Die Hausordnung des Museums
Museumsleitung
Charakterkopf
Franz Xaver Messerschmidt: Der Schaafkopf, 1777/1783
Belvedere, Wien
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Regeln für den Besuch im Historischen Museum Hellental
Sehr geehrte Besucherinnen und Besucher,
wir freuen uns, Sie im Historischen Museum Hellental begrüßen zu dürfen und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt.
Zu Beginn Ihres Besuches möchten wir Sie mit der Hausordnung vertraut machen.
Zweck der Hausordnung
Die Hausordnung dient dazu, den Besuch des Museums in angenehmer Atmosphäre und so sicher wie möglich verlaufen zu lassen.
Die Beachtung der Hausordnung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse und ist für Sie verbindlich.
Die Hausordnung gilt auch, um allen Besucherinnen und Besuchern und ihren Interessen gerecht zu werden sowie die Sicherheit der vom Museum verwahrten Kulturgüter zu gewährleisten.
Die Regelungen können zeitlich befristet ergänzt oder geändert werden, worüber Sie separat informiert werden.
Hausrecht
Mit dem Betreten unseres Museums erkennen Sie die Regelungen der Hausordnung sowie alle zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an und verpflichten sich, diese zu befolgen.
Die Museumsleitung übt das Hausrecht aus, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Museums.
Deren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten des Museums werden von der Museumsleitung festgelegt.
Bei Überfüllung oder aus besonderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.
Verhalten in den Ausstellungsräumen
-
Die Museumsgebäude sowie deren feste und bewegliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
-
Im Museum ist das Rauchen untersagt.
-
Tiere - mit Ausnahme von medizinisch indizierten Begleithunden (z. B. Blindenhund, Epilepsiehunde u. ä.) - sind im Museum nicht gestattet.
-
Bei Alarm ist den Durchsagen und Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
-
Rettungswege sind gekennzeichnet.
-
Um die verwahrten Kulturgüter, Modelle und andere Ausstellungsstücke nicht zu beschädigen oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen oder zu gefährden, bitten wir Sie, diese nicht zu berühren.
-
Jene Ausstellungsobjekte, bei denen das Anfassen ausdrücklich erlaubt oder erwünscht ist, sind gekennzeichnet.
-
In den Ausstellungsräumen sind keine Schreibmöglichkeiten vorhanden.
-
Kugelschreiber, Füller, Filzstifte und ähnliche Schreib- oder Malstifte dürfen in den Ausstellungen nicht verwendet werden.
-
Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
-
Auch das Mitführen von Flüssigkeiten ist in den Ausstellungsräumen nicht erlaubt.
-
Die Benutzung von Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern, E-Scooter u. ä. ist nicht erlaubt.
-
Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, können in unseren Ausstellungsräumen nicht benutzt werden.
-
Mit Rücksichtnahme auf andere Besucherinnen und Besucher vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen.
-
Mobiltelefone schalten Sie in den Ausstellungsräumen bitte auf lautlos.
-
Das Telefonieren ist in diesen Räumen nicht gestattet.
-
Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucherinnen und Besucher und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der vom Museum verwahrten Kulturgüter nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucherinnen und Besucher genommen wird.
-
Das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug ist nicht gestattet.
-
Eltern oder sonstige erwachsene Begleitungen sind bei dem Besuch des Museums mit minderjährigen Kindern von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haben auf deren angemessenes Verhalten zu achten.
-
Gruppenleitungen, Lehrkräfte und sonstige berechtigte Betreuungspersonen von Gruppen sind bei dem Besuch des Museums ebenfalls nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden und haben auf das angemessene Verhalten der Gruppe zu achten und stets bei dieser zu bleiben.
-
Kindern unter 10 Jahren ist der Besuch des Museums nur in Begleitung einer berechtigten Betreuungsperson (ab 16 Jahren) gestattet.
-
Alle Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
-
Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten.
-
Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
Garderobe
Für die Aufbewahrung stehen Ihnen keine Garderobe oder Schließfächer zur Verfügung.
Taschen, Rucksäcke, Regenschirme, Mäntel und Jacken dürfen aus Sicherheitsgründen nur nach Rücksprache mit dem Aufsichtspersonal mit in die Ausstellungen genommen werden.
Fundgegenstände
Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände im Museum finden, bitten wir Sie, diese beim Aufsichtspersonal abzugeben.
Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
Foto-, Film- und Audioaufnahmen
Zu privaten Zwecken ist das Fotografieren und Filmen – jedoch ohne Blitz, Stativ und Selfie-Sticks - in den Ausstellungen nach Rücksprache mit dem Aufsichtspersonal gestattet.
Ausnahmen bilden entsprechend gekennzeichnete Ausstellungsbereiche, in denen das Fotografieren ausdrücklich untersagt ist.
Für gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen ist eine schriftliche Genehmigung der Museumsleitung erforderlich.
Bitte kontaktieren Sie hierfür im Vorfeld Ihres Besuchs die Museumsleitung.
Ohne vorausgehende Genehmigung durch die Museumsleitung ist die kommerzielle Nutzung aller Aufnahmen ebenso wenig gestattet wie die Verwendung zusätzlicher Lichter (Blitz, Videoleuchten) und Stative.
Aufsichtspersonal
Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, darauf zu achten, dass die Hausordnung eingehalten wird.
Aus diesem Grund ist den Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
Wird der Hausordnung oder den Anweisungen des Aufsichtspersonals zuwidergehandelt, kann den betreffenden Personen durch das Aufsichtspersonal der weitere Aufenthalt im Haus untersagt und mit einem Hausverbot belegt werden.
Miteinander
-
Die Besucherinnen und Besucher haben sich so zu verhalten, dass Andere nicht behindert oder belästigt werden.
-
Wir bitten die Besucherinnen und Besucher um einen respektvollen Umgang mit den vom Museum verwahrten Kulturgütern sowie um einen respektvollen Umgang aller Menschen im Museum miteinander.
-
Wir dulden keine rechtsextremen, auf einem ethnisch-biologischen Volksverständnis basierenden, trans- oder homofeindlichen, rassistischen, antisemitischen, sexistischen oder anders diskriminierende Äußerungen oder Handlungen in Wort, Schrift oder Gesten.
-
Der Zutritt in deutlich alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist nicht gestattet.
Gerne stehen wir Ihnen bei Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt im Historischen Museum Hellental!
Die Museumsleitung
Dr. Weber
Stand: 14. März 2025