Naturschutzgebiet (NSG) - intensivste Schutzform
Klaus A.E. Weber
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Die intensivste Schutzform für Landschaft, Natur sowie für Arten- und Lebensgemeinschaften sind Naturschutzgebiete.
1995 waren im Landkreis Holzminden 22 Naturschutzgebiete ausgewiesen, u.a. landkreisübergreifend auch im Hellental, wobei für alle Naturschutzgebiete ein Pflege- und Entwicklungsplan zu erstellen ist.
Nach § 1 Abs. 1 des ehemaligen Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatG) [2] waren Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen [1], zu pflegen und zu entwickeln, dass die
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Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes
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Nutzbarkeit der Naturgüter
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Pflanzen- und Tierwelt
- Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft
als Lebensgrundlage des Menschen und als Voraussetzung für seine Erholung in Natur und Landschaft nachhaltig gesichert sind.
Somit kam - auch und gerade für das Hellental mit seinen verschiedenen Grünlandtypen - den Grundsätzen von Naturschutz, Landschaftspflege und auch der Erholung eine hervorgehobene, richtungsweisende wie zukunftsorientierte Bedeutung zu.
Nach § 2 Abs. 1 der Naturschutzgebiets-Verordnung von 1990 zeichnete sich der Südwestteil des Naturschutzgebietes „Hellental“ durch das Vorhandensein von quelligen Feuchtwiesen und feuchten Borstgrasrasen aus.
Das damalige Naturschutzgebiet "Hellental" schloss sich im Südwesten an das ehemalige 61 Hektar große Naturschutzgebiet HA 116 „Vogelherd“ an und grenzte unmittelbar an das ehemalige Naturschutzgebiet „Mecklenbruch“ mit einer Kernfläche von 63 ha.
Naturschutzgebiet "Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental"
Kennzeichen: NSG HA 149
Das NNatG wurde mit Wirkung vom 01. März 2010 aufgehoben [2] und durch das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) vom 19. Februar 2010 ersetzt.
Die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Holzminden plante vorgabengemäß eine Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) "Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental" per Verordnung, wie anlässlich einer Informationsveranstaltung zur Erläuterung der Vorgaben, zu den Verordnungsinhalten und zu dem geplanten Vorgehen am 07. März 2018 im Lönskrug in Hellental behördlich dargelegt wurde.
Die Ausweisung des NSG diente in formaler Hinsicht der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen.
Durch das gesetzlich vorgeschrieben Ausweisungsverfahren zum NSG kam der Landkreis Holzminden der Verpflichtung zur hoheitlichen Sicherung von Natura 2000-Gebieten gem. § 32 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) nach.
Das ehemalige, seit dem 12. Oktober 1990 unter Naturschutz stehende 182 Hektar große Naturschutzgebiet mit den Kennzeichen NSG HA 149 (Landkreis Holzminden) und NSG BR 104 (Landkreis Northeim) ist nunmehr Bestandteil des am 09. Juni 2019 neu ausgewiesenen FFH-Gebietes „Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental“ sowie und des EU-Vogelschutzgebietes V55 „Solling“.
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[1] in der Fassung vom 11.04.1994, Nds. GVBl. S. 155, 267, zuletzt geändert durch § 47 des Gesetzes vom 21.03.2002, Nds. GVBl. S. 112.
[2] Das NNatG wurde mit Wirkung vom 01. März 2010 durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 G v. 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) aufgehoben – jetzt Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.