Die Mütterberatung

Klaus A.E. Weber

Leitender Medizinaldirektor / Amtsarzt a. D.

 

... im Zeichen des Geburtenrückgangs und des Säuglingsschutzes

 

© Historisches Museum Hellental

 

Jahrhundertwende │ Erster Weltkrieg │ Weimarer Republik │ NS-Zeit ...

„Ein Gespenst geht um in Europa“ [1] – das Gespenst der Verelendung der Massen in der industriellen Revolution wie auch das Gespenst des Geburtenrückgangs und der Säuglingssterblichkeit bei zunehmend prekärer werdender sozialer Lage der industriellen Arbeiterklasse.

Dabei hatte das Problem der Säuglingssterblichkeit in Deutschland zu Beginn des 20. Jahrhunderts „noch insofern eine besondere Bedeutung, als die Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit zunächst das einzige Mittel ist, die Folgen des mehr und mehr zunehmenden Geburtenrückganges abzumildern.“[2]

Zudem wurde 1916 nationalökonomisch argumentiert, dass „ein vorzeitig gestorbenes Kind (…) einen nutzlosen Produktionsaufwand, also einen Verlust an Volkskraft und Volksvermögen“ bedeute.[3]

Beginnend mit der Wende zum 20. Jahrhundert wurden daher parallel zu „bevölkerungspolitischen Besorgnissen“ kommunale Mütter- und Säuglingsfürsorgestellen eingerichtet.

Sie entstanden maßgeblich als strategische Antwort auf die zu anderen westeuropäischen Ländern, wie Frankreich, vergleichsweise hohe Säuglingssterblichkeit einerseits, andererseits als Gegenstrategie gegen den Geburtenrückgang.

Jener drohte nämlich die „Machtambitionen“ des Wilhelminischen Kaiserreiches nachhaltig zu „unterspülen“.[4]

Dabei ließ der zunehmende Geburtenrückgang und die damit verbundene „Unterjüngung“ der Bevölkerung staatlicherseits demografische und politische Folgen befürchten, wodurch die Säuglingsfürsorge in Politik und Fachöffentlichkeit an Relevanz gewann.

Daher tagte zwischen 1915 bis 1918 eine interministerielle „Kommission zur Bekämpfung des Geburtenrückgangs“, die für Preußen ein umfassendes Konzept einer sozialhygienisch ausgerichteten Gesundheitsfürsorge entwickelte.[5]

Zugleich veränderten der Erste Weltkrieg (1914-1918) und

  • die Folgen der Kriegsereignisse
  • die hohe Arbeitslosigkeit
  • die größer werdende Not infolge der Kriegswirtschaft

grundlegend die bisherigen Rahmenbedingungen der Sozialpolitik, so auch die Wende in der Mütterfürsorge.[6]

Der Zeitraum zwischen der deutschen Reichsgründung im Januar 1871 und dem Beginn des Ersten Weltkrieges im Juli 1914 war von tiefgreifenden Wandlungen, Umbrüchen und Ängsten markiert.[7]

Der rasante Übergang Deutschlands von der Agrar- zur vordringenden Industriegesellschaft [8] hatte vielfältige Auswirkungen für die Lebens- und Arbeitswelt zur Folge.

Die Beschleunigung der epochalen Modernisierung mit ihrer Hochindustrialisierung ging mit wachsenden sozialen und gesundheitlichen Problemverdichtungen einher, insbesondere in den urbanen Ballungsräumen mit einer stark unterentwickelten städtischen Hygiene und erheblichen sozio-ökonomischen Verwerfungen.

In dem durch Anpassungskrisen charakterisierten Industrialisierungsprozess traten vor allem auch schwere Infektions- und Mangelkrankheiten auf - hauptsächlich bei

  • Müttern
  • Säuglingen
  • Kleinkindern.

Wie es sich auch heute noch zeigt, hat Armut stets ein Kindergesicht.

Die Organisation der preußischen Medizinalverwaltung entsprach hierbei allerdings „immer weniger den Anforderung“ bei den gesundheitlichen Folgeproblemen der zunehmenden Industrialisierung.[9]

Die Bevölkerung des wilhelminischen Kaiserreiches stieg von 1870 mit knapp 41 Millionen auf 68 Millionen im Jahr 1914 an, bei gleichzeitig erhöhter Lebenserwartung von etwa 10 Jahren auf durchschnittlich 46 Jahre.

Zudem bewegten sich Migrationsströme vom agrarischen Umland in die Städte.

Schließlich galt die „Stadt“ als Krankheitsursache per se.

Nach HEROLD-SCHMIDT wurde gerade die Verstädterung zum sichtbarsten Zeichen der zunehmenden Bevölkerungsverschiebung [10] - just in jenem Zeitraum, in den im Januar 1886 unsere Protagonistin PAULA SUSSMANN, die spätere Ärztin Dr. med. PAULA TOBIAS, hineingeboren wurde.

Die Verstädterung mit ihrer „Zusammenballung großer Menschenmengen auf kleinstem Raum“ [11] war bei immensen Hygieneproblemen in der Versorgung und Entsorgung gesundheitlich durch die Haupttodesursachen

  • „Sommer-Diarrhoe“ der Säuglinge,
  • Typhus
  • und Tuberkulose

gekennzeichnet.

So war um 1850 die Sterblichkeit an der Tuberkulose fortschreitend, als „Proletarier-Krankheit“ insbesondere in den aufkommenden Industriezentren.

In Arbeitervierteln starben von den Säuglingen mehr als 30 % im ersten Lebensjahr.

Gegen die damals vorherrschenden „Volkskrankheiten“ fehlten sachkundige Hilfen in den sozial und gesundheitlich prekären Lebens- und Arbeitsverhältnissen.[12]

Zudem war das staatliche Engagement hierbei gering.

Die soziale Lage der Industriearbeiterschaft, der zahlenmäßig stärksten Bevölkerungsgruppe, bildete ob ihrer prekären Lebens- und Arbeitsbedingungen einen brisanten sozialen und politischen Brennpunkt.

Einem solchen sollte dann auch die Ärztin PAULA TOBIAS während ihrer Zeit in der Landarztpraxis im ländlich-industriellen Delligsen in der Hilsmulde begegnen.

Die 1886 geborene und bürgerlich gutsituiert heranwachsende PAULA SUSSMANN dürfte einem der größten Wissenschaftler neuer Zeit - Begründer der modernen Pathologie, Systematiker der Medizin, Anthropologe, Ethnologe und nicht zuletzt auch leidenschaftlicher Prähistoriker - nicht begegnet sein.

RUDOLF VIRCHOW (1821-1902) gilt als Vertreter einer sowohl naturwissenschaftlichen als auch sozial orientierten Medizin.[13]

Der streitbare Mediziner, der zudem als Politiker und Abgeordneter im Preußischen Abgeordnetenhaus eine überragende Rolle spielte.[14]

Bereits in den Jahren 1846 bis 1849 trat VIRCHOW mit seinen Plänen zur „Medizinalreform“ hervor.

So forderte er in seiner gesundheits-, gesellschafts- und standespolitischen Wochenzeitschrift „Die Medicinische Reform“ u.a. „eine durch die Verfassung garantierte öffentliche Gesundheitspflege“ und „eine Verbesserung der medizinischen Versorgung für arme Kranke“.

Wie VIRCHOW darlegte, seien die Ärzte „die natürlichen Anwälte der Armen“ und die soziale Frage falle „zu einem erheblich Theil in ihre Jurisdiction.“[15]

Ganz in diesem sozialmedizinischen Sinne von RUDOLF VIRCHOW kann PAULA TOBIAS durchaus als eine „natürliche Anwältin der Armen“ angesehen werden.

Im Zusammenhang mit einer schweren Typhus-Epidemie in Oberschlesien und den dortigen „grauenhaft-jammervollen“ Zuständen [16] zu Beginn des Revolutionsjahrs 1848 führte ein zutiefst erschütterter RUDOLF VIRCHOW über die klassische medizinische Darstellung jener Zeit hinausgehend kritisch aus, das Volk ahne nicht, „dass die geistige und materielle Verarmung, in welche man es hatte sinken lassen, zum großen Theil die Ursache des Hungers und der Krankheit waren, und daß die ungünstigen Witterungsverhältnisse, welche das Mißraten seiner Ernten und die Erkrankung seiner Körper mitbedingt hatten, eine so schreckliche Noth nicht erzeugt haben würde, wenn es frei, gebildet und wohlhabend gewesen wäre“.[17]

Im Hinblick auf einen Sozialversicherungsrahmen heutigen Zuschnitts ist zu erwähnen, dass als Vorläufer der gesetzlichen Krankenversicherung um 1880 etwa 6.000 freie „Hilfskassen“ bestanden, gegründet von Unternehmen.

Bei erstarkender Arbeiterklasse trat das Krankenversicherungsgesetz dann am 01. Dezember 1884 mit einer Versicherungspflicht für Arbeiter in Kraft.

In der Folge entstanden fünf verschiedene Krankenkassentypen (u.a. Ortskrankenkassen).

Am 19. Juli 1911 wurde schließlich die Reichsversicherungsordnung verkündet, die von 1913, dem Jahre ihres Inkrafttretens, bis 1992 das Kernstück des deutschen Sozialrechts bildete.[18]

Seit der Jahrhundertwende wurden von Berlin aus Initiativen zur Gründung u. a. von Säuglingsfürsorgestellen angeregt, die den Kreisärzten per Dienstanweisung zur Aufgabe gemacht wurden.

Während die gesundheitspolizeiliche Seuchenbekämpfung eine Domäne des Staats blieb, entstand während des Zeitraums 1900 bis 1914 im System von Wohlfahrtseinrichtungen eine kommunale Gesundheitsfürsorge, vor allem auch in der Säuglingsfürsorge.[19]

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Säuglingssterblichkeit im Wilhelminischen Kaiserreich außerordentlich hoch gewesen.

So betrug um 1900 die Säuglingssterblichkeit 20,7 auf hundert Lebendgeborene.

1908 – also während des Medizinstudiums von PAULA SUSSMANN an der Universität Heidelberg - lag die Säuglingssterblichkeit bei 15,87 % und fiel 1915 auf 11,7 %.

