Das Haupttor in der Nordmauer

Klaus A.E. Weber

 

Ausschnitt

zeichnerische Rekonstruktion

von Wolfgang Braun

 

Edelherr Bodo von Homburg beurkundete im Jahr 1303, dass „die Mauern des Klosters erweitert, alte Wege geschlossen und neue angelegt werden dürfen“.[32]

Herzog Albrecht II. der Feiste (um/vor 1268-1318) erlaubte die Erweiterung der Klostermauer sowie die Verlegung der Straße; dem schloss sich 1304 Graf Ludwig von Everstein an.[1][32][40]

Damit konnte unter Abt Bertram (reg. 1302-1311) die bis heute erhalten gebliebene, massive Nordmauer mit neuem äußerem Torhaus errichtet werden.

So befindet sich der Haupteingang – das Nordportal - seit Beginn des 14. Jahrhunderts an der etwa 400 m langen Nordseite der starken Bruchsteinmauer.[38]

 

1308 gebautes Torhaus in der

Nordseite der Umfassungsmauer [43]

Ausschnitt Kupferstich

Closter Amelunxborn 1654 [44]

 

Das Nordportal

Der ehemalige Hauptzugang in der Nordmauer des befestigten Klosters war mit einem äußeren Festungstor mit Torhaus gesichert, das nach 1700 abgebrochen wurde.

Die heutige Form des breiten, offenen Hauptportals, eingefasst von gekrönten Eckpfeilern aus Buntsandsteinquadern, stammt in aus dem 18. Jahrhundert.

In der Zeit zwischen 1735 und etwa 1755 war es während der Regierungszeit von Herzog Carl I. (reg. 1735-1780) zum weitgehenden Abschluss der Neugestaltung des nördlichen Klosterbezirks zum zeittypischen merkantilistischen Domänenbetrieb gekommen mit Errichtung des neuen schlichten Nordportals als Gutszufahrt.[56]

 

Nordportal

des Amlungsborner Klosterbezirks

mit zwei quadratischen Eckpfeilern

um 1985 [24]

 

Den beiden Quaderpfeiler des Haupttors sind wuchtige karniesförmige Aufbauten mit Wulstgesims aufgesetzt, die je unter der Herzogskrone eine blattwerkgeschmückte barocke Kartusche mit dem großen Initial „C“ (für Herzog Carl I.) tragen.[13]⦋14⦌[58]

 

Herzogskrone und barocke

Pfeilerkartusche mit Initial „C“

September 2022

© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber

 

Zwei korrespondierende barocke Reliefplatten

 

Sinnbild des evangelischen Klosters

Amlungsborner Bernhardsrelief

in frontal-klappsymetrischer barocker Darstellung

rechts neben dem Nordportal des

Klosters Amelungsborn

wahrscheinlich transloziert [59]

September 2022

© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber

 

Das 95 x 95 cm messende, rechts neben dem Hauptportal in die Mauerfläche der Nordmauer integrierte Flachreliefplatte zeigt einen auf einer Platte stehende Mönchsfigur mit Birett, beidseits begrenzend umrahmt von dicken länglichen Fruchtranken an Schlaufen und schmalen Wulstprofilen.[13]⦋14⦌[48]

Die rechte Hand fasst zwei gekreuzte Krummstäbe, während die linke Hand ein beschlagenes Buch hält.

Offensichtlich ist der Hl. Bernhard von Clairvaux (1080-1153) in nachreformatorischer Zeit dargestellt, am ehesten ausgeführt als Laienarbeit eines einheimischen Steinhauers.[48]

Der Hl. Bernhard zierte als Sinnbild in protestantischer Zeit fast durchweg das Wappenbild und das Siegel des Klosters Amellungsborn.

 

Reliefplatte

Wappentafel von Herzog Carl I.

wahrscheinlich transloziert [60]

links neben dem Nordportal

des Klosters Amelungsborn

September 2022

© [hmh, Foto: Klaus A.E. Weber

 

Die 115 x 102 cm große, klappsymmetrisch von Zierelementen umrahmte Reliefplatte aus Buntsandstein mit dem zentralen herzoglichen, fünffach behelmten Wappenschild von Herzog Carl I. zeigt auf 11 Feldern mit Einzelwappen die territorialen Herrschafts- und Anspruchssymbole welfischer Herzöge.[50]

Das herzogliche Wappen „war ursprünglich für eine andere Verwendung und einen anderen Ort bestimmt und wurde erst Anfang dieses Jahrhunderts (20. Jahrhundert) an seinem jetzigen Platz befestigt“.[60]

 

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[1] nach GÖHMANN 1994, S. 38; auch wurde in der Literatur Herzog Heinrich von Braunschweig angegeben.

[13] STEINACKER 1907.

[14] GÖHMANN 1982, S. 70.

[24] Abb. aus OSTERMANN/SCHRADER 1985; S. 129.

[32] RAULS 1974, S. 32.

[38] OSTERMANN/SCHRADER 1985, S. 128-150.

[40] HEUTGER 1968, S. 38.

[43] OSTERMANN/SCHRADER 1985, S. 133.

[44] MERIAN 1654, S. 42-43; EGGELING 1936, S. 295 (aus St., B. u. K. D. IV, 119).

[48] OSTERMANN/SCHRADER 1985, S. 136-139.

[50] OSTERMANN/SCHRADER 1985, S. 140-147.

[56] OSTERMANN/SCHRADER 1985, S. 147.

[58] OSTERMANN/SCHRADER 1985, S. 135.

[59] OSTERMANN/SCHRADER 1985, S. 147-148.

[60] OSTERMANN/SCHRADER 1985, S. 148-149.