Wirtschaftliches Schicksal der Gundelach'schen Erben

Klaus A.E. Weber

 

Finanzielle Ansprüche gegenüber der herzoglichen Kammer

Wegen "vormaliger Gundelachsen Hütten"

Beim Verkauf der ererbten Glashütte kam es in der Folgezeit offenbar zu schwerwiegenden Unstimmigkeiten zwischen den Kindern der Familie Gundelach und der herzoglichen Kammer in Braunschweig.

Die erbenden Gundelach’schen Kinder wohnten zu dieser Zeit nicht mehr auf der Glashütte Steinbeke, so dass in der Folgezeit in Hellental auch keine Nachfahren der Glasmacherfamilie Gundelach mehr ansässig waren.

 

Mademoiselle Henriette Elisabetha Friederica Gundelachen

  • erstgeborenes Kind

  • als „Gundelach’sche Erbin” genannt

 

Verkaufssumme der „väterlichen Hütte im Solling“ in Höhe von 1.500 Reichstalern

Nach den Ausführungen von BLOSS [4] habe die erbende Familie von der vereinbarten Verkaufssumme der „väterlichen Hütte im Solling“ in Höhe von 1.500 Reichstalern aber nur rund 10 % (= 152 Reichstaler) als Abschlagszahlung erhalten:

  • des verstorbenen Amtmann Gundelachs Erben ... ihre von ihrem seel. Vater erebte Glashütte in Hellenthal ... vor einigen Jahren ... für 1500 Reichsthaler ... an den Herzog verkauft, davon aber nur 152 Rthr. als Abschlag erhalten haben.

Die restliche Summe sei "wegen verschiedenen Ansprüche der Hellenthaler Hüttenleute zurückgehalten worden".

 

"Chur-Cöllnische Amtsrath" Carl Gustav Klenze

Der "Chur-Cöllnische Amtsrath" Carl Gustav Klen[t]ze [1708-1776] zu Steuerwald bei Hildesheim wurde nach dem Tod des Hüttenbesitzers Gundelach der zweite Ehemann von Elisabetha Juliana Sophia Gundelach (geb. Behm) und somit der Stiefvater der erbenden Kinder.

Der Amtsrat Klenze erhielt von den Gundelachs Erben als Bevollmächtigter eine Vollmacht

  • unsere Forderung wegen der Sollinger Glaßhütte völlig in Richtigkeit zu bringen.[1]

Im Jahr 1751 vertrat Carl Gustav Klenze als kurkölnischer Amtsrat Mitglieder der Familie Gundelach in einer Rechtsangelegenheit gegenüber dem Braunschweiger Hof von Herzog Carl I. wegen der "abgetretenen väterlichen Hütte im Sölling - vormaliger Gundelachsen Hütten".

Nach BLOSS [4] habe Klenze sich dabei bereit erklärt, die finanziellen Ansprüche "ehemaligen Hüttenlaboranten der ehemaligen Glashütte im Hellenthal ... Jürgen Christoph Kaufholtz und Consorten“ zu begleichen, wobei er als Sicherheit "Erbländerey vor Seboldshausen im Amt Gandersheim" benannt habe.

Demnach müssen die finanziellen Ansprüche, möglicherweise in Form von Lohnforderungen, der ehemaligen „Hüttenlaboranten" - der Glashüttenbelegschaft - um Jürgen Christoph Kaufholtzund Consorten“ nicht nur rechtens, sondern auch recht beträchtlich gewesen sein.[5]

 

Rechtsangelegenheit gegenüber dem Braunschweiger Hof

Die detaillierten Hintergründe für das vehemente Verfechten der Ansprüche der Erben in den Jahren um 1751 ließen sich - bei fehlender Aktenlage - nicht weiter erhellen.

Es bestehen dennoch zwei Schriftstücke mit "unterschriebener und besiegelter Spezialvollmacht", zum einen vom 17. Juni 1751, zum anderen vom 20. August 1751 (Eldagsen).