Im gleichen Betrachtungszeitraum reduzierte sich auch die Sterblichkeit unehelich geborener Säuglinge von 36 % auf 16,76 %.[20]

Ohnehin galten in jener Zeit uneheliche Kinder „mit einem Makel von Geburt an behaftet“.[21]

In den Jahren um 1899 und 1909/1910 erfuhr die „Sterblichkeit in den Säuglingsspitälern“ bzw. „im Krankenhause“ wie auch die Mutter- und Säuglingsfürsorge in medizinischen Fachpublikationen allmählich eine besondere Relevanz.

Als vermeidbare Ursachen der Säuglingssterblichkeit wurden um 1916 zum einen die „wirtschaftliche Not der Eltern“ und die hieraus resultierenden schlechten Pflegebedingungen benannt, zum anderen der „Ausfall der Ernährung des Kindes an der Brust der Mutter“, wobei die „Brusternährung“ als die natürliche Ernährung eines Säuglings angesehen wurde.[22]

Nicht zuletzt im skizzierten sozialhistorischen Kontext von Geburtenrückgang und Säuglingssterblichkeit entstand ab der Jahrhundertwende ein weitverzweigtes bürgerliches Vereinswesen mit sozialreformerischer Ausstrahlung auf die Kommunalpolitik.

Dies führte schließlich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts auch zur Gründung bürgerlicher „Vereine für Säuglingsfürsorge“.

Bis zur rechtlichen Neuordnung in der Zeit der Weimarer Republik von 1918 bis 1933 oblag Vereinen als Fürsorgeeinrichtungen die Gesundheitsfürsorge - vornehmlich im Hinblick auf die „Überwindung der Ernährungsschäden durch die Aufklärung der Mütter“.[23]

Um 1917 gehörte die „Bekämpfung der Kindersterblichkeit im Deutschen Reich“ zu den „wichtigsten Aufgaben“.[24]

In diesem Zusammenhang war um 1916 im Verlag des „Kaiserin-Auguste-Victoria-Hauses zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reich“ ein Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“ für das Herzogtum Braunschweig unter der Schutzherrschaft ihrer Königlichen Hoheit erschienen.

Dem Begleittext zur Wanderausstellung ist zu entnehmen:

„Niemals ist jedem denkenden Vaterlandsfreund, jeder deutscher Frau der Wert des Kindes so klar geworden, wie im Verlauf der jetzigen schweren Kriegszeit, wo uns täglich vor Augen geführt wird, wie wichtig für den Staat jede Arbeitskraft, jeder wehrfähige Mann ist.

Dazu erfüllt uns mit schwerer Sorge der von Jahr zu Jahr wachsende Geburtenrückgang, und so tritt an uns alle die ernste Pflicht heran, mit dafür zu sorgen, daß jedes einzelne Menschenkind dem Staate als kostbares Gut erhalten bleibt.“[25]

Unter nicht unerheblichem vorherigem Aufwand konnte die Wanderausstellung „Mutter und Kind“ des Kaiserin Auguste Victoria Hauses im Jahr 1917 in Holzminden gezeigt werden.

Im Zeitraum 1933 bis 1945 war nach DONHAUSER dann „die Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in der nationalsozialistischen Gesundheits- und Wohlfahrtpolitik ebenso wie die Tuberkulosefürsorge erbgesundheitlich verbrämt“.

Die Fürsorge wurde in den Dienst der immensen erbbiologischen Erfassungstätigkeit im Bereich der Säuglingsfürsorge gestellt – als eines der „zweckdienlichen“ Felder „der dringlichsten praktischen Aufgaben aktiver Rassenpflege“ nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933.

War ein Kind zum „Nutzen des Volksganzen“, „erbgesund oder erbkrank, leistungsfähig oder nicht leistungsfähig, bevölkerungspolitisch wichtig oder unwichtig.“

 

Jahrhundertwende und der Erste Weltkrieg - Geburtenrückgang und Säuglingsschutz

Durchbruch zur sozialhygienischen Bevölkerungspolitik

Als ausschlaggebende Wirkung für die Entwicklung der zentralen Institutionen der offenen Fürsorge für Mutter und Kind wird heute im Wesentlichen der Geburtenrückgang angesehen [26], zugleich aber auch die enorme Säuglingssterblichkeit.

Hierdurch erlebte seit Ende des 19. Jahrhunderts die Säuglingsfürsorge einen Ausbau als Teil der Armenfürsorge im Wilhelminischen Kaiserreich (1871-1918).

Die Armenfürsorge war ohnehin spätestens seit der ersten „Medizinalgesetzgebung“ im 13. Jahrhundert originär eine mehr oder minder politische Angelegenheit von Kommunen.

Dabei war das „Kaiserin-Auguste-Viktoria-Haus zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reich“ [27] im Wilhelminischen Kaiserreich die erste Einrichtung mit der Zielsetzung einer frühen Krankheitsvermeidung - also während Schwangerschaft und in der frühen Kindheit.

1907 war in Berlin-Charlottenburg für den Krankenhauskomplex der Grundstein gelegt worden.

1909 konnte das Institut durch die Gemahlin von Kaiser Wilhelm II., durch die Kaiserin Auguste Victoria [28], eröffnet werden.

Im sozio-ökonomischen Zusammenhang von Armut und eingeschränktem oder fehlendem Zugang zu medizinischen Leistungen, insbesondere zur ärztlichen Versorgung von Müttern und ehelichen wie unehelichen Kindern, wurde gerade in medizinisch weitgehend unterversorgten Gebieten - etwa in der Zeitspanne 1900-1916 als PAULA SUSSMANN an verschiedenen medizinischen Fakultäten Medizin studierte (1906–1912) - die „Mütterberatung“ im System der Armenpflege und der offenen Säuglings- und Kleinkinderfürsorge entwickelt und aufgebaut.

Folgt man den medizinhistorischen Ausführungen von LABISCH [29] und TENNSTEDT [30], so beschränkte sich der Aufbau ambulanter Beratungs- und Behandlungsstellen für eine Reihe von Gesundheitsproblemen zunächst auf die Großstädte, wobei vorrangig die „Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit“ zu nennen ist.

Während des Wilhelminischen Kaiserreiches hatte sich in den Städten sowie in größeren, industrialisierten Landkreisen die gesundheitliche Fürsorge für die medizinisch unterversorgte Arbeiterbevölkerung entwickelt - neben der Schulgesundheitspflege und der Tuberkulosefürsorge vor allem auch in der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge.

Nicht zuletzt angeregt durch Erlasse der preußischen Medizinalverwaltung entstanden in größerer Anzahl ab den Jahren 1904/1905 – also bereits vor dem Zeitraum in dem PAULA SUSSMANN Humanmedizin studierte – Einrichtungen der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge, deren Trägerschaft teils bei den Kommunalverwaltungen lag, teils bei Vereinen der bürgerlichen Sozialreform.[31]

So wurden erste Beratungsstellen dieser Art 1905 in München und Berlin eröffnet.

Hierzu ist dem bereits zitierten Führer durch die braunschweigische Wanderausstellung „Mutter und Kind“ des Kaiserin Auguste Victoria Hauses aus dem Jahr 1916 zu entnehmen:

„Schon seit längeren Jahren, etwa seit 1905 sind zuerst in kleinen Anfängen, mit der wachsenden Erkenntnis der Wichtigkeit dieses Gegenstandes in immer größerem Umfange Bestrebungen im Gange – wenigstens in den größeren Städten -, die Sterblichkeit der Säuglinge und Kleinkinder zu beschränken.

So ist denn auch in der Stadt Braunschweig seit 1908 eine Säuglingsfürsorgestelle eingerichtet worden, in der unentgeltlich jeder Säugling bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr behandelt wird.“[32]

Trotz geringen staatlichen Engagements gab es 1907 bereits 73 Mütter- und Säuglingsfürsorgestellen zur gesundheitlichen Beratung und Betreuung von Müttern und Kindern, einschließlich der Aufforderung der Mütter zur Selbststillung.[33]

Um 1916 sollen „bald 1.000 solcher Stellen“ der offenen Säuglingsfürsorge bestanden haben, da die Belehrung und Beratung der Mütter „am besten und billigsten in den Mütterberatungs- und Säuglingsfürsorgestellen“ geschehe.

Dabei gilt es zu bedenken, dass eingezogene männliche Arbeitskräfte ersetzend, zwischen 1913 und 1918 der Anteil der Frauenerwerbstätigkeit vor allem in den kriegswichtigen Industriebetrieben mit mehr als zehn Beschäftigten von 22 % auf 34 % stieg, 1914-1916 in der Metallindustrie sogar um 319 %.[34]

Somit wurde schließlich in der Weimarer Republik die Zukunft weiblicher.

„Man(n)“ räumte Frauen das Wahlrecht ein, was eine zunehmende gesellschaftliche Partizipation und politische Gleichberechtigung zur Folge hatte.

Somit konnte PAULA TOBIS erstmals als 32-jährige bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 ihr Wahlrecht nutzen.

Obgleich sich etwa ab 1910 zunehmend Bestrebungen entwickelten, bis dahin entstandene „Einzelzweige der kommunalen Gesundheitsfürsorge“, wie die Mütter- und Säuglingsfürsorge – in Fürsorgeämtern zu zentralisieren [35], oblag außerhalb staatlichen Engagements noch in den Jahren um 1916 die planmäßige Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorge „Vaterländischen Frauenvereinen“, so beispielsweise in der Provinz Hannover [36] wie auch im Herzogtum Braunschweig.

In Braunschweig war am 11. September 1917 die Gründungsversammlung des bürgerlichen „Braunschweigischen Landesvereins für Säuglings- und Kleinkinderfürsorge e. V.“ im Regierungsgebäude des Herzoglich Braunschweig-Lüneburgischen Staatsministeriums erfolgt.

Zuvor vertrat der Stadtmagistrat Holzminden im Juli 1917 bei der Beantwortung der Frage des Herzoglichen Staatsministeriums [37], ob „in Bezug auf die offene Säuglingsfürsorge“ eine „Mütterberatungsstelle“ bestehe, die Auffassung, dass die Säuglingsfürsorge „weniger Aufgabe der Stadt als polizeilicher Gemeinde“ als vielmehr diejenige eines Vereins sei.

