Recht

Klaus A.E. Weber

 

Privatsphäre: ein umkämpftes Grundrecht [1]

Die aktuelle Bundesverfassung zu den Grundrechten aller in der Schweiz lebenden Personen garantiert den Schutz der Privatsphäre.

Im Staatsschutz, im Erziehungswesen und im Steuerwesen wurde dieses Grundrecht immer wieder eingeschränkt.

 

Recht auf freie Presse, Meinungsäußerung und Kunst [2]

Die Kommunikationsgrundrechte gelten als «unverzichtbarer Sauerstoff für die Demokratie».

Seit 1848 ist die Pressefreiheit in der Bundesverfassung enthalten.

Das Recht auf freie Meinungsäußerung und die Kunstfreiheit werden erst im 20. Jahrhundert als Grundrechte anerkannt.

 

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[1] Blog-Artikel des Schweizerischen Nationalmuseums vom 21. April 2023 von Martin Lengwiler, Professor für Neuere Allgemeine Geschichte an der Universität Basel; er arbeitet zur Sozialstaatsgeschichte und zur Wirtschaftsgeschichte des Versicherungswesens.

[2] Blog-Artikel des Schweizerischen Nationalmuseums vom 19. Mai 2023 von PD Dr. iur. Vanessa Rüegger, Privatdozentin an der Universität Basel, Advokatin und Mediatorin.