Die Schorborner Filialglashütten │ 1775-1841

Klaus A.E. Weber

 

© Zeichnung: Wolfram Grohs (2021-03)

 

Holz war der limitierende Faktor des Glashüttenbetriebes

Kennzeichnend und geradezu schicksalhaft für die "Sollinghütten" ist, dass ihre Glaserzeugung stets holzgebunden blieb.

War zunächst nach den forstwirtschaftlichen Berechnungen des Oberforstmeisters Johann Georg v. Langen für die Schorborner Glashütte "für absehbare Zeit eher ein Überfluß als ein Mangel an Holz für die Glasherstellung zu erwarten", so änderte sich das Bild nach dessen Weggang 1763 grundlegend.[3]

Die von v. Langen initiierte forstbetriebliche Neuordnung der Sollingwaldbestände blieb unvollendet, was sich negativ auf die Holzversorgung der "Sollinghütten" auswirkten sollte.

Die nachfolgende Forstverwaltung konnte unter dem Holzmindener Oberförster Grotrian den steigenden Holzverbrauch der ofentechnisch rückständigen Glashütte mit ungünstigem Wirkungsgrad nicht mehr befriedigen.[3][4]

Zudem war auch das um 1744 errichtete Glashüttengebäude samt Glasmacherofen baufällig geworden und bedurfte der Sanierung.

Dazu kam das veraltete Trockenverfahren für das Schürholz.

Damalige "Trockenöfen" dienten dazu, das zur Glasschmelze erforderliche Holz vollkommen auszutrocknen ("darr zu trocknen"), allerdings mit der Folge einer negativen Energiebilanz: um 100 Malter Scheitholz zu trocknen, waren 80 Malter Schörholz erforderlich!

Mit besserer Energiebilanz und damit wirtschaftlicher arbeiteten jene Glashütten, die ihr Schürholz auf einem über dem Schmelzofen angebrachten Gerüst - der "Harst" - trockneten.[4]

Der wachsende Glasbedarf sollte seitens der Schorborner Hüttenverwaltung unter dem Hüttenpächter Oberkommissarius Georg Christoph Seebaß (1734-1806) nunmehr durch die Gründung zweier Filiationen in der näheren, waldreichen Umgebung im Solling abgedeckt werden.[1][2][3]

Hierfür wurden zwei "Hüttenteilungen" im Abstand von acht Jahren vorgenommen: 1775 und 1783.

Wie STEINACKER [8] berichtet, blieb nach den Hüttenteilungen in Schorborn "die Fabrikation von weißem Hohlglas, das hier auch vergoldet und von Glasschneidern verziert wurde, namentlich mit 'Wappen, Buchstaben und Zahlen'.“

 

© [hmh, Grafik: Klaus A.E. Weber (2021-03)

 

Die "Außenposten" mit Weilersiedlungen

  • 1783-1841: Weißglashütte zu Mühlenberg ("Schoppewiese" mit "Weddenborn") für Flachglas (böhmisches Tafelglas) und Apparateglas sowie für die Medizinglasherstellung
  • 1799-1829: Moorhütte - Torfhütte "auf dem Mecklenbruch"

 

Gemeinsam mit den Glashütten in Holzen und Grünenplan deckten die "Sollinghütten" im braunschweigischen Weserdistrikt den Glasbedarf im Fürstentum Braunschweig-Wolfenbüttel ab.

Die im Amt Allersheim liegende Glasmanufaktur Schorborn und ihre Filialglashütten werden in der Beschreibung, die „Sr. Herzoglichen Durchlaucht Herrn Karl Wilhelm Ferdinand regierendem Herzoge zu Braunschweig=Lüneburg unterthänigst gewidmet“ ist, geographisch-statistisch von HASSEL/BEGE 1802 und 1803 dargestellt.

Wie HASSEL/BEGE 1803 ausführen [7], haben die drei Glashütten „ein eigenes Hüttengericht, wobei ein Justitiar angestellt ist.

In Kriminal= und Hoheitssachen aber stehen sie unter dem Amte Allersheim.

Für die Wittwen der Arbeiter ist eine eigne Wittwenkasse errichtetg.“

Die Glashüttenweiler Moorhütte am Mecklenbruch und Pilgrim am Pilgrimsteich gingen um 1841 ein; bis auf ein "einständiges Wohnhaus" in Pilgrim.[5]

 

Verlauf des Jahresumsatzes 1818-1827 in Thalern der drei "Sollinghütten"

© [hmh, Grafik: Klaus A.E. Weber (2021-02)

 

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[1] Die fürstliche Glasmanufaktur Schorborn. Ein Ausstellungs- und Forschungsprojekt im Erich-Mäder-Glasmuseum Grünenplan. 17.05.2015 - 01.11.2015.

[2] RAULS 1983, S. 319.

[3] BLOSS 1950a, S. 31-35.

[4] OHLMS 2006, S. 18-19.

[5] TACKE 1943, S. 70.

[6] Blatt 11 der faksimilierten Sollingkarte von 1603 [ARNOLD/CASEMIR/OHAINSKI (Hg.), 2004 - StAWF K 202 Blatt 11.

[7] HASSEL/BEGE 1803, S. 335.

[8] STEINACKER 1907, S. 197-199.