Nach dem die Stadt Holzminden dem „Braunschweigischen Landesverein“ beigetreten war, beschlossen die Stadtverordneten am 11. Oktober 1917, dem Landesverein einen jährlichen Beitrag in Höhe von 100 Mark zur Verfügung zu stellen.[38]

Wie RAHAMMER darlegte, waren bei der Entstehung der Säuglingsfürsorge „die zunehmende Emanzipation und die wissenschaftlichen Errungenschaften der Pädiatrie sowie die erhöhte Aufmerksamkeit der Bevölkerung um die Jahrhundertwende vom 19. auf das 20. Jahrhundert von besonderer Bedeutung.“[39]

Unmittelbar vor Beginn des Ersten Weltkrieges waren bis zum Jahr 1914 erhebliche Fortschritte auf dem Gebiet der ärztlichen Fürsorge, der Wohlfahrtpflege und der Jugendfürsorge im Wilhelminischen Kaiserreich zu verzeichnen gewesen.[40]

Bemerkenswert ist, dass zu Beginn der neuen demokratischen Staatsform der ersten deutschen Republik – der Weimarer Republik - vor allem die Säuglingssterblichkeit und die Zahl unehelicher Kinder in der Fürsorge auf einen bis dahin nicht gekannten Maximalwert angestiegen waren.

Ein Spiegel dafür, dass die Versorgungslage, das Wohnungselend und die zunehmende wirtschaftliche Not zugenommen hatten und das Einkommen der Bevölkerung infolge der politisch instabilen Lage und den direkten Auswirkungen des verheerenden Ersten Weltkrieges stark gesunken war.[41]

Nahm danach einerseits die Säuglingssterblichkeit in der Tendenz zwar kontinuierlich ab, so stieg dem hingegen aber Anzahl von Frühgeburten mit zunehmender Frühgeburtensterblichkeit an der Gesamtmortalität.[42]

Zunächst zwar noch eher von der Armenfürsorge des Deutschen Kaiserreichs geprägt, etablierte sich dann verfassungsrechtlich neu organisiert in der Weimarer Republik bis zum Jahr 1930 ein ineinander greifendes öffentliches System der institutionellen Fürsorge:

  • Schwangerenberatung und Schwangerenfürsorge,

  • offene und geschlossene Säuglingsfürsorge,

  • Mütterberatung.

 

Der Ärztestand, die Gesundheitspflege, der Weimarer Sozialstaatsgedanke

und das böse „Spiel mit dem Feuer“

Im 19. und 20. Jahrhundert wurden „Physici“ – „öffentliche Ärzte“ – auf Bezirks- und Kreisebene als Staatsbeamte bestellt, insbesondere zur Bekämpfung so genannter gemeingefährlicher Krankheiten, wie Pest, Cholera, Tuberkulose, Ruhr, Typhus und Fleckfieber.

Um 1906 wurden vom Herzoglichen Braunschweigisch-Lüneburgischen Staatsministerium gemäß § 10 des Medizinalgesetzes „Herzogliche Physici“ – also „öffentliche Ärzte mit amtlicher Stellung“ - auf Bezirks- und Kreisebene bestellt.

Die mithin wichtigste Aufgabe der „staatlichen Gesundheitsbeamte“ war deren „Mitwirkung bei der Verhütung und Bekämpfung der gemeingefährlichen und der sonst übertragbaren Krankheiten“, wie Aussatz, Cholera, Fleckfieber, Gelbfieber, Pest und Pocken, aber auch von Tuberkulose, Ruhr, Typhus und Diphtherie.

Darüber hinaus oblag es dem Physikus für die Durchführung des Gesetzes vom 30. März 1894 die gutachtlich zu begleitende Fürsorge „für nicht vollsinnige, schwach- oder blödsinnige Kinder“ als Aufgabe.

Zu Beginn des 20. Jahrhunderts kam es zu einer „Neuorientierung“ beamteter Ärzte.

Neben den klassischen „medizinalpolizeilichen Angelegenheiten“ und hygienischen Aufgabenfeldern – im Sinne der Gefahrenabwehr – treten nun vor- und fürsorgende, beratende und erzieherische Aufgaben hinzu – im Sinne der Gesundheitspflege.

Die Zeit der ersten deutschen Republik kann als die hervorragendste Zeit der öffentlichen Gesundheitspflege und der Gesundheitsbewegung auf individueller Ebene gelten.

Die Jahre von 1914 bis 1933 – im Ersten Weltkrieg und in der Weimarer Republik – erwiesen sich für den ärztlichen Stand „als ungemein ereignis- und folgenreich“.

Dazu zählte u.a. eine wachsende Anzahl von Ärztinnen, die „teils andere Ansichten als ihre männlichen Berufskollegen“ vertraten.

Auch bestand die politische Angst der ärztlichen Standesorganisationen vor dem „roten Tuch“ einer Verstaatlichung des Gesundheitswesens mit Verlust der Autonomie des Berufsstandes.

Bereits 1913 wurde der Sozialdemokratische Ärzteverein gegründet, aus dem dann 1924 ein neukonstituierter Verein Sozialistischer Ärzte als überparteiliche Vereinigung linker Ärzte hervorging.

Zuvor war nach dem Ersten Weltkrieg ein Verein Sozialistischer Ärzte entstanden.

Eine weniger bedeutende Organisation war ab 1926 die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Ärzte.

Nicht frei von inneren Konflikten engagierten sich diese Vereinigungen auch in gesundheitspolitischen Themen wie u.a. der kommunalen Gesundheitsfürsorge, der auch die Mütterberatung zuzurechnen ist.[43]

Gab es zu Beginn der Weimarer Republik im Jahr 1919 insgesamt 33.230 registrierte Ärzte, so waren es im Jahr 1932 schließlich 52.518 Ärzte.[44]

So sehr einerseits der Sozialstaatsgedanke die Grundlage der Weimarer Republik war, so gegenläufig entwickelte sich in den 1920er Jahren allerdings die „Menschenökonomie“, in welcher die „Ressource Mensch“ unter Wirtschaftlichkeitsaspekten aufgefasst wurde.

1916 war nationalökonomisch argumentiert worden, dass „ein vorzeitig gestorbenes Kind einen nutzlosen Produktionsaufwand, also einen Verlust an Volkskraft und Volksvermögen“ bedeute.

Bei genauerer Betrachtung muss auch dieser Aspekt bei dem öffentlichen System der institutionellen Fürsorge - wie das der Mütterberatung - berücksichtigt werden.

Nach den Ausführungen von WOLFF beschränkte sich auch in der Spätphase der Weimarer Republik die Politik der ärztlichen Standesorganisationen „nicht auf die enge berufliche Interessenvertretung“.

Es begann ein böses „Spiel mit dem Feuer“ im Hinblick auf die spätere starke sozialpolitische Unterstützung der NSDAP [45], was dann auch unsere Protagonistin PAULA TOBIAS während ihrer Landarztzeit in Bevern zu spüren bekam.

Während der nationalsozialistischen Herrschaft wird 1941 im Wesentlichen die Säuglingssterblichkeit als „Maßstab der Gesundheitsverhältnisse des Säuglings“ definiert.

Dies wurde mit der Vorgabe verbunden, dass nach § 3 Abs. 1 Ziff. Ie des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (GVG) von 1934 die Durchführung der „Mütter- und Kinderberatung“ als offene Einrichtung zu den ärztlichen Aufgaben der Gesundheitsämter gehöre.

So sei die Säuglingssterblichkeit von etwa 20,7 % im Jahr 1901 auf etwa 5,9 % im Jahr 1938 gesunken.

Dabei habe im Jahr 1938 die Sterblichkeit der „unehelich Geborenen“ 9,8 % betragen gegenüber 5,5 % der „ehelich Geborenen“.

Etwa 37 % der Gesamtsäuglingssterblichkeit sei in die ersten sieben Lebenstage gefallen.[46]

In den ersten Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg (1939-1945) stieg zunächst die Sterblichkeitsziffer auf 9,5 %, ging dann aber bis 1959 auf 3,9 % zurück.[47]

 

Nachgeburtliche Mütterberatung als Schnittstelle in der offenen Fürsorge

Beratung und Unterstützung für Mutter und Kind [48]

Im Jahr 1927 war definiert worden, dass mit dem Schutz für Säuglinge und Kleinkinder „naturgemäß der Schutz und die Fürsorge für die Mutter, namentlich für die hoffende und stillende verbunden“ sei.[49]

Nach RAHAMMER ist „die Mütterberatung immer in Zusammenhang mit dem Säuglings- und Kleinkinderschutz oder auch der Fürsorge zu sehen“ sowie „als Schnittstelle der Säuglingsberatungsstellen, der Schwangerenberatung, der Wöchnerinnenhilfe und des Mutterschutzes“.[50]

Die unentgeltlich öffentlich angebotene Mütterberatung war vor allem durch

  • Sprechstunden,
  • Informationsveranstaltungen
  • und ärztliche Beratungen

gekennzeichnet.

Ergänzend hierzu konnten zudem aufsuchende Einzelkonsultationen von Familien zu Hause durch Fürsorgerinnen erfolgen.

Bei der individuellen Konsultationen der nachgeburtlichen Mütterberatung standen Beratung und Informationsvermittlung über die Pflege, Ernährung und über die Bedeutung des Stillens als natürliche Ernährung im Mittelpunkt regelmäßig erbrachter Sprechstunden als offene Fürsorge für sozial benachteiligte Mütter – in Industrieregionen auch als soziale Einrichtung der Werksfürsorge.

Dabei dürfte ein wesentliches staatliches Ziel gewesen sein, die Gesundheit von Müttern und Säuglingen zu verbessern und einen Rückgang der Säuglingssterblichkeit zu erreichen.

Wie RAHAMMER 2009 beschreibt, erkannte man dabei „die Frau als Protagonistin für die gesamte Volksgesundheit, weshalb vor allem der Mütterberatung eine zentrale Rolle zukam“.

In der Mütterberatung sollten Mütter für die Pflege ihres Kindes sensibilisiert und insbesondere dem als bedrohlich angesehenen Geburtenrückgang entgegengewirkt werden.[51]

 

Säuglingsfürsorge und Mütterberatung während der Weimarer Republik

- mit ihrem bedrohlichen Spiel von Licht und Schatten

Einhergehend mit Schock und Aufständen und dem „Rot-roten Bruderkrieg“ prägte maßgeblich die traumatische Erfahrung des verlorenen Ersten Weltkrieges die Zeit von 1919 bis 1923.

Die Geburt der ersten deutschen Demokratie – die Geburt der Weimarer Republik – gestaltete sich sehr schwierig.

Nach der Inflation wieder auf die Beine gekommen, gab man sich in den Folgejahren bis 1933 einem „schönen Schein“ hin.

