Das Hellental – Ein historischer Grenzraum

Klaus A.E. Weber

 

Der „Hellentaler Graben“

Ein besonderer Jahrhunderte alter Grenzraum in der Sollingregion

Bereits im Mittelalter markierte die naturräumliche Kammerung des lang gestreckten Sollingtals mit dem Helle-Bach – im Dorf die „Grenze“ genannt - eine alte Landesgrenze im Solling - mit unterschiedlichen Grenzzeichen.

Später wurde sie durch das Setzen hoheitlicher Grenzsteine festgelegt.

Bei der Grenzfeststellung von 1901 erfuhr die Landesgrenze zwischen dem Herzogtum Braunschweig und dem Königreich Preußen entlang der Tiefenlinie des Hellentals erstmals eine durchgehende braunschweigische Versteinung - mit eingehauenen Hoheitszeichen

  • westlich: »B« für das Herzogtum Braunschweig mit fortlaufender Nummerierung
  • östlich: »P« für das Königreich Preußen.

Als kulturhistorische Relikte sind die Grenzsteine ein maßgeblicher Teil der Hellentaler Orts- und Braunschweiger Landesgeschichte.

Die Grenzlage begünstigte ehemals den lukrativen Schleichhandel und die im Solling ausgeprägte Wilddieberei.

 

"Höllenthal" in der Übersichtskarte des Fürstentums Braunschweig-Wolfenbüttel [1]

Als Übersichtskarte zählt die "Gerlachsche Karte" von 1763-1775 mit ihren "verkehrs- und wirtschaftsgeografischen Erscheinungen" für die braunschweigische Landesverwaltung" zu den Maßnahmen des ökonomischen Landesausbaues".[2]

 

Faksimile

Plan des Weser=Districts

zum Herzogthum

Braunschweig Wolfenbüttel [1][2]

Die den Solling querende Grenze

des alten Landes Braunschweig

roter Kreis: Lage des Dorfes "Höllenthal"

© Historisches Museum Hellental, Foto: Klaus A.E. Weber

 

Zwischenläufer P│B № 15

Der als Relikt der Zeit um 1901 ausgestellte, relativ kleine Grenzstein besteht aus maschinell gesägtem Buntsandstein (H: 47,5 cm │ B: 23,0 cm │ T: 14,5 cm), versehen mit den Buchstaben »P« (Rückseite) und »B« sowie mit der № 15 (Vorderseite).

Durch landwirtschaftliche Grünlandnutzung mehrfach umgestürzt, disloziert und beschädigt, wurde das kartierte Steinfragment - mit Zustimmung der zuständigen Katasterbehörde – zu seiner Erhaltung im Juli 2011 geborgen und dokumentiert.

 

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[1] ARNOLDT/CASEMIR/OHAINSKI 2006.

[2] KRUEGER/LINNEMANN 2013, S.12-13.