Naturschutz im Hellental
Klaus A.E. Weber
Biotopspezifische Pflanzen und Tiere im Hellental
Alte Markierung
ehemaliges
Naturschutzgebiet Hellental
Mai 2020
© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber
Dem Hellental, einem der wohl schönsten Wiesentäler des Sollings [1], kommt nach den Grundsätzen von Naturschutz, Landschaftspflege und auch der Erholung eine hervorgehobene, richtungsweisende wie zukunftsorientierte Bedeutung zu.
Entstehen des Naturschutzgebietes
"Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental" │ 1989-2019
1989
Aufgrund der §§ 24 und 30 des ehemaligen Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NatG) von 1981 [3] beabsichtigte 1989 die damals noch bestehende Bezirksregierung Hannover eine Verordnung über ein Naturschutzgebiet (NSG) „Hellental“ zu erlassen, wobei das vorgesehene NSG liegen sollte
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südwestlich des Glasmacherortes Hellental zum Teil im Landkreis Holzminden in den Gemarkungen Hellental und Merxhausen, Gemeinde Heinade, (ehemalige) Samtgemeinde Stadtoldendorf
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in der Gemarkung Silberborn, Stadt Holzminden
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zum Teil im Landkreis Northeim in der Gemarkung Mackensen, Stadt Dassel
- in der Gemarkung Solling, gemeindefreies Gebiet Solling.
Erwartungsgemäß regte sich zunächst nicht nur in Hellental selbst aus vielerlei objektiven wie subjektiven Gründen lokaler Widerstand gegen die Verordnungsabsicht und die einschränkenden Vorschriften der weit entfernten Mittelbehörde in Hannover.
Dass es durch den Naturschutz zu „mancherlei Einschränkungen“ kommen könnte, befürchteten damals einige Hellentaler Bürger*innen.
Allen voran gab es erwartungsgemäß Widerstände von Landwirten, vor allem von jenen, die zwar im Hellental Wiesen besaßen, aber selbst nicht aus dem Sollingdorf Hellental kamen.
1990
Mit der NSG-Verordnung [2] vom 20. September 1990 wurden insgesamt etwa 182 ha des schmalen Hellentals von der Bezirksregierung Hannover (Nds. MBl. Nr. 32/1990) als Oberer Naturschutzbehörde unter Naturschutz gestellt (NSG „Hellental“):
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54 ha im Landkreis Northeim 29,7 % Kennzeichen: NSG BR 104
- 128 ha im Landkreis Holzminden 70,3 % Kennzeichen: NSG HA 149
Dies war verbunden mit der naturschutzfachlichen Zielvorgabe der Pflege und Entwicklung eine „Sollingtales mit seiner charakteristischen Vielfalt“
- mit hervorragendem Landschaftsbild
- einer Ausstattung mit „Lebensräumen standorttypischer, teilweise hochgradig bedrohter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensgemeinschaften“ (§ 2 Abs. 2 NSG-VO; Pflege- und Entwicklungsplan).
Nach § 2 Abs. 1 der NSG-Verordnung von 1990 lag das Naturschutzgebiet „Hellental“ am Nordostrand des Sollings und stellte ein charakteristisches - tief in die Sollinghochfläche eingeschnittenes - Tal dar, dass mäßig steile, vorwiegend als Weideland genutzte Hänge aufwies.
Längsachse des damaligen Naturschutzgebietes war der naturnahe Mittelgebirgsbach „Helle“, der von kleinen Feuchtwiesen und einigen Ufergehölzen begleitet wird.
Die Helle besitzt schnellfließendes, klares, nährstoffarmes Wasser.
Die im Gebiet vorzufindenden Bachschwinden stellen als typische Karstformen eine geologische Besonderheit dar.
Der Südwestteil des Gebietes zeichnet sich durch das Vorhandensein von quelligen Feuchtwiesen und feuchten Borstgrasrasen aus.
Hinzu kommen Reste montaner Bergwiesen, die vergleichbar in Niedersachsen nur noch im Harz vorkommen.
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Ein Erlenquellwald
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Waldbinsensümpfe
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Waldsimsensümpfe
- Ohrweidengebüsche
bereichern die dortige naturnahe Bachniederung.
Das damalige NSG „Hellental“ erstreckte sich vom nordöstlichen Sollingrand südwestlich des Dorfes Hellental bis in den Zentralbereich des Hochsollings hinein.
