Diele

Klaus A.E. Weber

 

Bau eines neuen Gemeindebackhauses in Hellental

A c t u m

Stadtoldendorf, im Herzoglichen Kreisamte, den 20sten September 1828

Es erschienen der Ortsvorsteher Carl Schütte und die Ortsgeschworenen Carl Engelbrecht und Conrad Meyer aus Hellenthal, welche nachstehende Schuld- und Hypothek-Verschreibung zur gerichtlichen Bestätigung vortrugen.

Die Gemeinde Hellenthal habe zum Bau eines neuen Gemeindebackhauses und zu Bezahlung des dazu angekauften alten Schulhauses, bereits ein Anlehn von 200 Thalern vom Herzoglichen Leihhause bekommen.

Da solche aber zu Berichtigung sämtlicher Baukosten noch eines Anlehns von 80 Thalern bedurft, und sie diese Summe von dem Herzoglichen Leihhause in Holzminden vorgeliehen und bereits bar ausgezahlt erhalten hätten, so quittierten sie hiermit über den richtigen Empfang dieses Capitals von 80 Thalern, schreibe achtzig Thaler in grober Conventionsmünze, unter Entsagung der Einrede des nicht empfangenen, oder in der Gemeinde besten Nutzen nicht verwendeten Geldes, und versprachen, solches Capital nach einer, beiden Theilen freistehenden, halbjährigen Loskündigung in ungetrennter Summe und in empfangener Münzsorte wieder zu bezahlen; bis dahin aber jährlich mit Vier Pro Cent capitalmäßig zu verzinsen.

Zur Sicherheit wegen dieses Capitals sammt Zinsen und etwaigen Kosten, setzten sämmtliche Gemeindemitglieder der solidarisch ihr gesammtes gegenwärtiges und zukünftiges, bewegliches und unbewegiches Vermögen ohne irgend eine Ausnahme, sowohl zur General, als Spezialhypothek.

Nach geschehener Wiedervorlesung und Genehmigung haben Comparenten unterzeichnet:

Schütte, Engelbrecht, Conrad Meyer

 

Bauzeichnungen »Gemeindehaus« Hellental 1928│1929

Die im Auftrag der Gemeinde Hellental vom Maurermeister Karl Leue (* 1907), Merxhausen, erstellten Bauzeichnungen zum Neubau und zur Herstellung eines russischen Rohres zeigen die Fachwerkarchitektur und Nutzung des „Gemeindehauses“, das bis um 1900 als Gemeinde-Backhaus (Ass.-№ 53) diente.

Maßstab 1:100 │ Kopien [1]

 

∎ Brot- und Brötchenschieber │ um 1900

Bäckerei und Konditorei in Stadtoldendorf Holz

 

Brot- und Brötchenschieber │ 1960er Jahre

∎ Hölzerner Brot- und Brötchenschi1960er Jahreeber der ehemaligen Bäckerei Müller in Stadtoldendorf („Onkel Müller“) - bis Mitte/Ende 1960er Jahre

 

"Ein jeglicher Becker eine Wage"

Zum Thema "Maße und Gewichte" und deren Unordnung im Weserdistrikt wird auf die entsprechenden Ausführungen in dem Aufsatz von ALBRECHT [2] verwiesen.

Nach der Verordnung von Herzog Carl I. vom Juli 1744 war vorgegeben:

"… Ueber die Beckere ist vielmahls geklaget worden / daß sie die Back=Gäste bey der Abwirkung des Teigs vervortheilen / indem sie für den denen Back=Gästen gegebenen Sauerteig / gemeiniglich noch einmahl so viel / als sie denselben gegeben haben / von dem Brod=Teig zurück behalten.

Damit nun dieser unerlaubte Gewinst / und die damit verknüpfte Beschwerung der Back=Gäste abgestellet werden möge; So verordnen Wir hiermit daß ein jeglicher Becker eine Wage anschaffen / und mit derselben den Back=Gästen den fordernden Sauerteig zuwägen / und wenn diese ihren Teig zum Backen bringen / so dann in derselben Gegenwart von solchem Teige das gelieferte Gewichte des Sauerteigs wieder abwägen / und zurück nehmen solle.

Wer dawider handeln wird / er sey Becker oder Back=Gast / soll jedesmahl in Fünf Thaler Strafe genommen werden ..."

 

Sackwaage 1888

Getreidewaage bis 300 kg

Holz, Eisen │ Deensen

Bei dieser Form einer Waage wird das Wiegeobjekt – der Mehlsack - auf die Holzplattform gelegt.

Diese ist über einen Unterbalken sowie Zwischen- und Traghebel mit dem am Holzrahmen befestigten, ungleicharmigen Waagebalken verbunden.

Mit aufgelegten Standardgewichten kann die zehnfache Wiegemasse bestimmt werden.

 

Sammelteller Braunschweig │ Alte Waage um 1863

Porzellan Fürstenberg, Sonderauflage 1973

 

_______________________________________

[1] Originalzeichnungen: Bauakte, Archiv Landkreis Holzminden.

[2] ALBRECHT 2020, S. 2-3.