Besuchs- und Hausordnung des Museums
Museumsleitung
Charakterkopf
Franz Xaver Messerschmidt: Der Schaafkopf, 1777/1783
Belvedere, Wien
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Herzlich willkommen im Historischen Museum Hellental
Damit Sie sicher und ungestört in angenehmer Atmosphäre die Ausstellungen und Veranstaltungen des Historischen Museums Hellental genießen können und die Sicherheit der bewahrten Objekte gewährleisten wird, gelten für alle Besucher*innen folgende verpflichtende Bestimmungen.
1. Öffnungszeiten
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März bis November │ Dienstag bis Sonntag: 10:00 - 18:00 Uhr │ Montag: geschlossen
- Um Absprache und Voranmeldung wird gebeten.
2. Eintritt
- Freier Eintritt zu den Häusern des Museums und seinen Ausstellungen
3. Garderobe
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Für die Aufbewahrung stehen in den Häusern des Museums keine Garderobenschließfächer oder Schließfächer zur Verfügung.
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Taschen, Rucksäcke, Pakete, Mäntel und Jacken dürfen aus Sicherheitsgründen nur nach Rücksprache mit dem Aufsichtspersonal und dessen Zustimmung mit in die Ausstellungen genommen werden.
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Das Mitführen von sperrigen Gegenständen, wie Regenschirme, Stative, Spiel- und Sportgeräte, Skateboards, Inline-Skates, City-Rollern, E-Scooter u. ä., sowie von Gegenständen, Flüssigkeiten, Substanzen und Materialien, welche die Sicherheit der Besucher*innen und der Ausstellungsgegenstände und Vitrinen gefährden, ist nicht erlaubt.
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Kinderwagen und Rollstühle, sowohl manuelle als auch für den Innenbereich geeignete elektrische Rollstühle, können in den Ausstellungsräumen nicht benutzt werden.
- Auf Aufforderung durch das Aufsichtspersonal sind Taschen vor dem Verlassen der Häuser des Museums zu öffnen.
4. Fundsachen
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Sollten Sie verloren gegangene Gegenstände in den Häusern des Museums finden, bitten wir Sie, diese unter Angabe des Fundortes beim Aufsichtspersonal abzugeben.
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Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.
- Das Museum übernimmt keine Haftung für im Museum zurückgelassene, vergessene und verlorene Gegenstände.
5. Tiere
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Die Mitnahme von Tieren ist in den Häusern des Museums untersagt.
- Ausnahmen sind medizinisch indizierte Begleithunde (z. B. Blindenhunde, Epilepsiehunde u. ä.), sofern sie im Behindertenausweis vermerkt sind.
6. Verhalten in den Ausstellungsräumen
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Die Häuser des Museums stehen grundsätzlich allen Menschen offen.
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Die Besucher*innen gehen respektvoll miteinander um und verhalten sich so, dass Andere nicht behindert oder belästigt werden.
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Wir dulden keine rassistischen, antisemitischen, sexistischen, menschenverachtenden, den Nationalsozialismus leugnende oder verharmlosende Äußerungen oder anders diskriminierende oder provokative Äußerungen, Störungen oder Handlungen in Wort, Schrift oder Gesten.
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Das Tragen bzw. Zeigen von verfassungsfeindlichen Symbolen, Schriften, Plakate und sonstiger Artikel verfassungsfeindlicher Parteien und Gruppierungen ist in den Häusern des Museums verboten.
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Untersagt sind diskriminierende Äußerungen über Herkunft, Aussehen, Geschlecht, sexuelle Orientierung, körperliche und geistige Fähigkeiten, Alter oder religiöse Weltanschauung bzw. Aussagen, die geeignet sind, die Würde des Menschen verächtlich zu machen.
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Die Museumsleitung behält sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind oder bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zu den Häusern des Museums zu verwehren oder von diesem auszuschließen.
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Der Zutritt in deutlich alkoholisiertem oder berauschtem Zustand ist nicht gestattet.
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Mit Rücksichtnahme auf andere Besucher*innen vermeiden Sie bitte Lärm und lautes Sprechen.
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Wir freuen uns besonders über unsere jüngsten Besucher*innen und bitten die Begleitpersonen darauf zu achten, dass die Sicherheit der Ausstellungsgegenstände und Vitrinen nicht gefährdet und Rücksicht auf die anderen Besucher*innen genommen wird.