Von etwa 300 m üNN im Ortsbereich Hellental steigt das Muldental stetig an, um nach etwa 4 km im Südwesten schließlich beiderseits Berghöhen von ca. 450 m zu erreichen.
Im Südwesten des Talverlaufes grenzte das ehemalige NSG „Hellental“ unmittelbar an das damalige NSG „Mecklenbruch“ an, in dessen Kernbereich sich das bekannte Hochmoor auf dem Hochsolling befindet.
1991
Etwa 70 % der Flächen im ehemaligen NSG „Hellental“ befanden sich 1991 in Privatbesitz, ein weiterer wesentlicher Anteil im Eigentum des Landes Niedersachsen als Staatsforst (u.a. auch Nichtholz-Bodenflächen).
Bemerkenswert ist, dass das Areal der Bärwurzwiese im oberen Hellentaler Grund vom Naturschutzbund Niedersachsen (NABU) aufgekauft wurde und seither von dieser Naturschutzorganisation gepflegt wird.
Weitere, teilweise an Landwirte verpachtete Flurbereiche sind weiterhin Eigentum der Gemeinde Heinade (Gemarkung Merxhausen, Kapellengemeinde Hellental), der Stadt Holzminden (Gemarkung Silberborn) und der Stadt Dassel (Gemarkung Mackensen).
Zudem gibt es gemeindefreie Gebiete.
Im Zeitraum April bis November 1991 wurde im Auftrag der damaligen Bezirksregierung Hannover von einem Hamelner Ingenieurbüro ein umfangreicher Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Hellental“ mit umfangreichen floristischen wie faunisten Kartierungen (u.a. zur Beweissicherung) erarbeitet.
Falschfarben-Infrarotbilder im Maßstab 1:2.000 wurden in die Planungsarbeiten einbezogen.
Es wurde bereits während der Planentwicklung deutlich, „dass es sich beim Naturschutzgebiet „Hellental“ um ein insgesamt sehr wertvolles Gebiet handelt, dass eine für den Naturraum hervorragende Bedeutung für den Naturschutz hat“.
Nach Abschluss der Bestandsaufnahmen zum Pflege- und Entwicklungsplan fand im Oktober 1991 in Hellental eine behördliche Besprechung der Ergebnisse statt.
Im November 1991 erfolgte schließlich bei der damaligen Bezirksregierung Hannover eine Vorstellung des Vorentwurfes und Besprechung der Pflege- und Entwicklungsplanes.
1992
Um die zukünftige gemeinsame Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz abzustimmen, wurde im April 1992 ein Erörterungsgespräch der Bezirksregierung Hannover in Schießhaus durchgeführt.
Im März 1992 wurde dem Landkreis Holzminden als Unterer Naturschutzbehörde der Pflege- und Entwicklungsplan NSG „Hellental“ als Diskussions- und Handlungsleitfaden vorgelegt mit dem klaren Hinweis, dass hierbei der Versuch unternommen wurde, das naturschutzfachliche Mindestzielkonzept sowie die Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen auch in die sozio-ökonomische Vor-Ort-Situation einzubinden, nicht zuletzt unter dem Aspekt der besonderen Bedeutung einer weiteren landwirtschaftlichen Nutzung des Hellentals und seiner landschaftlichen Gegebenheiten.
Zur „Mitarbeit der Landwirtschaft bei Pflegemaßnahmen“ im damaligen NSG „Hellental“ wurde im Juni 1992 in Hellental von der Bezirksregierung Hannover, unter Beteiligung des Landkreises Holzminden und Landvolkes, ein Informationsgespräch mit haupt- und nebenberuflichen Landwirten durchgeführt.
Die meisten Landwirte waren an einer praktischen Mitarbeit (Lohnarbeiten) in der Hellentaler Naturschutzgebietspflege (finanziell) interessiert.
Auf die Möglichkeit des freiwilligen Flächentausches wurde hingewiesen.
Wirtschaftsgrünflächen einschließlich des Gehölzjungwuchses in Flurstücken der Gemarkungen Merxhausen/Forst Heinade und Silberborn sollten durch Mahd und Schlegeln sowie durch Zurückschneiden vorhandener Weidengebüsche gepflegt werden.
