Das Grauen - Verfolgung und Ermordung
Klaus A.E. Weber
Historisches Museum Basel
Barfüsserkirche
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Verfolgung und Ermordung europäischer Juden
Der rassistisch verhöhnende „Judenstern“ wurde vom nationalsozialistischen Terrorregime als Zwangskennzeichen für jene Personen eingeführt, welche nach den „Nürnberger Gesetzen (Nürnberger Rassengesetze)" von 1935 rechtlich als Juden galten.
Hierzu der Literaturhinweis:
16-bändige Edition von Dokumenten zur Judenvernichtung: "Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933-1945" [1]:
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Band 1 Deutsches Reich 1933 - 1937
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Band 2 Deutsches Reich 1938 - August 1939
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Band 3 Deutsches Reich und Protektorat September 1939 - September 1941
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Band 4 Polen September 1939 - Juli 1941
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Band 5 West- und Nordeuropa 1940 - Juni 1942
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Band 6 Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren Oktober 1941 - März 1943
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Band 7 Sowjetunion mit annektierten Gebieten I / Besetzte sowjetische Gebiete unter deutscher Militärverwaltung, Baltikum und Transnistrien
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Band 8 Sowjetunion mit annektierten Gebieten II / Generalkommissariat Weißruthenien und Reichskommissariat Ukraine
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Band 9 Polen: Generalgouvernement August 1941 – 1945
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Band 10 Polen: Die eingegliederten Gebiete August 1941–1945
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Band 11 Deutsches Reich und Protektorat Böhmen und Mähren April 1943 - 1945
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Band 12 West- und Nordeuropa Juni 1942 – 1945
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Band 13 Slowakei, Rumänien und Bulgarien
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Band 14 Besetztes Südosteuropa und Italien
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Band 15 Ungarn 1944–1945
- Band 16 Das KZ Auschwitz 1942–1945 und die Zeit der Todesmärsche 1944/45
Ab 1933 Verordnungen gegen Juden
Von 1933 an wurden 962 Verordnungen gegen Juden erlassen - "Antisemitismus in Form von Regierungspolitik, in Form von Bürokratie".[2]
Als ein Beispiel der mannigfachen menschenverachtenden nationalsozialistischen Gewaltherrschaft trat in der Verfolgung eugenischer Ziele in der NS-Rassenhygiene am 01. Januar 1934 das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ (GzVeN, RGBl. I S. 529) vom 14. Juli 1933 als deutsches Sterilisationsgesetz in Kraft.
Hierdurch wurden auf Anordnung der Erbgesundheitsgerichte zwischen 1934 und 1945 etwa 400.000 Menschen auch ohne ihre Einwilligung gewissenlos zwangssterilisiert ("Unfruchtbarmachung").
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[1] WIDMANN 2020a.
[2] LENZ 2020.