Restriktionen │ Vorgaben

Klaus A.E. Weber

 

Fremdes, also "ausländisches" Glas zu importieren, war durch landesherrliche Verordnung streng untersagt.

Lediglich "den von Serenissimus privilegierten Glashändlern" war es gestattet, "ihre Waren zum Kauf herumzutragen".

Die Fuhrleute der Schorborner Glasmanufaktur wurden mit einem großformatigen Pass ausgestattet, worin den Zollbeamten herzoglich anbefohlen wurde, dass sie auf "Vorzeigen dieses und eines von dem Revisori Sesbas zu Schorborn über die jedesmalige Anzahl und Ladung der Fuhren ausgestellten Attests, die mit Glaaß Waaren oder Glaß Materialien beladene Wagen an allen Orten und Pässen Zoll- und Geldes frey passiren laßen sollen".[2]

Dass neben Glashändlern und Fuhrleuten auch beiden ehemals Thüringer Kristallglasmeister - der Schorborner Hüttenmeister Johann Andreas Wiegand (~1716-1777) und der Vorbläser Johann Bernhard Pfaff (~1717-1792) - gelegentlich mit Glaswaren (im Nebenerwerb?) handelten, geht nach OHLMS [1] aus einer Liste der Außenstände des auf Kredit abgegebenen weißen Hohlglases im Zeitraum 1762-1766 hervor.

Um die ausschließliche Nutzung einheimisch-braunschweigischer Bouteillen sicherzustellen, verfügte die landesherrliche Verordnung vom 14. Dezember 1748 im Herzogtum Braunschweig die Einführung von "einerley und gezeichneten Bouteillen" [7] - einzig den Fürstlichen Glashütten zu Schorborn und "unterm Renneberg bey Holtensen" (Holzen am Ith [6]) oblag.

Um den Absatz der beiden landeseigenen Hohlglashütten zu sichern, wurde auf dem Verordnungsweg die Einfuhr "fremden Hohlglases" verboten-

Formmarkierte Bouteillen waren als "gezeichnete Flaschen" mit einem Reliefbuchstaben in der Wand markiert (Glasmarken, Flaschensiegel).

Mit der landesherrlichen Verordnung vom 11. September 1806 wurde durch den Herzog Carl Wilhelm Ferdinand (1735-1806) die Formmarkierung mit den relefierten Buchstaben "SH" (Schorborner Hütte) vorgegeben.

 

__________________________________________________________

[1] OHLMS 2006, S. 15.

[2] BLOSS 1950a, S. 23 │ Anmerkung: Revisor Seebass war in jener Zeit technischer Leiter in Schorborn und wurde später Pächter der Glashütte.

[6] „grüne“ Hütte "unterm Renneberg bey Holtensen" (bei dem Dorf Holtensen - Holzen) am Ith │ 1744-1768 │ „Fürstliche Bouteillenmanufactur" │ Fertigung von „grünem Hohl- und Kisten-Glaß“ (Bouteillen = gezeichnete Flaschen)

[7] BLOSS 1950a, S. 23; OHLMS 2006, S. 53.