Landwirtschaftliches Grünland-Nutzungsprofil im NSG „Hellental“ von 1992:
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9 Morgen Grünland, von 8-10 Rindern beweidet
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3 ha Weide und Mähweide, von 4 Rindern beweidet
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Pensionshaltung von Extensiv-Rinderrassen
- Weideflächen, von ca. 40 Rindern beweidet
Die Pflegemaßnahmen im NSG „Hellental“ sollten gegen Entgelt erfolgen und Finanzmittelansätze einsatzbezogen durch die Bezirksregierung Hannover für das Start-Jahr 1992 zur Verfügung gestellt.
Dabei sollten folgende Pflegemaßnahmen in naturschutzbehördlicher Abstimmung durch die Landwirte übernommen werden:
- ungenutzte Feuchtwiesen im NSG im September oder Oktober mähen
- Mulchen, Schwaden
- Herausreißen einzelner Sträucher
- gesammelte Lagerung zur Grünkompostierung auf Lagerflächen zur Grüngut-Kompostierung.
Im Spätsommer 1993/1994 sollte zwischen dem 01. August und 30. September bodennah abgemäht werden.
Maschineneinsatz war bei der Pflege der Flächen vorgesehen.
Hiermit wurden erstmalig nach ca. 15-25 Jahren (seit 1967-1977) Brachflächen des Hellentals wieder in die Bewirtschaftung genommen.
Als weitere Pflegemaßnahme sollte die Bärwurzfläche (Meum athamanticum) und Adlerfarnfläche (Pteridium aquilinum) abgeräumt werden.
Im November 1992 konnten erstmals Pflegeverträge mit Landwirten durch den Landkreis Holzminden als Untere Naturschutzbehörde abgeschlossen werden.
Der Pflegevertrag diente dazu, auf brachgefallenen Flächen im NSG „Hellental“ Lebensstätten biotopspezifischer Pflanzen und Tiere sowie deren Lebensgemeinschaften zu schützen, zu pflegen und zu entwickeln.
Hierbei handelte es sich vorwiegend um „Bärwurz-Borstgrasrasen“ sowie um „Nährstoffreiches Feuchtgrünland“ unterschiedlicher Ausprägung.
Im Juni 1992 verfügte die Bezirksregierung Hannover schließlich, dass nunmehr die „Wiesenweg“-Variante 1 des „Pflege- und Entwicklungsplanes“ bei der zunächst noch offenen Frage der Wegeführung im Naturschutzgebiet zum Tragen kommen soll.
Dass auch an sich verantwortungsbewusste und -tragende Hellentaler Bürger*innen erhebliche persönliche Schwierigkeiten hatten, das nun behördlich ausgewiesene NSG „Hellental“ mit allen naturpflegerischen und rechtlichen Konsequenzen gebührend zu respektieren, zeigen aktenkundige Vorgänge aus dem Jahr 1991 und 1995.
1996
Einer Presseveröffentlichung des Täglichen Anzeigers Holzminden vom 20. Januar 1996 ist zu entnehmen, dass sechs Jahre nach Einrichtung des NSG Kritik an unzureichenden Pflegemaßnahmen im NSG aufgekommen sei: „Schwierigkeiten mit brachliegenden Flächen im Hellental“.
Der Sollingverein e.V. habe deshalb Kritik geäußert, da sich Landwirte von gepachteten oder eigenen Flächen zurückzögen und Auflagen der Bezirksregierung Hannover nicht mehr erfüllen könnten.
Nachdem in zurückliegenden Jahren bereits Flächen im Hellental aus der landwirtschaftlichen Nutzung herausgefallen seien und inzwischen sogar zu versteppen drohten, setze sich dieser Prozess offensichtlich weiter fort.
Zwar habe die Bezirksregierung zusammen mit der NSG-Ausweisung einen recht umfangreichen Pflegeplan vorgelegt, hingegen bereite dessen praktische Umsetzung den Landwirten erhebliche Schwierigkeiten.
Auch würden sie für Pflegemaßnahmen, die sie selbst übernehmen, nicht mehr in jedem Fall Ausgleichszahlungen erhalten haben.
Die Zahlung aus dem niedersächsischen Naturschutzfond sei jetzt an bestimmte Arten der Bewirtschaftung gebunden, wie es der langjährige Heinader Bürgermeister Heinrich Schopppe beklagte.
Umso größere Aufmerksamkeit habe die Absicht des Zentralverbandes der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. gefunden, der ein Modell für die Pflege solcher Flächen im Hellental vorlegen wolle, die derzeit nur schwer oder überhaupt nicht betreut werden könnten.