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Kindern bis zum vollendeten siebten Lebensjahr ist der Besuch der Häuser des Museums nur in Begleitung einer berechtigten Betreuungsperson gestattet.
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Eltern oder sonstige erwachsene Begleitungen sind bei dem Besuch mit minderjährigen Kindern von ihrer Aufsichtspflicht nicht entbunden und haben auf deren angemessenes Verhalten zu achten.
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Gruppenleitungen, Lehrkräfte und sonstige berechtigte Betreuungspersonen von Gruppen sind ebenfalls nicht von ihrer Aufsichtspflicht entbunden und haben auf das angemessene Verhalten der Gruppe zu achten und stets bei dieser zu bleiben.
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Aus Gründen der Sicherheit ist das Rennen, Herumtoben und Werfen von Spielzeug untersagt.
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Um die Ausstellungsgegenstände und Vitrinen nicht zu beschädigen oder in irgendeiner Weise zu beeinträchtigen oder zu gefährden, bitten wir Sie, diese nicht zu berühren.
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Jene Ausstellungsgegenstände, bei denen das Anfassen ausdrücklich erlaubt oder erwünscht ist, sind gekennzeichnet.
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Treppen, Durchgänge und Notausgänge sind aus Sicherheitsgründen freizuhalten.
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Notausgänge dürfen nur im Notfall benutzt werden.
- Die Besucher*innen haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
7. Fotografieren / Film- und Audioaufnahmen
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Nur nach Rücksprache mit dem Aufsichtspersonal ist das Fotografieren und Filmen zu privaten Zwecken in den Ausstellungen gestattet – jedoch ohne Videoleuchten, Blitz, Stativ und Selfie-Sticks.
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Aus Urheberrechtsgründen kann die Museumsleitung das Fotografieren oder Filmen von einzelnen Ausstellungsgegenständen und Vitrinen oder von Teilen der Ausstellung untersagen.
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Für die Wahrung der Urheberrechte und der Persönlichkeitsrechte abgebildeter Personen sind die Fotografierenden bzw. Film- und Audioaufnehmenden verantwortlich.
- Gewerbliche oder redaktionelle Foto-, Film- und Audioaufnahmen sind nur nach vorausgehender schriftlicher Genehmigung durch die Museumsleitung möglich.
8. Essen / Trinken
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Das Essen und Trinken ist in den Ausstellungsräumen untersagt.
- Essen und Trinken ist erlaubt in dem Eingangsbereich/Tenne des Sollinghauses Weber│Museum der Alltagskultur und in der Sitzecke des Museums im Backhaus.
9. Rauchen
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In den Häusern des Museums ist das Rauchen untersagt.
- Das Rauchen ist nur im Freigelände der Häuser des Museums unter Benutzung der aufgestellten Aschenbecher gestattet.
10. Telefonieren
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Wir bitten Sie, in den Ausstellungsräumen keine Telefongespräche zu führen.
- Ihre Mobiltelefone/Smartphones schalten Sie bitte während Ihres Museumsbesuches auf lautlos.
11. Aufsicht
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Das Aufsichtspersonal übt im Auftrag der Museumsleitung das Hausrecht aus und ist befugt, darauf zu achten, dass die Besuchs- und Hausordnung eingehalten wird.
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Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist stets Folge zu leisten.
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Bei Alarm ist den Durchsagen und Anweisungen des Aufsichtspersonals Folge zu leisten.
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Wird der Besuchs- und Hausordnung oder den Anweisungen des Aufsichtspersonals zuwidergehandelt, kann den betreffenden Personen durch das Aufsichtspersonal der weitere Aufenthalt im Haus untersagt und bei grobem Verstoß gegen die Besuchs- und Hausordnung mit einem Hausverbot belegt werden.
12. Ergänzungen
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Die Gebäude des Museums sowie deren feste und bewegliche Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln.
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In den Ausstellungsräumen sind keine Schreibmöglichkeiten vorhanden.
- Kugelschreiber, Füller, Filzstifte und ähnliche Schreib- oder Malstifte dürfen in den Ausstellungen nicht verwendet werden.
Gerne stehen wir Ihnen bei Beschwerden, Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen einen angenehmen und erlebnisreichen Aufenthalt in den Häusern des Historischen Museums Hellental.
Die Museumsleitung
Dr. Klaus A.E. Weber
Stand: 17. September 2025