1848/1849 │ Erste deutsche Nationalversammlung
Klaus A.E. Weber
Demokratie wagen - Made in der Paulskirche zu Frankfurt am Main
Am 18. Mai 1848 war mit 384 von insgesamt 545 Parlamentariern (Abgeordneten) in der Frankfurter Paulskirche die erste deutsche Nationalversammlung zusammengetreten, mit dem Ziel, einen Nationalstaat und eine Verfassung parlamentarisch zu erarbeiten.
Hierfür wurde ein Abgeordneter je 50.000 "selbständige" Männer in unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt.
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∎ Verfassung des deutschen Reiches vom 28. April 1849
"Die deutsche verfassunggebende Nationalversammlung hat beschlossen,
und verkündigt als Reichsverfassung ..."
© Historisches Museum Hellental, Foto: Klaus A.E. Weber
Die Frankfurter Nationalversammlung verabschiedete am 21. Dezember 1848 das „Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes“.
Hiermit wird der Grundstein für die Demokratie gelegt, in der wir heute leben.
∎ Verfassung des deutschen Reiches vom 28. April 1849
Gescheitert in der Revolution von 1848/1849
"Frankfurter Reichsverfassung" │ "Paulskirchenverfassung"
Das ausgestellte Druckexemplar der „Verfassung des deutschen Reiches“ wurde von der ersten verfassunggebenden Nationalversammlung in der Frankfurter Paulskirche am 27. März 1849 verabschiedet und trat mit der Verkündung in Kraft – ausgegeben im Reichs-Gesetz-Blatt am 18. April 1849.
In diesem Kontext wurde die braunschweigische Gesetzgebung schrittweise reformiert.
Bis heute stellt diese Nationalversammlung in der Paulskirche zu Frankfurt - als erstes demokratisch gewähltes gesamtdeutsches Parlament - einen bedeutenden Bezugspunkt für die Entwicklung der deutschen Demokratie dar.
Der am 27. Dezember 1848 verabschiedete Katalog von Grundrechten wie auch die parlamentarische Arbeit bleibt jedoch hinter den hohen Erwartungen weit zurück.
Schließlich verabschiedet die Frankfurter Nationalversammlung am 28. März 1849 die erste Verfassung eines deutschen Bundesstaates, die den Bürgern erstmalig in der deutschen Geschichte unveräußerliche Grundrechte garantierte.
Auf Heinade, Hellental und Merxhausen bezogen, traten diese Verbesserungen schließlich durch die Umsetzung der Agrarreformen mit der Separation ein.
Auch die Landbewohner:innen des südniedersächsischen Berglandes forderten Reformmaßnahmen, wie die Revision des Polizeistrafgesetzes von 1847, die Aufhebung des Forststrafgesetzes von 1847, die Aufhebung der staatlichen Einschränkung bei Grundstücksverkäufen und die Aufhebung des Jagddienstes ohne Entschädigung sowie eine genügende Gegenleistung bei Wildschäden.
Diese wurde jedoch von deutschen Fürsten durch ihr gewaltsames Eingreifen am 18. Juni 1849 aufgelöst.
Die Chance zu wirklichen Reformen blieb somit ungenutzt.
Immerhin leitete das Herzogtum Braunschweig einige, wenn auch wenige Veränderungen ein.
So besaßen die Bürger nach der ab Juni 1848 geltenden herzoglichen Regelung nunmehr das Recht zur freien Vereinsbildung.
Zu bedenken ist, dass viele politische Akteure mit ihren verschiedenen Aktivitäten eine völlige gesellschaftliche Veränderung anstrebten.
Vielmehr versuchten sie vornehmlich, ihre Lebens- und Arbeitsverhältnisse zu verbessern.
Wahlrechtsänderungen, die Einführung der Grundsteuer und die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung wirkten sich auch auf die Dörfer Heinade, Merxhausen und Hellental aus.
Allgemein erhoffte man sich in Deutschland durch die Einberufung einer Nationalversammlung eine entscheidende Verbesserung der Lage zu erreichen.