Unter Beteiligung des NABU würden bislang solche Flächen gepflegt, auf denen der Bärwurz gedeihe.
Auch fielen im NSG verschiedene Feuchtwiesen und und Quellsümpfe darunter.
Die Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Holzminden dränge auf eine alle Grundstücke und ihre Eigentümer umfassende, möglichst großflächige Lösung.
Das größte Problem sei die Pflege der Wiesen im Hellental, das nur über eine Beweidung mit Mutterkühen oder Schafen entschärft werden könnte.
Das Ende der so dringend benötigten Landschaftspflege könnte dann eintreten, wenn sich immer mehr Landwirte von der Fläche zurückzögen, auch deshalb, weil sich die Viehwirtschaft nicht mehr lohne und zugleich Gelder aus dem niedersächsischen Naturschutzfond für Ausgleichszahlungen drastisch zusammengestrichen würden. Soweit mochte es jedoch niemand „vor Ort“ kommen lassen.
Im NSG „Hellental“ ist auch künftig eine extensive Bewirtschaftung in Form von Mahd oder Beweidung erforderlich.
Nur so bleibt der Charakter dieses besonderen Wiesentals langfristig für die nächsten Generationen erhalten und verschiedenste Schmetterlinge, Heuschrecken und Wildbienen können hier auch künftig beobachtet werden.
Auch Halbtrockenrasen mit ihrer wärmeliebenden Lebensgemeinschaft würden ohne Nutzung sehr bald verbuschen.
Daher ist eine extensive Beweidung nach alter Tradition oder zumindest eine Entbuschung zu ihrer Erhaltung notwendig.
Landschaftsrahmenplan von 1996
Im Landschaftsrahmenplan 1996 wurden für das damalige NSG „Hellental“ weitergehende Nutzungsauflagen (Grünland) als wichtigster verbesserungsbedürftiger Gesichtspunkt benannt, was eine Überarbeitung der noch bestehenden Verordung erforderte.
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Schutzzweck Erhalt (zu schützen) |
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Quellbereich |
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naturnaher Bachlauf |
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Magerrasen (Borstgrasrasen) |
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Feuchtgrünland |
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Niedermoor/Sumpf |
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Bergwiesenfragmente |
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Feuchtgebüsch |
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gut ausgeprägter Laubwald bondensaurer Standorte |
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Auwald |
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geowissenschaftlich bedeutsame Bereiche (Erdfälle, Bachschwinde) |
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gefährdete Pflanzengesellschaften/Ökosysteme |
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gefährdete Pflanzenarten |
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gefährdete Tierarten |
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Vielfalt / besondere Eigenart / hervorragende Schönheit des Landschaftsbildes |
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Schutzzweck Verbesserung (zu entwickeln) |
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Magerrasen |
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Bergwiesenfragmente |
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Grünland |
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Niedermoor/Sumpf |
als Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen werden hierzu zusammenfassend benannt:
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Entfernung standortfremder Aufforstungen (i.d.R. Fichte) und ggf. auch standortheimischer Gehölze zur Wiederherstellung von Grünland-/Bergwiesen-/Magerrasen-/Sumpfflächen
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extensive Nutzung/Pflege der Grünland-/Bergwiesen-/Magerrasen-/Sumpfflächen
- weitere strukturerhaltende und strukturverbessernde forstliche Maßnahmen soweit vorübergehend erforderlich, langfristig Naturwald in den Waldbereichen.
In Ergänzung des NSG „Hellental“ als NSG 121 „Helle“ werden folgende Forderungen angegeben:
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Schutzzweck Erhalt (zu schützen) |
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naturnahes Gewässer |
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Feuchtgrünland |
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gefährdetes Ökosystem |
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Schutzzweck Verbesserung (bzw. zu entwickeln) |
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Auwald |
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extensives Grünland |
als Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen
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Schaffung von beidseitigen Uferschutzstreifen mit mind. 10 m Breite |
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keine, ggf. schonende Gewässerunterhaltung |
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Verhinderung von Nährstoff- und Schadstoffeintrag in das Wasser |
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extensive Nutzung/Pflege des Feuchtgrünlandes |
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Entwicklung eines Auwaldsaumes auf Teilflächen |
1997
Anfang des Jahres 1997 teilte das Staatliche Forstamt Holzminden hinsichtlich von Maßnahmen zum Schutz der Strauch- und Krautvegetation am Waldrand/Lumbornsweg im NSG „Hellental“ vorsorglich mit, dass im Rahmen der forstlichen Bewirtschaftung der Waldflächen im NSG anfalle, das bis zur Abfuhr an den LKW-fähigen Wegen gelagert werden müsse.
