Gefährdung historischer Waldglashütten

Klaus A.E. Weber

 

Bei den Glashütten im Solling handelt es sich um ein national bedeutendes und in seinem Bestand stark gefährdetes Kulturgut.“ [5]

So sind auch die im Umfeld des Hellentals im Gelände lokalisierten Waldglashütten in ihrem Bestand ein stark gefährdetes Kulturgut im Nordsolling.

 

Gefährdung archäologischer Gläser

Neben der oberflächennahen Fundbergung fragmentierter historischer Gläser ergeben sich konservatorische Herausforderungen im Hinblick auf deren Schutz und Erhalt.

In Abhängigkeit von ihrer Zusammensetzung übt Wasser in Form von Wasserdampf oder wässrigen Lösungen den größten Einfluss auf die makroskopisch feststellbare Korrosion erfasster historischer Glasscherben aus (Glaskorrosion infolge Auslaugung und Auflösung des Glasnetzwerks).[2]

Hierbei führen hohe Kalium-Anteile dieser archäologischen Holzasche-Gläserzu deutlich gravierenderen Abbauprozessen während der Bodenlagerung“, weshalb sie oft „in einem stark korrodierten und oftmals extrem fragilen Erhaltungszustand“ vorgefunden werden.[3]

 

Gefährdung historischer Glashüttenstandorte

Alle erfassten historischen Standorte von Waldglashütten sind überprägt, beschädigt und /oder belastet [1] durch

  • ältere und jüngere Forstwirtschaftsmaßnahmen, wie Baumrodung, Neupflanzungen, Holzrückearbeiten

  • forst- und landwirtschaftlichen Wegebau

  • landwirtschaftliche Nutzung mit Einebnung (Planierung) und Überpflügung

  • durch Viehtritte bedingte starke mechanische Beanspruchung

  • natürliche Erosion an Bachläufen

  • Überbauung

  • Eintrag von Umweltschadstoffen.

 

Glashüttenanlage "Oberes Hellental"

Absehbare Gefährdung des Baudenkmals

Die frühneuzeitliche Glashüttenanlage "Oberes Hellental" (HtGfN 1-1) in der Gemarkung Merxhausen-Forst mit der Denkmal-FStNr. 1 ⃒ MxF 1/1986 wurde als archäologisches Baudenkmal in das Verzeichnis der Kulturdenkmale des Landes Niedersachsen eingetragen, um es dauerhaft zu erhalten.

Die Einschätzung als Kulturdenkmal ergibt sich aufgrund der geschichtlichen Bedeutung als eine der bedeutendsten vorindustriellen Anlagen des 17. Jahrhunderts in Niedersachsen..

Damit ist das Kulturdenkmal unter gesetzlichen Schutz gestellt (Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz).

 

Baumbewuchs

Der Baumbewuchs (Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), s. Abb.) führte bereits teilweise zu intensiver Schädigung der Ofenanlage, insbesondere des Hauptofens.

 

Land- und forstliche Befahrungen

Die Land- und forstliche Befahrungen berühren baudenkmalpflegerische Belange im Naturschutzgebiet Hellental.

Hiebsmaßnahmen durch Erntemaschinen im Zuge von Holzerntemaßnahmen, die über das eingetragene Kulturdenkmal der frühneuzeitlichen Glashüttenanlage führen sollen, vermögen deren Intaktheit als archäologisches Kulturdenkmal Niedersachsens zu stören.

  • Land- und forstwirtschaftlich genutzter Fahrweg (Rückespur) über die Glashüttenanlage

  • Angeschnittener Zentralofen des Kulturdenkmals

Die frühneuzeitliche Waldglashütte gilt als die am besten erhaltene Glashüttenanlage ihrer Zeit im Solling und ist als eingetragenes Kulturdenkmal von landeshistorischer Bedeutung.

Seit Jahren ist bekannt, dass aufgrund der bisher weitgehend ungestörten Erhaltung der frühneuzeitlichen Glashüttenanlage mit hervorragenden Befunden und Funden zu rechnen ist.

Als wirksamer Schutz erfolgte bereits 1987 eine Aufnahme in das Verzeichnis der Kulturdenkmale nach § 4 Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz.

Ein land- und forstwirtschaftlich genutzter Weg führt über das Kulturdenkmal.

Bei Hiebsmaßnahmen wurde dieser von Erntemaschinen genutzt, wobei es im Bereich der Glashüttenanlage zu Schäden an dem Kulturdenkmal kam.

 

März 2007

 

März 2020

 

Dezember 2020

© [hmh, Fotos: Klaus A.E. Weber

 

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[1] vergl. DBU 2018, S. 29.

[2] DBU 2018, S. 163-166, 198-199.

[3] DBU 2018, S. 195.

[5] DBU 2018, S. 14.