Im Rausch der neuen Zeit waren allerdings die „Goldenen Jahre“ nur solche für die Oberschicht und für die Besserverdienenden in den Großstädten.

Zwischen 1914 und 1918 wurde „als Reaktion auf die wirtschaftlichen und sozialen Folgen“ des Ersten Weltkrieges „der Interventionsstaat im Bereich der Sozialpolitik geboren“.[52]

Die nach dem Ersten Weltkrieg daniederliegende „Volksgesundheit“ schützend, trat die Weimarer Republik als Wohlfahrtsstaat mit einem umfangreichen sozialstaatlichen bzw. sozialhygienischen Programm an.

Dabei nahmen die Kommunen in dem Wohlfahrtssystem eine starke Stellung ein, begründetet durch Reichsverordnung und Reichsgrundsätze.

Da hierbei der Schwerpunkt der Wohlfahrtspflege und ihrer Durchführung vom Reich auf die Kommunen übertragen worden war, wurde die kommunale Selbstverwaltung zur Trägerin aller Wohlfahrtsaufgaben.[53]

Richtungsweisend entwickelte sich während der „Weimarer Zeit“ die Schwangerenfürsorge von der öffentlichen Beratungsstelle hin zur Fürsorgestelle in Kombination von ärztlicher und fürsorgerischer Beratung.

Dabei sollte vor allem die „Volksbelehrung“ wesentlich zur „Hebung der Volksgesundheit“ beitragen.

Zunächst in wilhelminischer Zeit im Juni 1909 als "Kaiserin-Auguste-Viktoria-Haus zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit im deutschen Reiche" eröffnet, bestand noch in der Weimarer Zeit um 1927 wegen der „schweren Aufgaben zum Schutz von Mutter und Kind“ in Berlin-Charlottenburg das „Kaiserin-Auguste-Victoria-Haus“ fort.[54]

Dessen Gründung als Reichsanstalt zur Bekämpfung der Säuglings- und Kleinkindersterblichkeit war - wie zuvor oben ausgeführt - ehemals auf Initiative von Kaiserin Auguste Viktoria (1858-1921) erfolgt, nachdem sie zuvor zur Bildung des Deutschen Komitees für Begründung einer Mütteranstalt zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit angeregt hatte.

Zugleich gründete sie in Berlin-Charlottenburg die „Kaiserin Auguste Victoria-Gesellschaft für Pädiatrie“.

Auch die monatliche Herausgabe der Zeitschrift „Mutter und Kind“ in jenen Jahren bezeugt den besonderen Schutz von Mutter und Kind.

Ergänzend zum offiziellen „Braunschweigischen Landesfürsorgeamt“ wirkte in den Jahren um 1922 der nicht-kommunale „Braunschweigische Landesverein für Säuglings- und Kleinkinderfürsorge“.

In der Ludwigstraße 15 in Braunschweig bestand das „Landessäuglingsheim Victoria-Luise-Haus“, welches zugleich auch die einzige Säuglingspflegerinnenschule im Freistaat Braunschweig war.

Einem Brief des „Victoria-Luise-Hauses“ vom 23. November 1918 ist zu entnehmen:

„In dieser Zeit der völkischen Not ist ein ungestörtes Weiterbestehen der Säuglingsheime im Lande Braunschweig von großer Bedeutung“.

Für das Landessäuglingsheim entrichtete die Stadt Holzminden einen jährlichen Mitgliedsbeitrag.

Zudem verfügte am 17. März 1919 der Stadtmagistrat von Holzminden seine Bereitschaft, für „überwiesene kranke Kinder“ in das Landessäuglingsheim in Braunschweig den üblichen Pflegesatz von täglich 2,50 Mark zu zahlen.

Der Rat der Stadt Holzminden wurde vom dem Landessäuglingsheim mit Schreiben vom 14. September 1921 darüber unterrichtet, „daß die Bevölkerung noch viel mehr über Kinderpflege belehrt werden muß“.

Mit Unterstützung der Braunschweiger Landesregierung wurde vom Landessäuglingsheim „für all die Personen, die sich der Säuglings- und Kleinkinderfürsorge widmen“ ein zweitägiger Lehrgang angeboten zur Frage „Wie ist die Bevölkerung über Säuglings- und Kleinkinderpflege und Ernährung zu belehren?“[55]

Um 1919 war in der Stadt Holzminden eine Säuglingskrippe errichtet worden, nachdem zuvor am 11. Dezember 1918 von der Kriegsamtstelle in Hannover der Beihilfeantrag für die Ersteinrichtung einer Säuglingskrippe des Stadtmagistrats Holzminden auf der Grundlage einer Verfügung des Kriegsministeriums abgelehnt worden war.

Zwar gab es 1916 in Holzminden keine Mütterberatungsstelle, doch bestand um 1922 bestand ein Säuglingsheim, das vom Magistrat der Stadt unterhalten wurde.

Noch vor Ende des Ersten Weltkrieges unterhielt PAULA TOBIAS ab 1917 eine eigene Mütterberatungsstelle in Delligsen.

Zwei Jahre später, zu Beginn der Weimarer Republik, war, dem Beispiel anderer Städte folgend, in Stadtoldendorf vom „Vaterländischen Frauenverein“ in der Kleinkinderschule im März 1919 eine Mütterberatungsstelle eingerichtet worden.

Hierfür konnte der langjährige Hausarzt BAHRS gewonnen werden.

In der Stadtoldendorfer Mütterberatungsstelle konnten jeden ersten und dritten Mittwoch im Monat Mütter „ihre vorschulpflichtigen Kinder unentgeltlich untersuchen lassen.“[56]

Nicht zuletzt auf ministerielle Veranlassung hin fand unter der Ausstellungsleitung einer geprüften Säuglingsschwester in Holzminden in der Turnhalle an den Teichen vom 25. April bis zum 03. Mai 1927 eine Ausstellung des Deutschen Hygiene-Museums – als Zentralinstitut für Volksgesundheitspflege in Dresden – über „Säuglingspflege unter besonderer Berücksichtigung der Tuberkulose“ statt, vermittelt über die Kreisdirektion.[57]

Dabei wurde auch ein abendlicher Säuglingskurs für Erwachsene, junge Mädchen und Berufsschülerinnen von 18 Jahren an angeboten.[58]

 

"Harte Zeiten"

Weißkohleintopf 1935/1936

Danewerkmuseum (Danevirke Museum)

Kreis Schleswig-Flensburg

© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber

 

„Autoritäre Wende“ in der Gesundheitsfürsorge im Nationalsozialismus

Mütter- und Kinderberatung wurden „grundsätzlich eine amtliche Sache“

Zum Ende der Weimarer Republik hin entstand eine Diskussion um die Vereinheitlichung des öffentlichen Gesundheitswesens - mit der fatalen Konsequenz seiner folgenschweren Neuordnung im so genannten Dritten Reich.[69]

Die sozial- und gesundheitspolitischen Ansätze der zuvor skizzierten „Sozialisierung“ und „Kommunalisierung“ sollten als Schreckgespenster der Weimarer Republik beseitigt werden.[70]

Dabei ist steht in enger Verbindung mit Auseinandersetzungen in der „Weimarer Zeit“ die rassenhygienische Politik des Nationalsozialismus.

Letztlich gab es im Ergebnis „eine zunehmende Akzeptanz eugenischer bzw. rassenhygienischer Vorstellungen in Wissenschaft, Politik und Verwaltung.

Dies betraf auch die Gesundheitsbehörden in einer „vollkommen neuen Qualität.[71]

Im Kontext der Sparmaßnahmen in der Weltwirtschaftskrise forderte am 12. Januar 1932 der preußische Minister für Volkswohlfahrt alle Städte und Landkreise auf, „trotz der schwierigen Finanzlage die vorbeugende Fürsorge nicht abzubauen, wie vereinzelt bereits mit dem Hinweis geschehen sei, dass die Gesundheitsfürsorge nicht zu den Pflichtaufgaben der Kommunen gehöre. …

Daher seien vor allem die Beratungsstellen der Mütter-, Säuglings- und Kleinkinderfürsorge ebenso wie die Gemeindeschwesternstationen ‚als Stützpunkte der vorbeugenden Fürsorge‘ zu erhalten.“[72]

Zum ärztlichen Standeswesen im Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 wird auf eine umfassende Abhandlung von RÜTHER in dem von JÜTTE 1997 zum 100. Deutschen Ärztetag herausgegebenem Werk „Geschichte der deutschen Ärzteschaft“ verwiesen.[73]

Unter dem nationalsozialistischen Regime entwickelten sich kommunalisierte Ämter, wie das Gesundheitsamt, einschließlich der staatlichen Auftragsübernahme.

Dabei waren die Aufgaben der Amtsärzte vor allem eugenisch-rassehygienischer Natur.

Schließlich war der öffentliche Gesundheitsdienst „als ein zentrales Erfassungs- und Selektionsinstrument zur Durchführung der NS-Rassenhygiene konzipiert“ worden.[74]

Das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 09. Juli 1922, welches erst im April 1924 in Kraft trat, hatte sowohl die Säuglingsfürsorge, den Mutterschutz als auch die Kleinkinderfürsorge neu geordnet in deren Mittelpunkt die Beratungs- und Fürsorgestellen standen [75] - so auch die offene nachgeburtliche Mütterberatung.

Hierzu ist anzumerken, dass sich vor allem in der zweiten Hälfte der 1920er Jahre in der Weimarer Republik das Gedankengut der „Rassenhygiene“ sprunghaft entwickelte und immer mehr in die soziale Fürsorge und Wohlfahrtspflege einsickerte.

Dies belegt, dass bereits vor 1933 innerhalb des öffentlichen Fürsorgesystems eugenische sowie rassenhygienische Konzepte mit dem Ziel eines „erbgesunden Volkes“ [76] infiltrierend Einfluss nahmen – nicht zuletzt auch mit Verankerung innerhalb der mehrheitlich national-konservativen Ärzteschaft.[77]

Hiervon dürften auch die Mütterberatungsstellen betroffen gewesen sein.

Noch in der „Weimarer Zeit“ war 1929 als organisatorischer Kern des Lagers nationalsozialistisch gesinnter Ärzte der Nationalsozialistische Deutsche Ärztebund (NSDÄB) gegründet worden, dessen Mitgliederzahl bis 1933 langsam gesteigert werden konnte.[78]

Wie es einer Kommentierung zum „Gesetz zum Schutze der Erbgesundheit des deutschen Volkes“ [79] vom 18. Oktober 1935 zu entnehmen ist, ergänze die auch „Ehegesundheitsgesetz“ genannte Rechtsnorm „gewissermaßen das rassebiologische Zwecke verfolgende ‚Blutschutzgesetz‘ nach der erbhygienischen Seite“.[80]

Im Jahr 1934 ergaben sich im nationalsozialistischen Reich – so auch im Land Braunschweig für den Kreis Holzminden mit dem Sitz des Gesundheitsamtes in Holzminden [81] - die gesetzlich geregelten „sozialhygienischen Aufgaben“ für kommunale Gesundheitsämter aus dem von der Reichsregierung beschlossenen und im Reichsgesetzblatt verkündeten „Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ (GVG).[82] [83]

Mittels des GVG waren die Fürsorgestellen – so auch die Mütterberatungsstellen - den Gesundheitsämtern unterstellt worden, die eine erbbiologisch ausgerichtete Umformung durchliefen.

Gleichwohl war im Nationalsozialismus der „Weimarer Wohlfahrtsstaat“ nicht nur erhalten geblieben, sondern „für breite Bevölkerungsgruppen weiter ausgebaut“ worden.

Dabei wirkten die Gesundheitsämter als zentrale Institution im Rahmen „eines rassenhygienischen Kontrollsystems“.[84]

Seit 1935 – dem Jahr als PAULA TOBIAS ihren Entschluss zur Emigration nach Kalifornien fasste – erhielt nach VOSSEN „durch die Integration von Gesundheitsfürsorge und den rassehygienischen Aufgabengebieten der Gesundheitsämter … der staatlich kontrollierte öffentliche Gesundheitsdienst Zugriffsmöglichkeit auf weiter Teile der Bevölkerung“.[85]

Bei reichseinheitlicher Organisation und Aufgabenstruktur oblag nach § 3 Abs. 1 Ziff. I. e GVG den Gesundheitsämtern unter der Leitung eines staatlichen Amtsarztes [86] - ganz im nationalsozialistischen Wahn

  • eines „gesunden Volkskörpers“[87],

  • einer breitenwirksamen „gesundheitlichen Volksbelehrung“[88],

  • einer „prophylaktischen Medizin“

  • und generell der „Volksgesundheit“[89]

- u.a. die ärztliche Aufgabe der „Mütter- und Kinderberatung“.

Bei der „Volksbelehrung“ sollte auch eine Unterstützung durch die freipraktizierende Ärzte angestrebt werden.

Anzumerken ist, dass im Nationalsozialismus der Amtsarzt als „der wichtigste Sachwalter der öffentlichen Gesundheit“ und als „Gesundheitsführer“ angesehen wurde, mit nicht einfacher, aber großer Aufgabe „die Zusammenhänge des ganzen völkischen Lebens zu übersehen und sein Handeln danach einzurichten“.[90]

Nach einer Ministerialverordnung vom 24. Juni 1936 wurden Amtsärzte [91] schließlich als „Leiter für Volksgesundheit“ bestellt.[92]

Vor dem demografisch-statistischen Hintergrund eines prognostizierten „Wendepunkts der Bevölkerungskurve“ [93] durch eine „sinkende Geburtlichkeit“ [94] und durch eine immens „hohe Säuglingssterblichkeit“ [95] insbesondere in der ländlichen Bevölkerung, aber auch in Verbindung mit einem bemerkenswert als „äußerst lückenhaft“ beschriebenen „Stand des ärztlichen Wissens auf pädiatrischem Gebiet“, wurde die „Säuglings- und Kleinkinderfürsorge“ zu einem öffentlichen „Kampf“ mit „volksgemeinschaftlicher Zielsetzung“ erklärt.[96]

Das Gesundheitsamt sollte gemäß § 59 Abs. 2 der 3. DVO zum GVG „den Ursachen der Säuglingssterblichkeit nachgehen und an ihrer Beseitigung mitwirken“.[97]

Als eine von drei staatlich geregelten Einrichtungen „zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit“ galt rechtlich seit 1934 die „offene Säuglingsfürsorge“, die neben den „Säuglingsfürsorgestellen“ auch die „Mütterberatungsstellen“ als so genannten Grundstock umfasste.

Als deren Ausgangspunkt wurde in jener nationalsozialistischen Zeit die sich in den 1880er Jahren entwickelnde „Ziehkinderaufsicht“ angesehen.[98]

 

Beratungsstellen für Säuglinge – Die Mütterberatungsstellen

Zur „Bekämpfung der Säuglingskrankheiten“ oblag nach § 3 Abs. 1 Ziff. 1c des Gesetzes über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens (GVG) vom 03. Juli 1934 den Gesundheitsämtern die Durchführung der ärztlichen Aufgabe der Mütter- und Kinderberatung.[99]

Nach § 4 Abs. 7 der 1. DVO zum GVG hatte das Gesundheitsamt „den Gesundheitszustand der Säuglinge zu überwachen und den Müttern Anleitung für eine gesunde Aufzucht der Kinder zu geben“.

Mütterberatungsstellen waren nach § 59 der 3. DVO zum GVG „überall dort anzustreben, wo sie notwendig sind“.

Dabei sollten die Mütter unentgeltlich ärztlich beraten und die Säuglinge regelmäßig untersucht werden.

Nach den nationalsozialistischen Ärzten SCHÜTT (1875-1948) und WOLLENWEBER (1875-1952) [100] sollten die Vorteile eines regelmäßigen Besuchs der Mütterberatungsstelle in geeigneter Form gleich nach der Geburt den Eltern mitgeteilt werden.

Ein Mittel, die Mütter zum Besuch der Beratungsstelle anzuhalten, sei es, durch die Beratungsstelle die Stillbescheinigungen für die Krankenkasse etwa von der 4. Lebenswoche ab zur Auszahlung des Stillgeldes auszustellen.[101]

Bei der „Einrichtung der Beratungsstellen für Säuglinge“ – der Mütterberatungsstellen – standen organisatorisch-bauliche, vor allem aber präventive allgemein- wie infektionshygienische Belange im Vordergrund:[102]

  • genügende, abtrennbare Räumlichkeiten zur Verhütung der Übertragung ansteckender Krankheiten

  • Aufnahmezimmer

  • Beratungszimmer

  • gute Heizung und Lüftung

  • in jedem Fall Wechsel des Tuches (Papier) auf der Waage

Der „Erfolg der Einrichtung“ wurde „neben dem Vorhandensein entsprechend vorgebildeter Ärzte“ insbesondere als abhängig „auch von zahlen- und ausbildungsmäßig ausreichendem Hilfspersonal und vom richtigen Zusammenarbeiten mit allen sonst sachlich beteiligten Stellen“ eingestuft.

Dies betraf einerseits generell die Ärzteschaft selbst, andererseits auch die „Heranziehung“ und „Beteiligung“ der Hebammen bei der Säuglingsfürsorge und Mütterberatung.[103]

Mit der nationalsozialistischen Einrichtung des Hilfswerkes „Mutter und Kind“ vom 14. Mai 1934 und 25. Juli 1934 war eine enge Zusammenarbeit zu halten.[104]

Der durchschnittlich drei Minuten in Anspruch nehmende Untersuchungsgang (nach WENDENBURG) beim Säugling umfasste in jenen Jahren [105]

  • Gewicht

  • Vorgeschichte

  • Änderungen seit dem letzten Besuch

  • Entwicklungsstand

  • Muskelspannung

  • Hautspannung

  • Verhalten des Kindes

  • Größe der Fontanelle

  • Festigkeit des Schädels

  • Prüfung der Epiphysen

  • Blick in Mund und Rachen

  • Abtasten der Lymphknoten

  • Behorchen von Herz und Lunge

  • Abtasten von Milz und Leber

  • genaues Betrachten der Haut

  • ggf. Besichtigung des Stuhls

  • Fiebermessung

  • Beklopfen des Fazialis und Peroneus

Bei der Mutter war die Feststellung der Menge der Brustmilch von Wichtigkeit.

Die Beratung erstreckte sich vornehmlich auf die „sachgemäße Ernährung“ und die „Pflege des Säuglings“.

Dabei galt der „natürlichen Ernährung der Säuglinge“ und dem „Selbststillen der Mütter“ die besondere Aufmerksamkeit.

So hieß es denn auch, dass eine „Stillpropaganda“ im Vordergrund der Beratungstätigkeit stehen müsse bei einer Stillzeit von 6 Monaten.[106]

Mit dem Ministererlass vom 16. Februar 1935 des Hauptamtes für Volkswohlfahrt der NSDAP [107] wurde „die gesundheitliche Überwachung und ärztliche Beratung für Mütter, Säuglinge und Kleinkinder grundsätzlich Sache der amtlichen Beratungsstellen“.[108]

Demnach hatten ab Anfang 1935 die Mütterberatungsstellen eine amtliche Funktion im System der „Sozialen Hygiene“ und der „Erb- und Rassenpflege“ der NSDAP und deren jeweiligen Form der Machtausübung und Reglementierung.

 

Mechanische Säuglings-/Babywaage

© Historisches Museum Hellental, Foto: Mechthild Ziemer

 

„In der Mütterberatungsstelle müssen alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit zusammenlaufen.“

Fortführung der Mütterberatung in der Bundesrepublik Deutschland

Nach DONHAUSER war „die Säuglings- und Kleinkinderfürsorge in der nationalsozialistischen Gesundheits- und Wohlfahrtpolitik ebenso wie die Tuberkulosefürsorge erbgesundheitlich verbrämt“.

Die Fürsorge wurde in den Dienst der immensen erbbiologischen Erfassungstätigkeit im Bereich der Säuglingsfürsorge (Neugeborene, Säuglinge und Mütter) gestellt – als eines der „zweckdienlichen“ Felder „der dringlichsten praktischen Aufgaben aktiver Rassenpflege“ nach dem Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses vom 14. Juli 1933.

War ein Kind zum „Nutzen des Volksganzen“, „erbgesund oder erbkrank, leistungsfähig oder nicht leistungsfähig, bevölkerungspolitisch wichtig oder unwichtig.“

Dennoch standen auch die Säuglingsfürsorge und die Mütterberatung „besonders im Zeichen der Konkurrenz zwischen Parteiapparat und staatlichem Öffentlichen Gesundheitsdienst“.

Zeittypisch das rechtliche wie inhaltliche Gedankengut des Nationalsozialismus vom „gesunden Volkskörper“ für den öffentlichen Gesundheitsdienst forttragend (SCHÜTT, WOLLENWEBER [190]), galt es zu Beginn der 1950er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland, dass in der Mütterberatungsstelle alle Maßnahmen zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit zusammenlaufen müssen.[191]

Hier sind eine Entwicklungslinie und eine Fernwirkung des nationalsozialistischen GVG in der Bundesrepublik Deutschland seit 1949 zu konstatieren.

Die weiterhin von staatlichen oder kommunalen Gesundheitsämtern getragenen Mütterberatungsstellen - in den 1960er Jahren gekennzeichnet als „besonders segenreiche Einrichtungen die über das ganze Land verteilten Mütterberatungsstellen“ [192] - waren noch bis in die 1990er Jahre hinein ein besonderer Schwerpunkt der amtlichen Säuglingsfürsorge.

Dabei wurde jeder Mutter Gelegenheit gegeben, den „Gesundheitszustand ihres Kindes bis zum dritten Lebensjahr einschließlich regelmäßig und unentgeltlich von einem Arzt überwachen zu lassen“, der hierbei feststellen sollte, „ob sich die Kinder geistig und körperlich altersgemäß entwickeln und keine Krankheitszeichen aufweisen“.

Der Beratungsarzt erteilte „Ratschläge für eine sorgfältige Pflege und eine gesunde Ernährung des Kindes“, führte die notwendigen Vorbeugemaßnahmen gegen Rachitis“ sowie die „jeweils fälligen Schutzimpfungen“ durch, die als ein erfolgreiches medizinisches Prinzip der Kontrolle und Bekämpfung von Infektionskrankheiten, gerade im Kindesalter, anzusehen sind.[193]

Dem Beratungsarzt stand eine Fürsorgeschwester, häufig auch eine Hebamme unterstützend für die Durchführung eines definierten Katalogs von „Pflichten“ zur Verfügung.[194]

Unter dem Aspekt der „Dorfhygiene“ wurde noch 1962 für Niedersachsen festgestellt, dass sich die bekannte „Mütterberatung für Säuglinge“ unabdingbar bewährt habe, „vor allem in verkehrsmäßig wenig erschlossenen Gebieten“ mit ihren Landfamilien.[195]

Diese Form der individuellen Säuglingsfürsorge, in deren Mittelpunkt ehemals die Rachitis-Prophylaxe (regelmäßige Gabe von Vitamin-D-Präparaten (Vigantol-Öl), Lebertran, Höhensonnenbestrahlung), die Ernährungsberatung und die Schutzimpfungen (Impfkalender) standen, war durch die eingeführten Vorsorgeuntersuchungen in der ärztlichen Praxis mehr und mehr zurückgegangen – so auch im Landkreis Holzminden.

Noch in den 1990er Jahren wird in der Literatur zum Öffentlichen Gesundheitswesen im praktischen Leistungsbereich von Gesundheitsämtern die Durchführung der „Mütterberatung“ als präventive Funktion im amtsärztlichen Handeln besonders hervorgehoben, einschließlich des Bedarfs an örtlich und zeitlich organisierten Mütterberatungsstellen.

Systemvergleichend anzumerken ist, dass in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) im „sozialistischen Gesundheitsrecht“ zuletzt die Anordnung über die gesundheitliche Überwachung von Kindern und Jugendlichen vom 11. April 1979 [196] sowie die Richtlinie für die Mütterberatung vom 26. April 1979 [197] die Grundsätze für die Mütterberatung und die medizinische Betreuung der Kinder regelten.

Nach § 4 Abs. 1 der Anordnung wurden Kinder im Alter bis zu 3 Jahren durch die Mütterberatungsstellen gesundheitlich überwacht. Die Mütterberatungsstellen waren Bestandteil der Abteilungen Kinderheilkunde einer Poliklinik oder eines Ambulatoriums.

 

Ende der traditionellen Mütterberatung

Einer Stellungnahme zum Arbeitspapier der Projektgruppe „Aufgabenbestand Gesundheitsämter“ ist 1995 zu entnehmen, dass das Mütterberatungsangebot des Öffentlichen Gesundheitsdienstes mit einer Praxis des niedergelassenen Kinderarztes mit Komm-Sprechstunde zu vergleichen und mindestens in Regionen mit ausreichender „Kinderarzt-Dichte“ verzichtbar sei.

„Aufsuchende und nachgehende Betreuung in sozial schwächeren Bevölkerungskreisen“, beispielsweise durch Familienhebammen und Kinderkrankenschwestern, sei sinnvoller.

„Kostenbeteiligungsmodelle wären mit den Krankenkassen zu prüfen.“

Unter neuer Amtsleitung war bereits ab September 1994 die bislang in

  • Delligsen (zweimonatlich)
  • Eschershausen (monatlich)
  • Holzminden (14-tägig)
  • Stadtoldendorf (monatlich)

angebotene Mütterberatung des kommunalen Gesundheitsamtes des Landkreises Holzminden unter aufgaben- und bedarfskritischer Betrachtung umgestaltet bzw. reorganisiert worden, um eine zeitgemäße „Beratung rund um das Kind“ zentral in Holzminden im Gesundheitsamt regelmäßig wöchentlich anzubieten.[198]

Diese amtsärztliche Dienstaufgabe erlosch in Niedersachsen formalrechtlich erst am 01. Januar 2007 mit dem Inkrafttreten des Niedersächsischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (NGöGD) vom 24. März 2006.

 

Literatur- und Quellenverzeichnis

 

ARCHIVE

STADTARCHIV HOLZMINDEN

StadtAHOL A. 1 Nr. 1688 – Säuglingsfürsorge: Generalia.

- darin auch die Akte des Rates der Stadt Holzminden betreffend: Säuglingsfürsorge. Allgemeines. Angefangen 1916. Enthält im wesentlichen Dokumente zur Wanderausstellung „Mutter und Kind“.

- darin: Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“, erschienen im Verlag des Kaiserin Auguste Victoria Hauses zur Bekämpfung der Säuglingssterblichkeit im Deutschen Reich. Charlottenburg, Privatstraße. Datiert 1916.

 

Literaturverzeichnis

AKADEMIE für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf: 60 Jahre Gesundheitsfürsorge. Ausgewählte Aufsätze von Prof. Dr. Wilhelm Hagen, herausgegeben zu seinem 85. Geburtstag. Bd. 7 der Schriftenreihe. Düsseldorf 1978.

ANDREE, CHRISTIAN: Rudolf Virchow – Vielseitigkeit, Genialität und Menschlichkeit. Ein Lesebuch. Hildesheim, Zürich, New York 2009.

BACHMANN, WALTER (Hg.): Der Amtsarzt des öffentlichen Gesundheitswesens. Sammlung von medizinisch-fachlichen Erläuterungen und Rechtsgrundlagen mit Kommentaren zu den Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens. Stanberg-Percha. Bd. II. 10. Aufl. 1992, Kapitel H 1.3.

BICKENBACH, WERNER: Hebammenlehrbuch. Stuttgart 1962.

BLECKER, JOHANNA, SABINE SCHLEIERMACHER: Ärztinnen aus dem Kaiserreich. Lebensläufe einer Generation. Weinheim 2000.

BURGDÖRFER, FRIEDRICH: Volk ohne Jugend. Geburtenschwund und Überalterung des Deutschen Volkskörpers. Ein Problem der Volkswirtschaft – der Sozialpolitik - der nationalen Zukunft. 3. Aufl. Heidelberg-Berlin 1935.

BRUGSCH, THEODOR: Lehrbuch der inneren Medizin in zwei Bänden. 1. Bd. Berlin/Wien 1930.

DONHAUSER, JOHANNES: Das Gesundheitsamt im Nationalsozialismus. Der Wahn vom „gesunden Volkskörper“ und seine tödlichen Folgen. Eine Dokumentation. In: Das Gesundheitswesen. 69. Jg. Februar 2007, S. S1 - S128.

DORNBLÜTH, OTTO: Kompendium der Inneren Medizin für Studierende und Ärzte. 6. Aufl. Leipzig 1910.

GROTJAHN, ALFRED: Die hygienische Forderung. Königstein im Taunus. 1921.

GÜTT, A., L. CONTI, W. KLEIN, O SCHWEERS, TH. SÜTTERLIN, R. THIELE, F. WIETHOLD: Der Amtsarzt. Ein Nachschlagewerk für Medizinal- und Verwaltungsbeamte. Jena 1936.

Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 03. Juli 1934 – RGBl. I S. 531 – mit 1., 2. und 3. DVO. vom 06. Februar 1935 – RGBl. I S. 177-, vom 22. Februar 1935 – RGBl. I S. 215 – und vom 30. März 1935 – RMBl. S. 327.

GUNDERMANN: Der Arzt im Gesundheitsamt. Seine Aufgaben, seine Stellung, seine Arbeitsweise. Bielefeld 1958.

JÜTTE; ROBERT (Hg.): Geschichte der deutschen Ärzteschaft. Organisierte Berufs- und Gesundheitspolitik im 19. und 20. Jahrhundert. Köln1997.

KLEIN, W. (Hg.): Der Amtsarzt. Ein Nachschlagewerk für Medizinal- und Verwaltungsbeamte. Bd. 1 u. 2. 2. Aufl. Jena 1943.

KRIEGE: Die planmäßige Wöchnerinnen- und Säuglingsfürsorge in den Vaterländischen Frauenvereinen. Sonderdruck eines Vortages des Oberpräsidialrats Dr. Krieger. Gehalten auf dem Verbandstag der Vaterländischen Frauenvereine der >Provinz Hannover am 29. November 1916. Hannover 1917.

LABISCH, ALFONS, FLORIAN TENNSTEDT (13,1): Der Weg zum „ Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934. Entwicklungslinien und -momente des staatlichen und kommunalen Gesundheitswesens in Deutschland. Bd. 13,1. Düsseldorf 1985.

LABISCH, ALFONS, FLORIAN TENNSTEDT (13,2): Der Weg zum „ Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens“ vom 3. Juli 1934. Entwicklungslinien und -momente des staatlichen und kommunalen Gesundheitswesens in Deutschland. Bd. 13,2. Düsseldorf 1985.

LOHFELD, WIEBKE: Im Dazwischen. Porträt der jüdischen und deutschen Ärztin Paula Tobias (1886-1970). Opladen 2003.

MARX, KARL: Manifest der Kommunistischen Partei. Veröffentlicht im Februar 1848. Erstausgabe London. 9. Aufl. Berlin 1986.

NIEDERSÄCHSISCHES SOZIALMINISTERIUM: Hygiene des Dorfes. Hannover 1962.

POHLEN, KURT: Die Gesundheitsbehörden im Deutschen Reich. Zusammengestellt im Auftrage des Reichsforschungsrates. 2. Aufl. Berlin 1939.

RAHAMMER, DOMINIK S.: Die öffentliche Säuglings- und Schwangerenfürsorge sowie Mütterberatung in München während der Weimarer Republik. Vollständiger Abdruck der von der Fakultät für Medizin der Technischen Universität München zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Medizin. München 2009.

REICHARDT, CHRISTOPH, WOLFGANG SCHÄFER: Nationalsozialismus im Weserbergland. Aufstieg und Herrschaft 1921 bis 1936. Holzminden 2016.

REINHARDT, D. (Hg.): Leitlinien Kinderheilkunde und Jugendmedizin. München, Jena 1999.

SANDRITTER, W., C. THOMAS: Makropathologie. Lehrbuch und Atlas für Studierende und Ärzte. 4. Aufl. Stuttgart – New York 1977.

SCHÜTT, ED., WOLLENWEBER (Hg.): Der Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes 1941. Nachdruck. Leipzig. 1941.

SIMON, CLAUS: Klinische Pädiatrie. Ein Lehrbuch der Kinderheilkunde. Stuttgart – New York 1980.

VOSSEN, JOHANNES: Die Entwicklung des öffentlichen Gesundheitswesens in Preußen/Deutschland und seine Aufgaben in Sozialhygiene und Sozialmedizin, 1899-1945. In: SCHAGEN, UDO, SABINE SCHLEIERMACHER (Hg.): 100 Jahre Sozialhygiene, Sozialmedizin und Public Health in Deutschland. Berlin 2005.

WEBER, KLAUS A.E.: Persönliche Aufzeichnungen im Rahmen des Amtsarztlehrgangs an der Akademie für Öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf 1989-1990.

WISKOTT, ALFRED , KLAUS BETKE, WILHELM KÜNZER (Hg.): Lehrbuch der Kinderheilkunde. 4. Aufl. Stuttgart 1977.

WOLLENWEBER, NATHANAEL, HÜNERBEIN (Hg.): Der Arzt des öffentlichen Gesundheitsdienstes 1950. Stuttgart 1950.

 

_________________________________________

[1] Nach MARX 1848, S. 1.

[2] Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“, 1916, S. 5.

[3] Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“, 1916, S. 6.

[4] VOSSEN 2005, S. 4.

[5] VOSSEN 2005, S. 7, 8.

[6] VOSSEN 2005, S. 5.

[7] HEROLD-SCHMIDT in JÜTTE 1997, S. 43.

[8] Etwa im Zeitraum 1870-1914.

[9] VOSSEN 2005, S. 1.

[10] HEROLD-SCHMIDT in JÜTTE 1997, S. 43.

[11] HEROLD-SCHMIDT in JÜTTE 1997, S. 43.

[12] AKADEMIE ÖGW 1978, S. 92.

[13] „Rudolf Virchow, der Mediziner und Politiker“ - Erster Vortrag zur internationalen Ausstellung „Das silberne Pferd. Archäologische Schätze“ am 22. April 2010 von Prof. Dr. CHRISTIAN ANDREE (Kiel) in der Schlosskapelle des Weserrenaissance Schlosses Bevern. Der Nachbau eines Forschungszimmers, wie es im Jahr 1896 in der Pathologie an der Berliner Charité eingerichtet war, vermittelte einen Eindruck, wie RUDOLF VIRCHOW im Jahr 1896 seine Studien betrieb.

[14] ANDREE 2009, S. 9.

[15] JÜTTE 1997, S. 29-33.

[16] ANDREE 2009, S. 15.

[17] ANDREE 2009, S. 66.

[18] WEBER 1990.

[19] VOSSEN 2005, S. 2.

[20] Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“, 1916, S. 3, 5.

[21] Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“, 1916, S. 6.

[22] Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“, 1916, S. 6.

[23] AKADEMIE ÖGW 1978, S. 92.

[24] StadtAHOL A. 1 Nr. 1688.

[25] Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“, 1916, S. 3.

[26] RAHAMMER 2009, S 11.

[27] in der Literatur kurz: „Kaiserin-Auguste-Viktoria-Säuglingsheim“.

[28] Auguste Viktoria Friederike Luise Feodora Jenny von Schleswig-Holstein-Sonderburg-Augustenburg VA (1858-1921) war die Gemahlin von Friedrich Wilhelm Viktor Albert von Preußen (1859-1941) aus dem Haus Hohenzollern: 1888-1918 als Kaiser Wilhelm II. letzter deutscher Kaiser und König von Preußen.

[29] Prof. Dr. Dr. ALFONS LABISCH (Jg. 1946), M.A., Direktor des Institutes für Geschichte der Medizin und Alt-Rektor der Heinrich-Heine-Universität, em. Professor für Medizingeschichte.

[30] FLORIAN TENNSTEDT (Jg. 1943), Professor für Sozialpolitik am ehemaligen Fachbereich Sozialwesen der Universität Kassel.

[31] VOSSEN 2005, S. 4.

[32] Führer durch die Wanderausstellung „Mutter und Kind“, 1916, S. 3.

[33] LABISCH/TENNSTEDT (13,1) 1985, S. 36.

[34] VOSSEN 2005, S. 6.

[35] VOSSEN 2005, S. 4.

[36] KRIEGE 1917: Vortages des Oberpräsidialrats Dr. Kriege. Gehalten auf dem Verbandstag der Vaterländischen Frauenvereine der Provinz Hannover am 29. November 1916.

[37] „Um einen Überblick über die bisherigen Wohlfahrtsbestrebungen auf dem Gebiet des Säuglings- und Kleinkinderschutzes zu gewinnen“, hatte der Geheime Regierungsrat Albrecht vom Herzoglichen Staatsministerium in Braunschweig gebeten, den seinem Schreiben „einliegenden Fragebogen möglichst eingehend zu beantworten“ und dem Staatsministerium „bis zum 20. März 1917 wieder zugehen zu lassen“. Der Fragebogen „Was geschieht an Ihrem Ort:“ umfasste unter VI. „in Bezug auf die offene Säuglingsfürsorge?“ unter 6. „Haben Sie eine Mütterberatungsstelle? a) welcher Verein hat sie eingerichtet? / b) wird sie von einem Arzt geleitet? / c) wird sie durch Fürsorge ergänzt und in welcher Weise?“ Die Fragen unter VI. 1.–6. Des Fragebogens waren im Juli 1917 vom Stadtmagistrat Holzminden jeweils mit „nein“ beantwortet worden.

[38] StadtAHOL A. 1 Nr. 1688.

[39] RAHAMMER 2009, S 41.

[40] AKADEMIE ÖGW 1978, S. 93.

[41] RAHAMMER 2009, S 17.

[42] RAHAMMER 2009, S 89.

[43] WOLFF in JÜTTE 1997, S. 97, 109, 115-116.

[44] WOLFF in JÜTTE 1997, S. 124, Tab. 3-1.

[45] WOLFF in JÜTTE 1997, S. 134.

[46] SCHÜTT/WOLLENWEBER 1941, S.464-469.

[47] GUNDERMANN 1958, S. 19-24.

[48] Im Gegensatz zur geschlossenen Fürsorge war vom Autor bei seinen Literaturrecherchen zum offenen System der Mütterberatung eine mangelnde Quellenlage zu verzeichnen.

[49] WÖERNER (1927) zitiert in RAHAMMER 2009, S 128.

[50] RAHAMMER 2009, S 128.

[51] RAHAMMER 2009, S 154-155.

[52] VOSSEN 2005, S. 7.

[53] VOSSEN 2005, S. 9, 11.

[54] StadtAHOL A. 1 Nr. 1688.

[55] StadtAHOL A. 1 Nr. 1688.

[56] StadtAHOL: Braunschweigische Landeszeitung vom 08. März 1919.

[57] StadtAHOL A. 1 Nr. 1688: Das Deutsche Hygiene-Museum stellte dem Landesmedizinalkollegium in Braunschweig bzw. den einzelnen Kreisdirektionen die Ausstellung leihweise zur Verfügung  - laut Brief vom 23. November 1926 an den Stadtmagistrat Holzminden.

[58] StadtAHOL A. 1 Nr. 1688.

[69] LABISCH/TENNSTEDT (13,1) 1985, S. 84-99.

[70] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 144.

[71] VOSSEN 2005, S. 13.

[72] VOSSEN 2005, S. 12.

[73] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 143-193.

[74] VOSSEN 2005, S. 13.

[75] RAHAMMER 2009, S. 26.

[76] 1905 Gründung der Gesellschaft für Rassenhygiene.

[77] RAHAMMER 2009, S 59, 95-96.

[78] WOLFF in JÜTTE 1997, S. 141.

[79] „Ehegesundheitsgesetz“ vom 18. Oktober 1935. - RGBl. I S. 1246.

[80] KLEIN 1943 II. A S. 4.

[81] Einwohnerzahl nach dem Stand der Volkszählung vom 16. Juni 1933 im Kreis Holzminden (584,11 qkm): gesamt 51.361 Einw., davon 25.498 männliche Einw., 25.863 weibliche Einw.

[82] Gesetz über die Vereinheitlichung des Gesundheitswesens vom 03. Juli 1934 RGBl. I S. 531 - mit Erster, Zweiter und Dritter Durchführungsverordnung vom 06. Februar 1935.

[83] Umfassende, kritische „Wegbeschreibung“ bei LABISCH/TENNSTEDT 1985 13,1/13,2.

[84] VOSSEN 2005, S. 15.

[85] VOSSEN 2005, S. 14.

[86] „Die meisten Medizinalbeamten der letzten Weimarer Jahre waren eher konservativ-reaktionär und deutsch-national eingestellt“ – zit. in: DONHAUSER 2007, S. S16.

[87] DONHAUSER 2007.

[88] Nach § 54 Dritte Durchführungsverordnung vom 06. Februar 1935.

[89] Die Gesundheitsämter waren dabei gehalten, mit den Ämtern für Volksgesundheit der NSDAP zusammenzuarbeiten

Erl. vom 12. März 1936 – RMBliV., S. 359.