Der Lumbornsweg erschließe den südöstlichen Teil der Forstabteilungen 68-71.
Da dort die Bankette relativ schmal seien, würden die Stämme immer wieder in die Wiesenrandzone rollen, in der sich eine naturnahe Waldrandvegetation entwickle.
Um diese Störungen zu vermeiden, habe das Forstamt vorgeschlagen, den vorhandenen Erdweg entlang der NSG-Grenze soweit zu befestigen, dass er Holztransportfahrzeuge unter Last trage.
Dadurch entstehe eine erhebliche Entlastung des Waldrandweges mit seinen strukturreichen Vegetationszonen.
Das Netz der Rücke-Erdwege im Südosten der Abt. 71 sei so angelegt, dass das eingeschlagene Holz ebenfalls auf den Waldrandweg vorgeliefert werden müsse.
Da sich der Weg weiter im Süden vom Rand weg durch innere Waldzonen schlängle, böten sich hier deutlich bessere Holzlagerungsmöglichkeiten ohne Beeinträchtigung der Waldrandvegetation an.
Es wurde vorgeschlagen, den untersten Rückeweg bis an den LKW-fähigen Weg im Süden durch einen kurzen Erdweg anzuschließen.
Weiterhin wurde festgehalten, dass der Fahrbetrieb auf dem Lumbornsweg Wegedeckenmaterial soweit auf die Bankette gedrückt habe, dass diese durch ihre Überhöhung das Wasser nicht mehr in die Versickerungsbereiche in der Wegerandzone abfließen lassen.
Das Niederschlagswasser fließe auf dem Weg entlang, zerstöre einerseits weiter die Fahrbahn, versickere anderseits so nicht am Ort, sondern würde später einem Vorfluter zugeführt.
Durch fachgerechte Unterhaltungsmaßnahmen ohne Materialzufuhr sollen das Wegeprofil un der Wegeseitenbereich wieder so gestaltet werden, dass Niederschlagswässer vom Wegekörper abgeleitet und im Randbereich zur Versickerung geführt werden könnten.
In der Folge wurde der vorhandene Erdweg mit einer Deckschicht aus Kalkmaterial so befestigt, dass ein Holztransport-LKW rückwärts den Weg hineinfahren kann.
Weiterhin wurde bestimmt, dass anfallendes Bodenmaterial nicht innerhalb des NSG abgelagert werden darf.
1999
Ende des Jahres 1999 wurden im NSG „Hellental“ - mit Einverständnis der damaligen Bezirksregierung Hannover - Wege- und Gewässerunterhaltungsmaßnahmen vorgesehen, die unter größtmöglicher Rücksichtnahme auf die Pflanzenbestände im Wegeseitenbereich bis Ende Februar 2000 durchzuführen waren.
2019
Das ehemalige, seit dem 12. Oktober 1990 unter Naturschutz stehende 182 Hektar große Naturschutzgebiet mit den Kennzeichen NSG HA 149 (Landkreis Holzminden) und NSG BR 104 (Landkreis Northeim) ist nunmehr Bestandteil des am 09. Juni 2019 neu ausgewiesenen FFH-Gebietes bzw. Naturschutzgebietes "Moore und Wälder im Hochsolling, Hellental" sowie und des EU-Vogelschutzgebietes V55 „Solling“
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[1] LILGE 1995, S. 32-33.
[2] NSG-Verordnung: Verordnung über das Naturschutzgebiet „Hellental“ in der Gemeinde Heinade, Samtgemeinde Stadtoldendorf, und der Stadt Holzminden, Landkreis Holzminden, sowie in der Stadt Dassel und im gemeindefreien Gebiet Solling, Landkreis Northeim v. 20.09.1990 - Bezirksregierung Hannover (Nds. Mbl. Nr. 32/1990) - mit mitveröffentlichter Karte auf Grund der §§ 24, 29, 30 und 55 NNG.
[3] Das NNatG wurde mit Wirkung vom 01. März 2010 durch Art. 5 Abs. 2 Nr. 1 G v. 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104) aufgehoben – jetzt Nds. Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz.