Besitz und Hausrat in Hellental

Klaus A.E. Weber

 

Besitz- und Hausratsverhältnisse um 1800

Ehekontrakt von 1802

Nach vorangegangener Anmeldung haben am 06. Mai 1802 im Herzoglichen Amt Stadtoldendorf der verwitwete, 39-jährige Hellentaler Holzhauer Johann Friedrich Eikenberg und die 24-jährige Johanne Louise Eikenberg privatrechtliche Regelungen in einem Ehe- und Erbfolgevertrag miteinander vereinbart - mit Einwilligung ihrer Eltern:

 

Bräutigam Johann Friedrich Eikenberg

  • Brinksitzerhaus (Ass.-Nr. 9) mit Stallung und Garten

  • ½ Waldmorgen großer Garten „an der Kuppel“

  • ¾ Waldmorgen großer Garten „am Hellenthaler Berge“

  • 1 Waldmorgen große Wiese „im Hülsebruche“

  • 1 Morgen große Wiese „in der Mackensener Feldmarkt“

 

Braut │ Aussteuer von Johanne Louise Eikenberg

„Brautschatz und zur Erleichterung der ehelichen Lasten“

  • 50 Thaler „baaren Geldes“

  • Naturalaussteuer, bestehend aus

          1 Kuh

          1 Kleiderschrank

          1 bereitetes Bett nebst Bettgestell

          1 „Bücketubben“ (Waschfass)

          1 Speiseschrank

          2 eiserne Töpfe

          1 Koffer

          2 Eimer

          1 Braukessel

          1 Kaffee-Kessel

          1 neue eiserne Pfanne

          1 Butterfass

          1 Haspel und Spinnrad

          2 Stühle

          1 Ehrenkleid

 

Geschehen im Herzoglichen Amte Stadtoldendorf am 6ten May 1802.

In Gegenwart meiner, des Amtsassessors Hellmuth.

Auf vorgängige Anmeldung erschienen freiwillig:

1) der verwittwete Holzhauer Johann Friedrich Eikenberg, als Bräutigam, 39 Jahre alt,

2) die unverehelichte Johanne Louise Eikenberg, 24 Jahre alt, als Braut,

3) des Bräutigams Vater, der Leibzüchter Karl Eikenberg,

4) der Braut Mutter, Wittwe weiland Brinksitzers und Waldarbeiters Johann Friedrich Eikenberg, Engel geborene Gehrmann und

5) der Braut Bruder, Brinksitzer und Waldarbeiter Karl Eikenberg, 31 Jahre alt,

sämtliche aus Hellenthal und trugen folgenden Ehe- und Erbfolgevertrag zur amtlichen Bestätigung vor:

 

1.

Sie, der Wittwer Johann Friedrich Eikenberg und unverehelichte Johanne Louise Eikenberg hätten sich mit Einwilligung ihrer mitgegenwärtigen Eltern mit einander verlobt, und wollten ihre Ehe durch priesterliche Einsegnung demnächst vollziehen.

 

2.

Was die zeitlichen Güter anbetreffen, so wollte er, der Bräutigam, seiner lieben Braut zum lebenslänglichen Gebrauche und Miteigenthum hiermit verschreiben, sein laut hiebei vorgezeigter Ehestiftung vom 20ten November vorigen Jahres, von seinem mitgegenwärtigen Vater ihm abgetretenes hub Nr. Ashecurationis 9, zu Hellenthal belegenes Brinksitzerhaus nebst Stallung und dahinter befindlichen Garten, so wie einen, an der Kuppel belegenen ½ Waldmorgen großen Garten und einen Garten, ¾ Waldmorgen groß am Hellenthaler Berge belegen, ferner eine einen Waldmorgen große, im Hülsebruche belegene Wiese und die Hälfte der in der Mackensener Feldmarkt belegenen zwei Morgen großen Wiese, unter der Bedingung jedoch, dass seine Braut und künftige Ehefrau die Erfüllung derjenigen Lasten mit übernehme, welche sein mitgegenwärtiger Vater laut oben angegangener Ehestiftung auf solche Grundstücke gelegt hat.

Der Braut Johanne Louise Eikenberg wurden sodann solche lasten durch wörtliches Vorlesen jener Ehestiftung eröffnet und verständigt, worauf dieselbe die ihr von Seiten ihres Bräutigams, geschehene Zufreiung bestens acceptirte unter dem ausdrücklichen Versprechen, die auf die ihr zugefreiten Grundstücke gelegenen Lasten hiemit übernehme und getreulich erfüllen zu wollen.

 

3.

Die Braut, Johanne Louise Eikenberg verschreibt dagegen ihrem Bräutigam als Brautschatz und zur Erleichterung der ehelichen Lasten:

1, die Summe von fünfzig Thalern baaren Geldes,

2, eine Naturalaussteuer, bestehend aus einer Kuh, einem bereiteten Bette nebst Sponde, einem Speiseschranke, einem Kleiderschrank, einem Koffer, einem Bücketubben, einem Braukessel, zwei eisernen Töpfen, einer neuen eisernen Pfanne, zwei Eimern, einem Butterfasse, einem Kaffee-Kessel, einem Haspel und Spinnrade, zwei Stühlen und einem Ehrenkleide, damit ihr künftiger Ehemann solche Sachen durante matrimomie nach Dotal-Rechte genießen und gebrauchen möge, und bemerkt hiebei, dass ihr mitgegenwärtiger Bruder laut Gehalts dessen Ehestiftung vom 27sten Junius verpflichtet sei, ihr solchen Brautschatz am Tage der Hochzeit als Abfindung von ihrer hub Nr. ashecurantionis 43 zu Hellenthal belegenen väterlichen Brinksitzerstelle zu verabreichen, welchen Vortrag der Braut, der mitgegenwärtigen Brinksitzer Karl Eikenberg als richtig anerkannte, worauf der Bräutigam die ihm von seiner Braut so eben geschehene Brautschatz-Bestellung bestens acceptirte.

Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben:

Handzeichen *** der Braut.

Handzeichen *** des Leibzüchters Eikenberg.

Handzeichen *** der Witwe Eikenberg.

Karl Eikenberg

In fidem

A. Hellmuth