[90] KLEIN 1943 I. A S. 6.

[91] Kreisärzte mit „gerichtsärztlichen und amtsärztlichen Geschäften“.

[92] MBliV. S. 839.

[93] BURGDÖRFER 1935.

[94] Vergl. statistische Ausführungen bei BURGDÖRFER 1935.

[95] Vornehmlich durch Ernährungsstörungen

[96] GÜTT et al. 1936, S. 400-401.

[97] Abschnitt XVI § 59 Abs. 2 der 3. DVO zum GVG – Bekämpfung des Geburtenrückganges; Mütterberatung; Säuglings- und Kleinkinderfürsorge.

[98] Ebd. S. 405.

[99] WOLLENWEBER/HÜNERBEIN 1950, S. 493.

[100] Dr. med. SCHÜTT war seit 1930, Dr. med. WOLLENWEBER seit 1932 NSDAP-Mitglied – in LABISCH/TENNSTEDT (13,2) 1985, S. 496-497, 515-517.

[101] SCHÜTT/WOLLENWEBER 1941, S. 465-466.

[102] SCHÜTT/WOLLENWEBER 1941, S. 467.

[103] § 16 und § 59 Abs. 4 der 3. DVO zum GVG. SCHÜTT/WOLLENWEBER 1941, S. 465.

[104] MBliV. S. 737 und MBliV. S. 1004c.

GÜTT, A., L. CONTI, W. KLEIN, O. SCHWEERS, TH. SÜTTERLIN, R. THIELE, F. WIETHOLD 1936, S. 405.

[105] SCHÜTT/WOLLENWEBER 1941, S. 467.

[106] Zur „Sicherung des Stillgeschäftes“ waren gesetzliche Bestimmungen erlassen worden.

[107] Eine Aufgabe des Hauptamtes für Volkswohlfahrt der NSDAP war es, im Rahmen des >Hilfswerkes „Mutter und Kind“< in „Ergänzung der Arbeit der amtlichen Stellen zusätzlich Mittel zur Verfügung zu stellen“.

[108] MinErl. vom 16. Februar 1935 – MBliV. Nr. 9 - , betreffend die Anordnung des Hauptamts für Volkswohlfahrt der NSDAP. Vom 16. Januar 1935.

[109] LOHFELD 2003, S. 45, 46.

[110] LOHFELD 2003, S. 11.

[111] LOHFELD 2003, S. 12.

[112] HEROLD-SCHMIDT in JÜTTE 1997, S. 65-71.

[113] HEROLD-SCHMIDT in JÜTTE 1997, S. 68.

[114] Älteste Universität Deutschlands.

[115] HEROLD-SCHMIDT in JÜTTE 1997, S. 71.

[116] LOHFELD 2006, S. 63.

[117] BLECKER/SCHLEIERMACHER 2000, S. 35.

[118] 30. April 1910 - 21. Februar 1911.

[119] HEROLD-SCHMIDT in JÜTTE 1997, S. 83, Tab. 2-5.

[120] 1909 war Dr. med. FRIEDRICH GOEPPERT (1870-1927) zum außerordentlichen Professor für Kinderheilkunde in Göttingen berufen worden.

[121] LOHFELD 2006, S. 27.

[122] RAHAMMER 2009, S 41.

[123] HEROLD-SCHMIDT in JÜTTE 1997, S. 74.

[124] zitiert in RAHAMMER 2009, S 39-40.

[125] Mitgliedschaft im Allgemeinen Deutschen Frauenverein von 1865.

[126] LOHFELD 2006, S. 30, 124.

[127] LOHFELD 2006, S. 72-73.

[128] Der Arzt Dr. med. ALFRED GROTJAHN (1869-1931) war 1919 in den Verein sozialdemokratischer Ärzte und in die SPD eingetreten; seit 1920 ordentlicher Prof. für Sozialhygiene an der Medizinischen Fakultät der Berliner Universität; 1921-1924 Mitglied des Reichtages – LABISCH/TENNSTEDT (13,2) 1985, S. 419-420.

[129] GROTJAHN 1921, S. 190-191.

[130] In jener Zeit zählte zum Distrikt Delligsen auch Grünenplan mit seinem recht hohen industriell-handwerklichen Bevölkerungsanteil.

[142] Nachfolger in der Delligser Landarztpraxis wurde Dr. med. MEYER-BORCHERT.

[143] LOHFELD 2006, S. 112-113.

[144] LOHFELD 2006, S. 141. Bis zu seinem Tod 1922 praktizierte zu Beginn der 1920er Jahre Dr. med. WERNER SCHWEKENDIEK in Bevern als zweiter Arzt.

[145] LOHFELD 2006, S. 29.

[146] LOHFELD 2006, S. 115-116.

[147] Ärztliche Tätigkeit bei den Krankenkassen (Kassenärztlich Vereinigung Deutschland (KDV)).

[148] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 156-157, Tab. 4-2.

[149] WOLFF in JÜTTE 1997, S. 141-142.

[150] WOLFF in JÜTTE 1997, S. 142.

[151] LOHFELD 2006, S. 117.

[152] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 143-145.

[153] Dr. med. GERHARD WAGNER (1888-1939), Nationalsozialistischer Deutscher Ärztebund (NSDÄB).

[154] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 148.

[155] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 157.

[156] LOHFELD 2006, S. 148.

[157] LOHFELD 2006, S. 31, 120.

[158] LOHFELD 2006, S. 156, 158.

[159] Zum Aufstieg und zur Herrschaft des „Nationalsozialismus im Weserbergland“ wird auf das gleichnamige Buch von REICHARDT und SCHÄFER 2016 verwiesen.

[160] LOHFELD 2006, S. 158.

[161] LOHFELD 2006, S. 162.

Möglicherweise aber auch durch den Kreisamtsleiter des Amtes für Volksgesundheit in Holzminden – nach KLEIN 1943, II. C., S. 54.

[162] LOHFELD 2006, S. 30, 40.

[163] LOHFELD 2006, S. 30, 93.

[164] LOHFELD 2006, S. 162, 163, 238.

[165] Herausgegeben vom Reichsministerium des Innern in Berlin, unterzeichnet vom Reichskanzler ADOLF HITLER, Reichsminister des Inneren Dr. WILHELM FRICK und Reichsminister der Finanzen GRAF SCHWERIN VON KROSIGT: RGBl. I Nr. 34 S. 175-177.

Das Berufsbeamtengesetz (BBG) wurde durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr. 1 betreffend die Aufhebung von NS-Recht vom 20. September 1945 aufgehoben.

[166] RGBl. I Nr. 37 S. 195.

[167] LABISCH/TENNSTEDT (13,2) 1985, S. 408-409.

[168] RGBl. I Nr. 46 S. 233-235.

[169] RGBl. I S. 222.

[170] RÜTHER in JÜTTE 1997, 149.

[171] RÜTHER in JÜTTE 1997, 152-153.

[172] LOHFELD 2006, S. 47.

[173] L. CONTI (Berlin): Staat, Volk und Rasse. In: Deutsches Ärzteblatt, Heft 1, 1933.

[174] Dr. med. LEONARDO CONTI: 1936 Staatsrat, Ministerialrat im Reichs- und Preußischen Ministerium des Innern in Berlin; Nachfolger des 1939 verstorbenen WAGNER als Reichsgesundheitsführer.

[175] LOHFELD 2003, S. 35.

[176] Dr. med. ARTHUR JULIUS GÜTT (1891-1949), 1932 NSDAP-Beitritt – in LABISCH/TENNSTEDT (13,2) 1985, S. 423-424.

[177] Dr. med. LEONARDO AMBROSIO GIORGIO GIOVANNI CONTI (1900-1945), 1927 NSDAP-Beitritt in Berlin, NSD-Ärztebund – in LABISCH/TENNSTEDT (13,2) 1985, S. 393-395.

[178] LOHFELD 2003, S. 36.

[179] LOHFELD 2003, S. 23.

[180] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 148.

[181] HERMANN LAUTSCH.

[182] CLEMENS BEWER (1894-1972).

[183] GUSTAV SCHÖMIG (1883-?) als Vertreter von GERHARD WAGNER. Nach RÜTHER war „schon im April 1933 KARL HAEDENKAMP als Beauftragter WAGNERS zur Repräsentation der ärztlichen Spitzenverbände ins Reichsarbeitsministerium berufen worden, um von dort gemeinsam mit dem stellvertretenden Führer des NSDÄB, HANS DEUTSCHL (1891-1953), die Durchführung der Verordnung zu überwachen.“ - RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 148.

[184] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 149-150.

[185] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 151-152.

[186] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 153.

[187] WEBER 1990.

[188] RÜTHER in JÜTTE 1997, S. 174.

[189] LOHFELD 2006, S. 38-39.

[190] Dr. med. SCHÜTT war seit 1930, Dr. med. WOLLENWEBER seit 1932 NSDAP-Mitglied – in LABISCH/TENNSTEDT (13,2) 1985, S. 496-497, 515-517.

[191] SCHÜTT/WOLLENWEBER 1941, S. 465-468 vs. WOLLENWEBER/HÜNERBEIN 1950, S. 496-504.

[192] BICKENBACH 1962, S. 522.

[193] Die meisten heute eingesetzten (Lebend- und Tot-)Impfstoffe wurden im 20. Jahrhundert entwickelt, wobei es aber bereits Vorläufer im 18., vornehmlich aber erst Ende des 19. Jahrhundert gab.

[194] BICKENBACH 1962, S. 522.

[195] NIEDERSÄCHSISCHES SOZIALMINISTERIUM 1962, S. 314-315.

[196] GBl. I Nr. 12, S. 91.

[197] VuM Nr. 5, S. 70.

[198] Aktenkundiger Vermerk des Amtsarztes Dr. med. KLAUS A.E. WEBER vom 21. Juli 1994: Reorganisationskonzept Mütterberatung/Säuglings- und Kleinkinderfürsorge: Gesundheitsamt Landkreis Holzminden.

[199] JÜTTE 1997, S. 11.

[201] LOHFELD 2993, S. 81-84.

[202] LOHFELD 2003, S. 82.

[203] LOHFELD 2003, S. 85.

[204] LOHFELD 2003, S. 89-90.

[205] LOHFELD 2003, S. 98.

[206] LOHFELD 2003, S. 93.

[207] LOHFELD 2003, S. 96-97.