Kapelle im Herrenhaus

Klaus A.E. Weber

 

Im Herrenhaus befand sich ehemals ein Kapellenraum (rechts unten).

Oktober 2018

© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber

 

Filial von Deensen

"Fürstliche Kirche bey den Schorborn"

Nach Deensen eingepfarrt, wurde "den 23ten April 1747 von den Herrn Pastor Spor aus Deersen und mit den Schulemeister Johann Anthon Drösemeyer eingeweihet".[10]

Danach war am 23. April 1747 die eigens hergerichtete Kapelle im Herrenhaus - laut 1746 begonnenem Kirchenbuch die "Fürstliche Kirche bey den Schorborn" - vom Deenser Pastor Hartung Elias Spor (~1679-1761) [3] im Beisein des Schulmeisters Johann Anton Drösemeyer (1711-1768) [5] eingeweiht worden.[9]

Der Pastor aus Deensen war angewiesen, sich an folgende Vorgabe zu halten:[1]

  • jeden zweiten Sonntag

  • am ersten Feiertag der drei hohen Feste

  • am Neujahrstag.

1756 folgte der Deenser Pastor Carl Friedrich Spohr (1732-1809) [4], der zweite Sohn von Pastor Hartung Elias Spor.

Am 10. September 1798 sah sich das "Fürstlich Braunschweigisch Lüneburgische Gericht hieselbst" 1798 aufgefordert, die Glashüttenfamilien an ihre Pflicht zu erinnern, die ihnen anvertraute Jugend fleißig zum Kirchen- und Schulbesuch anzuhalten.[6]

1803 führen HASSEL/BEGE [12] aus: "In der Wohnung des Administrators ist ein Betsaal zum Gebrauche der Hütten eingerichtet, worin alle 14 Tage Gottesdienst gehalten wird."

Später wurde Schorborn eine Kapellengemeinde.[13]

 

"Fürstliche Kirche bey den Schorborn" für die Glashüttenfamilien

Der 1774 eingerichtete Kapellenraum mit der Treppenstufe (links unten)

am ehemaligen separaten Eingang im Herrenhaus │ August 2021

© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber

 

Kapellenraum mit gläserner Lichterkrone

Der sorgsam restaurierte Treppenaufgang weist noch heute die Treppenstufe (Buntsandstein) zur ehemals separaten Eingangstür des Kapellenraumes auf.

In dem mit Sollingplatten ausgelegten Fußboden des Kapellenraums wurde der evangelisch-lutherische Gottesdienst für die Fabrikanten der Glashütte abgehalten.

Die Wände und die Decke waren "gekälkert".

Nach BLOSS [7] habe sich laut Inventar aus dem Jahr 1774 "über dem Gange dem Altar gegenüber ... eine große gläserne Lichterkrone, die mit 6 Armleuchten, verschiedenen Bandeloquen und sonstigen Zierrathen versehen, 1000 Hüttenstücke halten und 40 Rthlr. wehrt seyn soll" befunden.[8]

 

Kapelleneinrichtung

Das Inventarium der Kapelle umfasste im Jahr 1774:[2]

  • 9 Mannsstühle

  • 7 Frauenstühle

  • 3 Tannenbänke

  • den Herrenstuhl

  • den Beichtstuhl

  • die Kanzel von Tannenholz "blau und grün vermahlet"

  • den Altar unter der Kanzel

  • 1 Gemälde "auf Linnen gemahlet"

  • 2 seitliche Kommunionsbänke

  • 1 "erhöhtes Pulpet vor den Schulmeister von Eichen Holtze"

  • 2 Tafeln zum Anschreiben der Gesänge

  • 1 Klingelbeutel

  • 1 Armenkasten mit Eisen beschlagen

  • 1 Totenbahre

  • 1 gläserne Lichterkrone.

 

Kirchenbuch

1746-1814

Am 09. Februar 1746 beginnt das Kirchenbuch "bei der Fürstlichen Glaßhütte bei den Schorborner Teich".[9]

Von 1746-1814 wurde das Kirchenbuch von dem jeweiligen Schorborner Schulmeister geführt, zuerst von Johann Anton Drösemeyer.

Nach dem Ende des französischen Königreichs Westphalen (1807–1813) bestimmte 1814 ein Reglement von Herzog Friedrich Wilhelm (1771-1815), dass "für Hüttenwerke etc. kein besonderes Kirchenbuch mehr geführt werden sollte", sondern vielmehr "die bei denselben vorfallenden kirchlichen Fälle mit in das Kirchenbuch der Gemeinden, wobei dieselben eingepfarret sind, eingetragen werden".[11]

 

_____________________________________________________

[1] RAULS 1983, S. 317.

[2] BLOSS 1950a, S. 37; OHLMS 2006, S. 12.

[3] NÄGELER 2016 Ziff. 3710.

[4] NÄGELER 2016 Ziff. 3712.

[5] NÄGELER 2013 Ziff. 231.

[6] OHLMS 2006, S. 13.

[7] BLOSS 1950a, S. 23-24. Hier wird auf eine Dissertation von Dr. Wilhelm Becker aus dem Jahr 1925 über die Fürstlich-Braunschweigischen Glashütten verwiesen.

[8] Wie BLOSS hierzu ausführte sei die Arbeitsleistung der Glasmacher "nach Hüttenstück" berechnet. 40 Reichstaler = halber Jahreslohn eines Vorbläsers = Wert eines Reitpferdes.

[9] BLOSS 1950a, S. 17.

[10] BLOSS 1950a, S. 37.

[11] BLOSS 1950a, S. 39.

[12] HASSEL/BEGE 1803, S. 332-333 (8.).

[13] KreisA HOL 2324.