger Hütte 20 Arbeiter.

  • Die jährliche Gesamtlohnsumme betrug 6,795 thl 12 gg.

  • Von den 38 verheirateten Arbeitskräften besaßen 30 Häuser mit Gärten.

  • Nach einem „Anschlag von einem einjährigen Betriebe der Sollinghütten“ ergab sich bei einer Gesamtproduktion im Werte von jährlich 17.550 thl ein Überschuss von 431 thl 5 g.

  • Den Aktiven in Höhe von rund 13.000 thl standen Passiven in Höhe von rund 10.400 thl gegenüber, so dass sich das Vermögen des Pächters auf rund 2.600 thl belief.

 

1793 - Pachtverlängerung bis 1806

Für weitere 12 Jahre wurde bis Ostern 1805 Georg Christoph Seebaß als Pächter der Glashütten in Schorborn, Pilgrim und Mühlenberg von der Fürstlichen Kammer bestätigt.

 

1801 - Ernennungen

Georg Christoph Seebaß wurde als Pächter der Glashütte Schorborn 1801 vom Braunschweiger Hof der Titel Kommerzienrat verliehen.[14]

 

"Commisarius" Friedrich Christian Werner Seebaß

Georg Christoph Seebaß nahm seinen ältesten, in Fürstenberg/Weser geborenen Sohn Friedrich Christian Werner Seebaß (03. Juni 1769 - 05. Mai 1843) [6] als Partner in den Glashüttenbetrieb auf, um seine betriebliche Nachfolge zu sichern.[12]

Werner Seebaß hatte ab 1788 an der Universität Helmstedt Jura (Rechtswissenschaften) studiert.

Nach Absolvierung der „Schule Holzminden“ war die Ersteinschreibung von Fridericus Christianus Werner Seebass als „akademischer Bürger“ zum Sommersemester 1788 am 10. April erfolgt (Matrikel 11666, Seebass F. C. W.).[17]

Am 21. Juni 1807 heiratete Werner Seebaß in erster Ehe in Schorborn die in Allersheim geborene Wilhelmine Juliane Friederike Wackerhagen (25. Dezember 1787 - 15. Februar 1819), Tochter des früheren Hüttenpächters und Amtsrat in Allersheim Christian Friedrich Wackerhagen (1741-1790).[6]

Aus der Ehe gingen sieben Kinder hervor.

1801 war der vormalige Amtsauditor Friedrich Christian Werner Seebaß in Schorborn zum Kommissar ernannt worden.[14]

Zum Gedenken an seine am 15. Februar 1819 in Schorborn verstorbene Ehefrau und an die früh verstorbene Tochter Henriette Friederike Caroline (1817-1818) wurde eine Buntsandstein-Grabsäule um 1819 auf dem Schorborner Friedhof errichtet, die noch heute erhalten ist.

 

Buntsandstein-Grabsäule "Seebaß"

Schorborner Friedhof │ Oktober 2014

© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber

 

1805 - Neuer Pachtvertrag

Ein neuer Pachtvertrag auf nunmehr 24 Jahre wurde 1805 mit der Fürstlichen Kammer geschlossen.

Ein Jahr später, am 10. Februar 1806, verstarb Georg Christoph Seebaß als 72jähriger Hüttenpächter in Schorborm - nach 25jähriger Pacht der Schorborner Glasmanufaktur.[15]

Hinterlassen hat er dem Land Braunschweig die "mit unter den vorzüglichsten Glashütten Deutschland zu zählenden Sollinger Glashütten".[4]

 

1842 - Einstellung der Glasherstellung

Einerseits die wirtschaftlich rentablere Verwertungsmöglichkeit des Holzes, andererseits die zunehmenden Absatzschwierigkeiten machten nach BECKER [13] eine "durchgreifende Rationalisierung des Betriebes notwendig, der aber der ganz im Herkömmlichen befangene Pächter" Werner Seebaß offenbar weder technisch noch wirtschaftlich gewachsen war.

Letztlich gelangte die fürstliche Kammer zur ökonomischen Einsicht, dass die Glasherstellung in massenhaftem Umfang in den in traditioneller Art weiterhin mit Holz befeuerten Ofenanlagen mit dem wenig nachhaltig gestalteten Holzangebot der Sollingforsten nicht mehr zukunftsfähig möglich war.

Unternehmerisch gescheitert, wurde unter Werner Seebaß der Glashüttenbetrieb ab 1841 eingestellt.

1842 endete die Glasherstellung in fürstlicher (staatlicher) Regie mit delegierter Verpachtung.

 

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[1] BECKER 1927, S. 60-83; BLOSS 1950a, S. 26-28.

[2] stark verkürzter Text bei OHLMS 2006, S.10-11.

[3] BLOSS 1950a, S. 29-30.

[4] OHLMS 2006, S. 12.

[5] NÄGELER 2013 Ziff. 1250.

[6] NÄGELER 2013 Ziff. 1250-1251.

[7] NLA WO, 4 Alt 4, Nr. 244.

[8] BLOSS 1950a, S. 22.

[9] BLOSS 1950a, S. 25.

[10] BECKER 1927, S. 64; BLOSS 1950a, S. 26.

[11] BECKER 1927, S. 66-67.

[12] BLOSS 1950a, S. 35.

[13] BECKER 1927, S. 87.

[14] NLA WO, 3 Alt. Nr. 633.

[15] Deutsches Geschlechterbuch. Bd. 143. Limburg/Lahn 1967, S. 414.

[16] NLA WO, 50 Neu 4 Nr. 3637.

[17] Internet: Die Matrikel der Universität Helmstedt. Bd. 3. 1685-1810. Personenregister. Hildesheim 1979, S. 282, 386.