 

NLA WO, 4 Alt 4 Nr. 214

 

Den „letzten Akt“ des wirtschaftlichen Glashüttenschicksals belegt der von Henriette Elisabeth Friderice Gundelach, älteste Tochter von Jobst Henrich und Sophia Gundelach, am 17. Juni 1751 unterzeichnete Schriftsatz an die herzogliche Kammer führte Klenze aus: [1][3]

"… Demnach von Hochfürstlicher Durchlaucht dem Herzog zu Braunschweig und Lüneburg unserem gnädigsten Herzog und Herren, wir das für die abgetretenen väterliche Hütte im Sölling gnädigst festgesetzten Taxatum noch nicht erhalten haben, weil an solchen Geldern von einigen ihrer vormaligen Gundelachsen Hütten Laboranten Anspruch erhoben wurde wir aber solcherhalb das Nötigste selbst zu betreiben behindert werden;

So beurkunden und bekennen wir unseren Stief-Vater den Chur Cöllinischen Amts-Rath Herren Carl Gustav Klenze Bevollmächtigt haben diese unsere Forderung wegen der Söllinger Glashütte völlig zur Richtigkeit zu bringen und zu solchem Ende aller dahin gehörigen Mittel sich zu bedienen welche er für gut befindet.

Für was nun solchergestalt der Herr Amtsrath Klenze verzichtet, wollen wir zu allen Zeiten unter Verpfändung unserer Güter genehmigen, und ihn selber schadlos halten.

Zu Uhrkund dessen haben wir diese Spezialvollmacht nicht nur eigenhäindig unterschrieben und besiegelt, sondern auch, dass solches wirklich von uns geschehen, rechtlich beglaubigen lassen.

Eldagsen den 17. Juni 1751, Walsmuhlen Juli 1751 Henrietta Elisabeta Friderica Gundlachen"

 

Bei den vier Erben der ehemaligen Gundelach’schen Glashütte im Hellental handelt es sich:[4]

  • Henrietta Elisabeta Friderica Gundelachen, Eldagsen (1723 auf der Steinbeker Hütte geboren)
  • Johann Conrad Wedemeyer, Bauersasse zu Eldagsen - namens seiner mit Frau Sophia Louisa Christina, geb. Gundelach (1723 auf der Steinbeker Hütte geboren) erzeugten Kinder, seiner verstorbenen ersten Ehefrau Johanna Sophia Christina geb. Gundelachsen (1727 auf der Steinbeker Hütte geboren)[6]
  • Christian Friedrich Gundelach, canditatus juirs in Walsmühlen in Mequellnburg (bei Wittenburg, Mecklenburg-Schwerin)
  • Herr Carl Gustav Klenze, Chur-Cöllnischnischer Amtsrath als Stiefvater der Erben und zugleich Bevollmächtigter, "unsere Forderung wegen der Sollinger Glaßhütte völlig in Richtigkeit zu bringen".

Johanne[a] Sophie[a] Christiane Gundelach war bereits am 14. Dezember 1746 in Eldagsen „im Kindbett“ verstorben.[6]

 

Verkauf des Gundelach’schen Herrenhaus

Das vornehme Gundelach’sche Meisterhaus wurde samt Garten an die Hellentaler Verwalterwitwe A. F. Meyer verkauft.[1]

 

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[1] NLA WO, 4 Alt 4 Nr. 214.

[2] Um 1741/43 hatte Sophia Gundelach in zweiter Ehe Carl Gustav Klenze in Lichtenberg bei Braunschweig geheiratet; 1743-1745 Amtmann und Pächter der Domäne Lichtenberg.

[3] NLA WO, 50 Neu 2 Wick, Nr. 13.

[4] BLOSS 1950a, S. 10-11.

[5] BLOSS 1977, S. 73.

[6] Hildesheimer Leichenpredigten; 1963, S. 106.